Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6991687 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18105 am: 03.09.2025 12:16 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Eher für mich ein Beweis für den Niedergang der Besoldungshöhe.

Es gibt auch andere JVA-Leiter, die nach A16 besoldet sind. Vor so einer Aussage würde ich erstmal die Hintergründe checken, warum der Dienstposten so bewertet ist, wie von dir beschrieben. Ggf. hat die Dienststelle auch nur 30 Insassen und 10 Mitarbeiter (z.B. Außenstelle für offenen Vollzug), da fände ich eine A13 nicht offensichtlich falsch.

In meiner Wahrnehmung hat gerade auf ministerieller Ebene (Land wie Bund) eine Besoldungsinflation stattgefunden. Eine B3 für eine Referatsleitung (unterste Leitungsebene mit vielleicht 10-15 Unterstellten) finde ich reichlich hoch gegriffen. Selbst eine A15 für denselben Job auf Ebene oberer Bundesbehörden ist nicht gerade schlecht bezahlt.

Kannst Dir selber ein Bild der Dienststelle machen.

https://youtu.be/Q0pT6FHfX9g?si=4breXzx1bTyA_XWj



Des weiteren finde ich es spooky das gerade viele Politiker ja laut herausposaunen, dass Arbeit sich lohnt und jeder der arbeiten geht, mehr als ein Bürgergeldempfänger hat. Das bedeutet also gerade das jede Arbeit (ich will nicht bashen), möge sie noch so einfach sein und von Ungelernten durchgeführt werden kann, mehr als 100% bringt. Diese Beschäftigten konkurrieren gerade mit einem A5/3 Beschäftigten mit mittleren Dienst plus Verantwortung. Den einzigen Vorteil sehe ich bei dem Beamten das er befördert werden kann, was allerdings mit erhöhter Verantwortung und Wissen einhergeht, man allerdings auch keinen Rechtsanspruch auf Beförderungen hat.
« Last Edit: 03.09.2025 12:22 von Rheini »

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18106 am: 03.09.2025 12:21 »
Zitat
Ob man neidisch ist oder nicht, ist eine Charakterfrage.

Grds. schon.

Zum Low-Performer kann man aber auch ganz ohne Neid mutieren. Ist eher ein Eingeständnis, dass man künftig nicht mehr so dumm ist zu glauben, aus Opportunitätsgründen mehr abzuliefern.


Ich bin jetzt raus aus der Charakter-Gönnen-Können-Diskussion.

Sind wir mal gespannt auf den Entwurf.


GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18107 am: 03.09.2025 12:31 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18108 am: 03.09.2025 12:47 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):

1.) Amtsobergehilfe: Damals Gruppe III mit 1.554 Mark, heute A3 mit 3.046 Euro.
2.) Regierungsinspektor: Damals VIII mit 3.960 Mark, heute A9 mit 4.283 Euro.
3.) Regierungsrat: Damals Gruppe XI mit 6.930 Mark, heute A13 mit 6.428 Euro.
4.) Oberregierungsrat: Damals Gruppe XII mit 7.920 Mark, heute A14 mit 6.973 Euro.
5.) Ministerialrat: Damals Gruppe XIII mit 10.560 Mark, heute A15 mit 7.846 Euro oder A16 mit 8.717 Euro.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18109 am: 03.09.2025 12:51 »
Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Die Überschrift sagt schon alles notwendige.  ;)

https://www.welt.de/wirtschaft/plus254986806/Jura-Bis-zu-180-000-Euro-Einstiegsgehalt-die-drohenden-Folgen-des-Juristen-Booms.html

Einer geht noch:

https://www.robertwalters.de/insights/recruiting-tipps/blog/juristen-erleben-gehaltsexplosion.html

GoodBye

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« Antwort #18110 am: 03.09.2025 12:54 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):

1.) Amtsobergehilfe: Damals Gruppe III mit 1.554 Mark, heute A3 mit 3.046 Euro.
2.) Regierungsinspektor: Damals VIII mit 3.960 Mark, heute A9 mit 4.283 Euro.
3.) Regierungsrat: Damals Gruppe XI mit 6.930 Mark, heute A13 mit 6.428 Euro.
4.) Oberregierungsrat: Damals Gruppe XII mit 7.920 Mark, heute A14 mit 6.973 Euro.
5.) Ministerialrat: Damals Gruppe XIII mit 10.560 Mark, heute A15 mit 7.846 Euro oder A16 mit 8.717 Euro.

Genau, von A13 nach A14 sind es knapp 80 Euro netto, ein kompletter Witz.

Der Sprung von A13 nach A15 sind knapp 700 Euro netto, aber die Beförderung bekommen die meisten ja überhaupt nicht, was aber totgeschwiegen wird.

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« Antwort #18111 am: 03.09.2025 13:05 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

GoodBye

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« Antwort #18112 am: 03.09.2025 13:13 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

Ich denke demnächst an Sie, wenn ich meinen Mandanten 450 Euro die Stunde in Rechnung stelle  ;D

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« Antwort #18113 am: 03.09.2025 13:21 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

Ich denke demnächst an Sie, wenn ich meinen Mandanten 450 Euro die Stunde in Rechnung stelle  ;D

Womit wir wieder bei der Charakterfrage wären.

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« Antwort #18114 am: 03.09.2025 14:16 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Es gibt einen weiteren gewichtigen Aspekt, der eine Tätigkeit im höheren Dienst für Juristen genauso unattraktiv macht wie die Bezahlung, und das ist die mangelnde Wertschätzung, die einem entgegengebracht wird.

Alexander79

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« Antwort #18115 am: 03.09.2025 14:24 »
Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):
Dann musst du aber auch so ehrlich sein und sagen, früher gabs eigentlich keine Bündelungsdienstposten.
Gerade im gD sind eigentlich so gut wie alle DP von A9-11 gebündelt.
Nicht falsch verstehen, über die Stauchung wird sich beschwert gegenüber früher, aber die DP Bündelung wird einfach mitgenommen.

Das sich der hD beschwert, kann ich als mD sogar noch gut verstehen, aber gerade der gD beschwert sich, obwohl es denen im Verhältnis zum mD oder hD noch am Besten geht.

Warzenharry

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« Antwort #18116 am: 03.09.2025 14:51 »
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.

Pensionär

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« Antwort #18117 am: 03.09.2025 15:04 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Es gibt einen weiteren gewichtigen Aspekt, der eine Tätigkeit im höheren Dienst für Juristen genauso unattraktiv macht wie die Bezahlung, und das ist die mangelnde Wertschätzung, die einem entgegengebracht wird.

Alles bekannte Fakten. Warum sich hier beklagen und nicht den Wechsel in die Wirtschaft oder internationale Kanzleien vollziehen.

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« Antwort #18118 am: 03.09.2025 15:08 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Weder habe ich ersteres noch stünde dir letzteres zu. Ansonsten hat Pensionär es treffend auf den Punkt gebracht.

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« Antwort #18119 am: 03.09.2025 15:23 »
Sie haben sich zur Bewertung von Referatsleiterposten etc. geäußert.

Gerne erläutern Sie näher, was Sie bezwecken wollen, wenn Sie das Wort Charakterfrage in den Raum stellen wollen.

Ich bin gespannt.