Wochenausblick mal wieder nichts wichtiges drin. 
Wünsche ein karlsRuhiges Wochenende.
Da hier im Forum bereits inflationsbereinigte kumulierte monetäre Satisfaktion der letzten 150 Jahre erwartet wird, haben doch bereits die Verfassungen des Deutschen Reiches dies grundsätzlich geregelt: Artikel 129 "Für die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten steht der Rechtsweg offen."
Dem Dienstherr stehen alle Wege offen, und der Rechtsweg ist ein Weg, ist ein Weg, ist ein...
So laaangsaamm können verbeamtete Zeitzeugen der Weimarer Verfassung sich nicht mehr zu ihren Erfahrungen auf ihrem immer noch beschrittenen Weg äußern.
Artikel 129 wurde in Art. 20 GG (2) überführt "Alle Staatsgewalt...wird...durch..der Rechtsprechung ausgeübt. Und dies ist eine Ewigkeitsklausel des GG, also das heißt der ewige Rechtsweg bleibt offen.
Und um polnische Äpfel mit deutschen Kartoffeln zu vergleichen, sind laut EuGH politisierte Richterinstanzen mit ihren Neo-Richtern zu ignorieren.
Durch Parlament gewählte Mitglieder von Vorschlagsgremien erfüllen nicht die Anforderung an die richterliche Unabhängigkeit. Damit sind Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts mit ihren vom Parlament ernannten Richtern die ihrerseits Wahlvorschläge von Neo-Richtern zu unterbreiten haben und übernommen werden, von niedriger Instanz für nichtig zu erklären.
Somit geht der MachtKampf um die Deutungshoheit zwischen BVerfG und EuGH in die nächste Runde. Karlsruhe hält sich prinzipiell für die letzte Instanz, dass europ. Rechtsprechung ignorieren kann, woraufhin wie oben angedeutet der EuGH zur Meuterei von rangniedrigeren deutschen Gerichten gegenüber dem BVerfG aufruft.
Der deutsche und europäische Rechtsweg steht also offen....verzögerungsfrei da zeitlos..
Rügen (nicht die Insel) sind grundsätzlich substanzlos.