Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7481169 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18585 am: 19.09.2025 14:51 »
Und Bürgergeldempfänger regelmässig auf die gü ne stigen Wohnungsbedingungen hinzuweisen und z. B. keine Übernahme von Mirten in München usw. zu übernehmen, wird von den Gerichten sicherlich auch gekippt.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18586 am: 19.09.2025 15:39 »
Alles klar. Danke. Na dann bin ich mal gespannt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18587 am: 19.09.2025 16:50 »
wie es ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil sein soll, der Wirtschaft kurzfristig Konsumausgaben in Milliardenhöhe zu entziehen. Vielmehr würde die Binnennachfrage einbrechen und Deutschland noch exportabhängiger werden, was in den aktuellen geopolitischen Zeiten wohl eher kein Vorteil wäre.

Aber damit entfernen wir uns wieder vom Thema  ;)

Warum entziehen? Man kann mit den Einsparungen die steuerzahlende Mitte entlasten -> Ein Teil fließt bestimmt zurück in den Konsum.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18588 am: 19.09.2025 17:01 »
Warum entziehen? Man kann mit den Einsparungen die steuerzahlende Mitte entlasten -> Ein Teil fließt bestimmt zurück in den Konsum.
Ich hätte auch gerne mehr zum persönlichen Konsum, aber gesamtwirtschaftlich stellt es sich nunmal so dar.
  • Ich gebe einen Bürgergeldempfänger 100,00 EUR und dieser wird erwartbar nahezu 100,00 EUR zusätzlich konsumieren (absolut wertungsfrei).
  • Ich gebe einen Mittelschichtbürger 100,00 EUR und dieser wird vielleicht 70,00 EUR zusätzlich konsumieren und den Rest zurücklegen/Kredite abbezahlen/seinen ETF-Sparplan aufstocken etc.
  • Ich gebe einem Oberschichtsbürger 100,00 EUR und dieser wird praktisch nichts zusätzlich konsumieren aber z.B. seinen ETF-Sparplan um 100,00 EUR erhöhen

Man kann das natürlich genau so machen wollen, aber für die Binnennachfrage gibt es nichts bessere als Direktzahlungen an untere Einkommensschichten bzw. es gibt wenig schlechteres für die Binnennachfrage als eine Reduzierung des verfügbaren Einkommens unterer Einkommensschichten.

Damit ist nicht gesagt, ob solche Maßnahmen fiskalisch sinnvoll sein können oder diese politisch opportun sind, sondern nur welche Auswirkungen diese auf die Binnennachfrage haben

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18589 am: 19.09.2025 18:22 »
Damit ist nicht gesagt, ob solche Maßnahmen fiskalisch sinnvoll sein können oder diese politisch opportun sind, sondern nur welche Auswirkungen diese auf die Binnennachfrage haben
Wen interessiert die Binnennachfrage wenn die 100€ bei Temu ausgegeben werden?
Das einzigste was da von den 100€ zurückkommt, ist die Umsatzsteuer, aber das ist dann immernoch ein Minusgeschäft von 81€.

Wird das Zeug dann später entsorgt, wird wahrscheinlich sogar ein Minusgeschäft, von der Umweltbilanz reden wir jetzt erstmal gar nicht.