Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6466461 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17370 am: 06.08.2025 07:08 »
Ernsthaft, Du machst Dich über Rechtschreibfehler im Literaturanhang lustig? Und vermisst die Note??? Es wird ja immer absurder.

Jetzt wo Du es sagst. Das Literaturverzeichnis ( immerhin 8 von 83 Seiten) meiner Diss hat im Gegensatz zum Haupttext auch niemand Korrektur gelesen. Vermutlich bin ich auch ein Fall für Plagiatjäger.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17371 am: 06.08.2025 08:15 »
@ Swen ...
So wie ich das gelesen habe, wirft er ihr doch gar keine Plagiatsarbeit vor.

Sondern das min. einer der beiden Arbeiten (von ihr und ihrem Mann) ein Ghostwriter geschrieben hat.
Zu dieser Einschätzung kommen auch zwei andere Professoren die sich mit Plagiaten beschäften.

Ob es wissenschaftlich stand hält, keine Ahnung, aber ich kann mir gut vorstellen das man Ghostwriting "relativ" einfach nachweisen kann, erst recht wenn man ein Werk mit einem anderen vergleicht.

Denn jeder Autor, auch in einem Forum, hat einen gewissen Schreibstil.
Deswegen fallen in Foren auch oft Personen auf, die sich mit einem neuen Nick registrieren.
Ein Schreibstil ist in gewissen Bereichen genauso eindeutig wie eine Handschrift.

Zitat:"Rechtswissenschaftler Prof. Gerhard Dannemann (66, Humboldt-Uni Berlin) erklärt gegenüber BILD, dass er „die textuellen Übereinstimmungen“ zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf, die ihm bereits bekannt waren, „auch weiterhin für durchaus problematisch“ hält.  Und weiter: „Ich würde ausschließen, dass die zufällig sein könnten.“"

und weiter

Zitat:"Auch Rechtswissenschaftler Prof. Roland Schimmel (58, Frankfurt University of Applied Sciences) sagt BILD: „Es ist natürlich möglich, dass der Ehemann für seine Ehefrau Text geschrieben hat. (…) Genauso gut können beide Texte in einen gemeinsamen Pool gelegt und dann je nach Erforderlichkeit wieder entnommen haben.“

Es gebe „augenfällige Textparallelen“. Das sei „ganz sicher kein Zufall“. Und: „Bisher hat niemand erklärt, wie es dazu gekommen ist. Ob nun er für sie oder sie für ihn Text geschrieben hat – und ob der jeweils andere das gewusst hat –, das scheint mir nicht so sicher zu sein.“"

https://www.bild.de/politik/inland/plagiatsvorwuerfe-gegen-spd-kandidatin-frauke-brosius-gersdorf-6890becd5bfd36554e9e6ed9


abi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17372 am: 06.08.2025 09:17 »
zurück zum Thema, auf der Homepage DBB zu finden:

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/epaper/2025/dbb_magazin_25_07/7/

Zitat
An die Bundesregierung richtete der neue dbb Chef die Forderung, umgehend in die Sacharbeit einzusteigen.
Geyer: „Wir haben einiges zu tun: Der Bund schuldet seinen Beamtinnen und Beamten weiter die zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses vom Frühjahr, die lange überfällige Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung bei den Bundesbeamten auf 41 Stunden und die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur amtsangemessenen Alimentation, um nur drei zentrale Themen zu nennen…“

Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), der auf dem Bundeshauptvorstand zu Gast war, unterstrich in seiner Rede: „Die Übertragung ist auch unser Ziel.“ Mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation signalisierte Dobrindt, eher nicht auf den bisherigen Entwurf der Bundesregierung zurück greifen zu wollen, das Thema jedoch bald „erfolgreich und im Sinne der Beschäftigten“ zu erledigen. „Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit des Staates in den kommenden Jahrzehnten“, so Dobrindt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17373 am: 06.08.2025 09:22 »
Er erhebt - so wie ich das gestern geschrieben habe - den Anspruch der "Dokumentation von einigen Plagiaten", Alex, was ich entsprechend so betrachte, denn er nimmt für sich selbst ja offensichtlich in Anspruch für "gute wissenschaftliche Praxis. Für ehrliche Akademiker" zu arbeiten (https://plagiatsgutachten.com/). Wenn man diesen Anspruch hat, muss man sich gefallen lassen, an ihm gemessen zu werden. Seine Auflistung ist allerdings keine gute wissenschaftliche Praxis, da keinerlei methodischen Standards zu erkennen sind, wie gesagt, nach seinen eigenen Maßstäben liegt hier der Verdacht des Ghostwritings vor, den nur er selbst ausräumen könnte, indem er mitteilte, ob und ggf. in welchem Maße er Unterstützung Dritter erhalten und welche Mittel er eingesetzt hat, um zu seiner Auflistung zu kommen. Ebenso mag er die zwischenzeitliche erfolgte Auflistung "aus freien Stücken" vorgenommen haben; allerdings dürfte es gleichfalls ohne weitere Angabe von geflossenen Geldleistungen zweifelhaft sein, wenn er ausführt: "Allerdings haben wir mittlerweile Spenden erhalten, die die Kosten zu circa 50 Prozent decken können." (https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-verdacht-brosius-gersdorf/). Denn die kurze Zeit, die die professionellen Plagiatsprogramme benötigen, um entsprechende Auflistungen vorzunehmen, können ja nur Kosten im vielleicht zweistelligen Bereich nach sich gezogen haben, wenn man von einem Stundensatz von 160,- € ausgeht und eine maximals Beschäftigungszeit von einer halben Stunden ansetzt, was sicherlich eine zu lange Beschäftigungszeit voraussetzt (die Programme können ja laufen, während andere Tätigkeiten vollzogen werden).

Darüber hinaus hat die Autorin - wie ich das bereits in der Vergangenheit hier ausgeführt habe - im Vorwort ihrer Disseration auf die wiederkehrende Diskussion mit ihrem Mann hingewiesen, sodass man davon ausgehen darf, dass sich Sichtweisen im Dialog gemeinsam ausgeprägt haben, was jeder kennt, der in seinem Leben bereits eine Disseration geschrieben und dabei nicht im Elfenbeinturm gesessen hat - denn genau das ist einer von mehreren Zwecken solcher Qualifikationsarbeiten, zu zeigen, dass man in der Lage ist, die eigene Arbeit im Dialog mit anderen zu vollbringen, wobei da regelmäßig unklar ist, wer von wem profitiert, da der Erkenntnisgewinn eben dialogisch entsteht.

Da der größte Teil von uns, die in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre entsprechende Qualifikationsschriften erarbeitet haben, vielfach noch Zettelkästen zur Strukturierung der Materie verwendet haben, werden uns allen wiederkehrend Formulierungen unterlaufen sein, die man heute als Ghostwriting betrachten kann, da man das, was man damals in der Regel analog gelesen hat, entsprechend expediert hat, um darauf dann ggf. Monate oder Jahre später zurückzugreifen. Kein Mensch hat damals in den vielhundertseitigen sozial- und rechtswissenschaftlichen Qualifiaktionsarbeiten noch einmal jedes von ihm in den Jahren zuvor verwendete Buch oder jeden Zeitschriftenartikel erneut zur Hand genommen und geschaut, ob die expedierten Informationen textnah oder textindentisch formuliert worden sind; der Standard war, die verwendete Information mit dem Quellenbeleg als Fußnote zu verzeichnen. "Ghostwriting" war außerhalb unserer Vorstelungswelt; denn zwar gab es bereits das Internet, aber wissenschaftlich wertvolle Daten waren ihm zu jener Zeit in den Sozialwissenschaften zumeist noch kaum zu entnehmen.

