Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8064990 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19380 am: 13.10.2025 15:56 »
Wenn seit Mai 2020 justice delayed is justice denied wird, das Schreiben seit 4 Jahren nutzlos ist, die Geschichte zu dieser Thematik kennt, dann ist es etwas mehr, als nur ein Bauchgefühl. Lies' Dich bitte nochmal den Supereckmann.

Dein Glaube an das Gute in allen Ehren...
Ich habe ihn bei der Thematik aA verloren.
Sollte der Dienstherr diesen durch Besoldungserhöhung und Nachzahlungen wieder nachhaltig herstellen,dann lade ich Euch alle in den Norden auf ein Steak, ein Bier, oder ein Mineralwasser ein.

Geht auch ein Steak und ein Weinchen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19381 am: 13.10.2025 15:57 »
Wie gesagt ich muss mal sehen, wie man in Fällen wie meinen, also mit rückwirkendem Widerspruch unter Zuhilfenahme der Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, reagieren wird. 

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19382 am: 13.10.2025 16:13 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19383 am: 13.10.2025 16:23 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Für ein Petrus Weinchen müsste die Nachzahlung min. 5-stellig sein?

Scherz. Ich bin ja schon so lange Beamter, dass ich auch mit weniger zufrieden bin. Nur kein 5 Euro Weinchen, sonst muss ich an dem Abend zu oft an den ehemaligen MP des Landes NRW denken.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19384 am: 13.10.2025 17:35 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Für ein Petrus Weinchen müsste die Nachzahlung min. 5-stellig sein?

Scherz. Ich bin ja schon so lange Beamter, dass ich auch mit weniger zufrieden bin. Nur kein 5 Euro Weinchen, sonst muss ich an dem Abend zu oft an den ehemaligen MP des Landes NRW denken.

Und gibt es nach der ggf. wiederhergestellten Alimentation, nachdem sich also der Dienstherr sprichwörtlich solange aalglatt um sie gewunden hat, im hohen Norden nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, Tom? Ich meine, bislang war ja, was der Dienstherr im Bund gemacht hat, weitgehend weder Fisch noch Fleisch, was man also ggf. nach Überwindung dieses Zustands, nachdem der Dienstherr dann solange im Trüben gefischt hat, durchaus ändern sollte. Neben der hinreichenden Alimentation noch Aal und ein leckeres Ale und ich wäre zufrieden: Mit diesem Triple A einer dienstherrlichen Besoldung könnte man wirklich gut leben, finde ich.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19385 am: 13.10.2025 19:03 »
Und gibt es nach der ggf. wiederhergestellten Alimentation, nachdem sich also der Dienstherr sprichwörtlich solange aalglatt um sie gewunden hat, im hohen Norden nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, Tom? Ich meine, bislang war ja, was der Dienstherr im Bund gemacht hat, weitgehend weder Fisch noch Fleisch, was man also ggf. nach Überwindung dieses Zustands, nachdem der Dienstherr dann solange im Trüben gefischt hat, durchaus ändern sollte. Neben der hinreichenden Alimentation noch Aal und ein leckeres Ale und ich wäre zufrieden: Mit diesem Triple A einer dienstherrlichen Besoldung könnte man wirklich gut leben, finde ich.

Also unterlagen wir der ganzen Zeit einem Irrtum?
Es heißt garnicht Amtsangemessene Alimentation, sondern Alementation!
Kann ich persönlich aber auch mit Leben.