Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8195094 times)

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18105 am: 03.09.2025 12:21 »
Zitat
Ob man neidisch ist oder nicht, ist eine Charakterfrage.

Grds. schon.

Zum Low-Performer kann man aber auch ganz ohne Neid mutieren. Ist eher ein Eingeständnis, dass man künftig nicht mehr so dumm ist zu glauben, aus Opportunitätsgründen mehr abzuliefern.


Ich bin jetzt raus aus der Charakter-Gönnen-Können-Diskussion.

Sind wir mal gespannt auf den Entwurf.


GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18106 am: 03.09.2025 12:31 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?


BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 828
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18107 am: 03.09.2025 12:47 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):

1.) Amtsobergehilfe: Damals Gruppe III mit 1.554 Mark, heute A3 mit 3.046 Euro.
2.) Regierungsinspektor: Damals VIII mit 3.960 Mark, heute A9 mit 4.283 Euro.
3.) Regierungsrat: Damals Gruppe XI mit 6.930 Mark, heute A13 mit 6.428 Euro.
4.) Oberregierungsrat: Damals Gruppe XII mit 7.920 Mark, heute A14 mit 6.973 Euro.
5.) Ministerialrat: Damals Gruppe XIII mit 10.560 Mark, heute A15 mit 7.846 Euro oder A16 mit 8.717 Euro.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,401
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18108 am: 03.09.2025 12:51 »
Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Die Überschrift sagt schon alles notwendige.  ;)

https://www.welt.de/wirtschaft/plus254986806/Jura-Bis-zu-180-000-Euro-Einstiegsgehalt-die-drohenden-Folgen-des-Juristen-Booms.html

Einer geht noch:

https://www.robertwalters.de/insights/recruiting-tipps/blog/juristen-erleben-gehaltsexplosion.html

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18109 am: 03.09.2025 12:54 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):

1.) Amtsobergehilfe: Damals Gruppe III mit 1.554 Mark, heute A3 mit 3.046 Euro.
2.) Regierungsinspektor: Damals VIII mit 3.960 Mark, heute A9 mit 4.283 Euro.
3.) Regierungsrat: Damals Gruppe XI mit 6.930 Mark, heute A13 mit 6.428 Euro.
4.) Oberregierungsrat: Damals Gruppe XII mit 7.920 Mark, heute A14 mit 6.973 Euro.
5.) Ministerialrat: Damals Gruppe XIII mit 10.560 Mark, heute A15 mit 7.846 Euro oder A16 mit 8.717 Euro.

Genau, von A13 nach A14 sind es knapp 80 Euro netto, ein kompletter Witz.

Der Sprung von A13 nach A15 sind knapp 700 Euro netto, aber die Beförderung bekommen die meisten ja überhaupt nicht, was aber totgeschwiegen wird.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,813
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18110 am: 03.09.2025 13:05 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18111 am: 03.09.2025 13:13 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

Ich denke demnächst an Sie, wenn ich meinen Mandanten 450 Euro die Stunde in Rechnung stelle  ;D

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,813
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18112 am: 03.09.2025 13:21 »
Für Juristen ist das Eingangsamt des ehem. h.D. geradezu lächerlich. Der größte Fehler, den man dann noch machen kann, ist diesen Bewerbern die Wahrheit zu erzählen.

Teilweise sind die Beförderungszeiten nach A14 bereits lang. Nach A 15 sind es ab Einstieg teilweise 15 Jahre. Für die meisten bleibt es sogar bei A 14. Die meisten Richter/StA bleiben ebenfalls bei R1.

Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Heruntergebrochen auf den Stundenlohn vermutlich nicht viel mehr als ein Beamter A15

Ich denke demnächst an Sie, wenn ich meinen Mandanten 450 Euro die Stunde in Rechnung stelle  ;D

Womit wir wieder bei der Charakterfrage wären.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18113 am: 03.09.2025 14:16 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Es gibt einen weiteren gewichtigen Aspekt, der eine Tätigkeit im höheren Dienst für Juristen genauso unattraktiv macht wie die Bezahlung, und das ist die mangelnde Wertschätzung, die einem entgegengebracht wird.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 485
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18114 am: 03.09.2025 14:24 »
Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):
Dann musst du aber auch so ehrlich sein und sagen, früher gabs eigentlich keine Bündelungsdienstposten.
Gerade im gD sind eigentlich so gut wie alle DP von A9-11 gebündelt.
Nicht falsch verstehen, über die Stauchung wird sich beschwert gegenüber früher, aber die DP Bündelung wird einfach mitgenommen.

Das sich der hD beschwert, kann ich als mD sogar noch gut verstehen, aber gerade der gD beschwert sich, obwohl es denen im Verhältnis zum mD oder hD noch am Besten geht.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 480
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18115 am: 03.09.2025 14:51 »
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.

Pensionär

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18116 am: 03.09.2025 15:04 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Es gibt einen weiteren gewichtigen Aspekt, der eine Tätigkeit im höheren Dienst für Juristen genauso unattraktiv macht wie die Bezahlung, und das ist die mangelnde Wertschätzung, die einem entgegengebracht wird.

Alles bekannte Fakten. Warum sich hier beklagen und nicht den Wechsel in die Wirtschaft oder internationale Kanzleien vollziehen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,813
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18117 am: 03.09.2025 15:08 »
Die Stelle ich gerne Ihnen, wenn Sie meinen, hier kundtun zu müssen, was anderen zustünde und was nicht.

Aus dieser Haltung kann man übrigens auch noch weitere Rückschlüsse ziehen:

Weder habe ich ersteres noch stünde dir letzteres zu. Ansonsten hat Pensionär es treffend auf den Punkt gebracht.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18118 am: 03.09.2025 15:23 »
Sie haben sich zur Bewertung von Referatsleiterposten etc. geäußert.

Gerne erläutern Sie näher, was Sie bezwecken wollen, wenn Sie das Wort Charakterfrage in den Raum stellen wollen.

Ich bin gespannt.




Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 485
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18119 am: 03.09.2025 15:23 »
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.
Viele Stellen sind doch nur künstlich aufgebläht.

Über Jahrzehnte gabs gerade bei Feuerwehren und Polizei hauptsächlich mD.
Jetzt gibts zB in NRW den mD bei der Polizei gar nicht mehr.
Was für ein Studiengang gemacht wurde, spielt keine Rolle. Hauptsache Studium.

Aber klar, jemand der bei der Feuerwehr ist, da ist es wichtig das jemand Landschaftspflege studiert hat und jetzt die Tätigkeit als A12 macht, was früher ein A9 gemacht hat.

Ja, klar, das Studium und die plötzlich auftretende Verantwortung reißt es plötzlich raus. (Ging zwar früher auch, aber egal)

Nicht falsch verstehen Hut ab, vor jedem der ein Studium durchzieht, mein höchsten Respekt verdienen gerade Juristen.

Ich habe auch kein Problem, das irgendwelche Prüfer für Luftfahrzeuge ein Luft und Raumfahrtstudium für die Tätigkeit brauchen, aber manche Dienstposten aufzublähen und dann mit einem völlig artfremden Studium zu kommen, welches nur als Vorraussetzung für die BLV nötig ist, sorry, da braucht mir keiner mit Verantwortung und Studium kommen.

Aber warum kommst du überhaupt und vergleichst A9 mit A11?
Vergleich doch lieber mal A7 oder A8 mit A11, denn das Endamt im mD mit einem Bündeldienstposten im gD zu vergleichen, sorry, das passt auch überhaupt nicht.