Schaut man sich die Dissertation unter diesem Fokus an, dann stellt man fest, eine mit Fußnoten gesättigte Qualifikationsschrift vorzufinden, die also die verwendete Literatur penibel dokumentiert - genau deshalb müsste ein Gutachten, das unredliches Arbeiten nachweisen wollte, Textstelle für Textstelle analysieren und also in den Kontext stellen, um entweder den Nachweis eines Plagiats oder die Entlastung von diesem Vorwurf zu konkretisieren. Das ist regelmäßig eine umfangreiche Arbeit, da sich die Frage nach dem geistigen Eigentum stellt.

Eine von einem oder mehreren Programmen erstellte Sammlung ist das nicht, ist weder eine aufwändige eigene Arbeit, noch könnte sie entsprechende Nachweise vollziehen. Die Behauptungen bleiben so weitgehend unseriös, weil ohne sachlichem Nachweis. Wer auf seiner Homepage gute wissenschaftliche Praxis für ehrliche Akademiker anpreist, sollte sich erst einmal an die eigene Nase fassen und also entsprechend handeln. Ansonsten bleibt's bei Budenzauber, den man journalistisch ausschlachten, aber wissenschaftlich keinen Wert geben kann.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17374 am: 06.08.2025 09:27 »
Wir machen es einfach wie beim neuen Disziplinarrecht für die Beamten. Erstmal mit Schmutz schmeißen, bei demjenigen, der dann noch steht, kann man dann ja vertieft in die Materie einsteigen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17375 am: 06.08.2025 09:34 »
Es ist die Frage, was man als Überprüfung versteht. Stefan Weber lässt - wenn ich das richtig sehe - eine Schrift durch ein PC-Programm wie Turnitin laufen, die ihm Übereinstimmungen mit Worten oder Textpassagen anderer Schriften liefern, was er dann veröffentlicht, ggf. zumeist ohne konkreten Kommentar oder mit einem Halb- bzw. ggf. vollständigen Satz versehen. Ein Gutachten ist damit - wie ich das gestern ausgeführt habe - offensichtlich zumeist nicht verbunden, jedenfalls sehe ich das ein weiteres Mal nicht in der Auflistung, die er hinsichtlich der Disseration von Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat und in der er, wie ich das gestern zitiert habe, nun auch selbst von Plagiaten spricht. Die Site, auf der er so vorgeht, nennt er "plagiatsgutachten", ohne ein weiteres Mal ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Welche Programme er dafür benutzt, wer ihn dabei ggf. unterstützt oder die Recherche ggf. an seiner statt durchführt oder hier ggf. durchgeführt hat, wird nicht deutlich (https://plagiatsgutachten.com/methodik/); nicht umsonst macht seine Website deutlich, dass er regelmäßig nicht alleine arbeitet: https://plagiatsgutachten.com/die-plagiatspruefer/. Was offensichtlich deutlich ist, ist, dass er die unter seinem Namen auf seiner Website veröffentlichte Auflistung als sein geistiges Eigentum versteht; denn ansonsten könnte er das nicht so veröffentlichen, wie er das jetzt veröffentlicht, wenn ich das richtig sehe. Es liegt also hier offensichtlich der Verdacht nahe - jedenfalls, wenn man dieselben Maßstäbe anlegt, die er an andere anlegt -, dass er hier Ghostwriting vollzieht. Entsprechend könnte man nun dieselbe Medienkampagne gegen ihn aufziehen, und zwar in derselben Art und Weise, nämlich ohne ein konkretes Gutachten, ohne eine notwendige Transferleistung und ohne eine notwendige Abwägung.

Weiterhin geht es diesem "Plagiatsjäger" und jenen, die die Auflistung in ihrem Sinne nutzen, also nicht darum, sachlich Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen, sondern Probleme zu lösen, die gelöst werden können, die man also selbst geschaffen hat und die nun mittels fortgeführter Kampagne augenscheinlich zu einem Ende geführt werden sollen.

