Dann sag uns bitte, weil es ja so einfach ist, welcher prozentuale Anteil innerhalb der Berechnun so einfach und klar ist: Nutella, Toastbrot, Rapsöl und eine Packung Waschmittel (Weißer Riese Megaperls)
Und sage mir bitte, wie sich die Preise, unter Berücksichtigung der Zutaten, Verpackungsgrößen, Wirksamkeit in Relation zum Preis von vor 10 Jahren entwickelt haben.
Hier ein paar Beispiele für den von dir gewünschten Zeitraum (siehe https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004):
- CC13-01113 Brot und Brötchen: Von 92,7 (Sep 2015) auf 138,6 (Sep 2025) -> plus 49,5%
- CC13-01182 Konfitüre/Marmelade/etc.: Von 99,0 auf 124,3 -> plus 25,6%
- CC13-01183 Schokoladen: Von 95,7 auf 172,9 -> plus 80,7%
- CC13-01151 Butter: Von 66,8 auf 150,7 -> plus 125,6%
- CC13-01154 Sonnenblumenöl/Rapsöl/etc.: Von 108,3 auf 157,5 -> plus 45,4%
- CC13-05611 Reinigungs- und Pflegemittel: Von 100,7 auf 132, 1 -> plus 31,2%
Das zugehörige Wägungsschema findest du ebenfalls auf der Seite des Statistischen Bundesamts (so geht beispielsweise "Butter" zurzeit mit 0,18 Prozent in den Verbraucherpreisindex ein).
Und jetzt bitte zurück zum Thema..
Danke für die Mühe!
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass die Inflation ein Kernthema der aA ist und auch Swen hier in absehbarer Zeit dieses Thema füllen wird.
Bis dahin halte ich mich hier zurück.
Kommt mal ein wenig runter, Leute; ich denke, bebolus' Zurückhaltung tut uns allen gut. Denn es ist, wie Unknown heute morgen geschrieben hat: zu warten, nervt. Aber dennoch hat es keinen Zweck, sich jetzt hier gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Weder kann Bal noch irgendwer von uns anderen etwas dafür, dass oder wenn es im BMI ggf. mal wieder etwas länger dauern sollte, noch kann jemand von uns wissen, was nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidungen geschieht. Denn das dürfte heute auch kein politischer Entscheidungsträger wissen, allein schon deshalb nicht, weil weiterhin niemand außerhalb des Bundesverfassungsgerichts weiß, was genau in der Entscheidung stehen wird, und ebenso, weil niemand weiß, wie diese Entscheidung von der Öffentlichkeit und insbesondere den Medien aufgenommen werden wird, welche Wendungen also danach der öffentliche Diskurs nehmen wird. Hier sind Wendungen in vielerlei Richtungen möglich, aber heute nicht wirklich zu prognostizieren.
Ich denke deshalb genauso wie Du, bebolus, dass wir uns hinsichtlich der einzelnen
Parameter des Pflichtenhefts (der Vergleich zwischen dem Besoldungs- und Verbraucherpreisindex ist der dritte Parameter auf der ersten Prüfungsstufe) zurzeit noch zurückhalten (können oder sollten), ebenso, ob
und falls ja (was ich für eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich erachte), wie dann das Bundesverfassungsgericht auf die Entwertung von Nachzahlungsansprüchen reagiert. So oder so ist an jener nachfolgenden Stelle zwar nicht hinsichtlich der Verbraucherpreisentwicklung, sondern mit Blick auf die Steuerprogression in der Stellungnahme von 10.2.2022 auf Nachzahlungsansprüche entwertende Problematiken verwiesen worden (
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html, S. 40 f.). Wenn wohl die Wahrscheinlichkeit eher gering sein sollte, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den Pilotentscheidungen zu jenen Fragen äußern wird - es äußert sich regelmäßig eher ungern zu ggf. ungeklärten Fragen, sofern es sich zu ihnen nicht unbedingt äußern muss, wenn also eine betreffende Äußerung für die Entscheidung nicht unmittelbar erheblich ist -, ist zumindest das Thema Steuerprogression vorgebracht worden. Eventuell haben ja auch andere Stellungnahmen auf die Problematik der Geldentwertung hingewiesen.
Und um also auf das Thema Warten zurückzukommen: Heute ist mit der Entscheidung "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung" vom 29. September 2025 - 2 BvR 934/19 -,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html?nn=68112, eine durchaus umfangreiche Entscheidungsbegründung zu einem Verfahren veröffentlicht worden, das im zeitlichen selben Umfeld abgeschlossen worden ist, wie es die Berliner Pilotverfahren sein werden, nämlich spätestens Ende September/Anfang Oktober. Sofern das abschließende Redigieren in diesen Verfahren nacheinander vonstatten gehen sollte, dürften ab jetzt nach der heutigen Veröffentlichung der Entscheidung "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung" die Pilotverfahren ihre letzte Vorbereitung vor der Zustellung und damit vor ihrer Veröffentlichung erhalten; sofern das Redigieren jener beiden Entscheidungen zeitgleich begonnen worden sein sollte, dürfte die Vorbereitung für die Zustellung der Berliner Pilotentscheidungen zwischenzeitlich schon fortgeschritten sein.
Entsprechend sollte es so oder so nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass die Veröffentlichung der Pilotentscheidungen im Verlauf des Novembers erfolgt und ansonsten wird sie halt im Dezember veröffentlicht.
Ergo: Nach der langen Zeit des Wartens sollten wir uns nun nicht auf den letzten Metern bis zur Veröffentlichung der Pilotentscheidungen gegenseitig die Köppe einhauen - denn das änderte an der Sachlage rein gar nix. Ob aus dem BMI alsbald ein nächster unzureichender Entwurf kommt oder nicht, ist gänzlich unerheblich, ob man den Entwurf nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidung ein weiteres Mal wird nicht finalisieren können, weiß keiner.
Was wir wissen, ist, dass der Tag kommen wird, an dem wir uns im hohen Norden bei Tom treffen werden. Und da sollten die Köppe heil sein, denke ich.