Da seine Auflistung kein Gutachten ist, also weder konkret vollzogene Vergleiche vornimmt, sondern sie weitgehend nur auflistet und darüber hinaus keine Abwägung vornimmt, ist sie nach der Defnitiion des letzten Satzes ein rein politische. Entsprechend spricht der Anwalt der Autorin u.a. davon, dass die Vorwürfe ehrverletztend seien: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-plagiatsvorwuerfe-brosius-gersdorf-stefan-weber-anwalt

Man kann solche Auflistungspolitik klasse finden, weil man die Autorin, gegen die sie sich richtet, nicht klasse findet, sollte sich aber klarmachen, dass es beim nächsten Mal dann genauso gut den Autor treffen kann, den man klasse findet. Wenn also das die Ansprüche an unsere politischen Verantwortungsträger sind, muss man sich nicht wundern, dass die sachlichen Probleme, die gelöst werden müssen, vielfach nicht gelöst werden. Denn das Problem, das in einem Fall seit Ende November des letzten Jahres gelöst werden muss, ist, dass der Erste Senat immer damit rechnen muss, dass von ihm begonnene Beratungen nicht mehr zu einem Ende unter der jetzigen Personenkontinuität geführt werden können, also ggf. alsbald von vorn begonnen werden müssen, was mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass nun nicht in Verfahren, in denen die Beratung nun sachlich begonnen werden sollten, begonnen werden werden, dass also hier nicht die Probleme gelöst werden werden, die nun gelöst werden müssen.

Mit kleiner Münze große Beträge zu transferieren, kostet Zeit. Genau das sehen wir seit dem letzten Jahr und auch in der Auflistung Stefan Webers. Seine weiterhin unbegründeten Behauptungen - also das weiterhin nicht vorliegende Gutachten, sondern seine Auflistung, die nach seinen Kriterien offensichtlich ein Verdachtsfall ist - dürften nun wiederum in Berlin hinsichtlich der anstehenden Wahlen viel, viel Zeit kosten - worin genau ihr Sinn liegt, nämlich im Sinne der Kampagne Druck aufzubauen, anstatt die Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen.

Ergo: Wer das toll findet, darf sich nicht wundern, wenn von der bundesdeutschen Politik offensichtlich weniger sachliche Probleme gelöst werden, als man sie lösen könnte, wenn man sie lösen wollte.

Ich finde das toll, weil diese Plagiatsjäger sich scheinbar neutral verhalten und gegen Politiker und Wissenschaftler jeglicher Coleur vorgehen, und es dadurch in Zukunft weniger Plagiate und Betrug geben wird. Wissenschaftler sind dadurch gezwungen in Zukunft genauer und achtsamer zu arbeiten. Dies dient der Wissenschaft.

HochlebederVorgang

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« Antwort #17376 am: 06.08.2025 09:37 »
Der Wissenschaft würde es mehr dienen, wenn nicht jedes banale Thema als Dissertation angenommen werden würde.

yogiii

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17377 am: 06.08.2025 09:56 »
Ich muss gestehen, dass ich im aktuellen Fall inhaltlich nicht tief drin bin.

Aber: Dass diese Plagiatsanschuldigungen von Weber mutmaßlich immer wieder zu kritisch unpässlichen Zeiten kommen, ist doch kein Zufall:
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-doktorarbeit-vorwuerfe-100.html
- https://www.youtube.com/watch?v=mYyAv1-c1kw

Wenn ich mich richtig erinnere, hat Weber einem SZ-Redakteur (oder war es die Zeit) vorgeworfen, dass dieser die Info an Habeck durchgestochen habe. Der SZ (oder Zeit) Journalist hat aber das gemacht, was man als Journalist macht: auch den Beschuldigten um eine Stellungnahme gebeten anstatt blind eine Anklageschrift zu drucken, sodass beide Seiten gehört wurden. Am Ende hatte Weber mit einen Plagiatsvorwürfen bei Habeck unrecht.

Nius, Bild, (Welt)...das ist doch kein Journalismus...