Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8286782 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19770 am: 23.10.2025 19:16 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren.

Wenn man zu den oberen 10% in Deutschland und damit global zu den oberen 1,5% nach Einkommen gehört und trotzdem nicht am Dienstort in den eigenen vier Wänden wohnen kann (was mit Doppel-hD noch "gerade so" geht) , dann ist das ein reales Problem. Sehe keine Haftungsprobleme bei GoodBye.

Klar ist: Von steigenden Lebenshaltungskosten werden Alleinlebende auch sehr hart getroffen. Zuschlagslösungen in großem Umfang sind einfach nur verlogen und eine Verletzung der Alimentationspflicht, Ende. Und wer das feiert ist asozial gegenüber seinen kinderlosen Kollegen.

 Wenn Karlsruhe zum Verhältnis von Zuschlägen und Grundgehalt nicht nachlegt, sind die Weichen gestellt, den öffentlichen Dienst endgültig zum Sozialhilfesystem umzubauen, in dem nur noch nach leistungsfremden Faktoren bezahlt wird.

Sorry aber du konstruierst da ganz schön was zusammen. Wenn man mit den Eckdaten nicht wohnen kann, gibt es ein strukturelles Problem das aber ganz sicher nicht der Dienstherr lösen muss und daher auch hier nicht unser Thema ist. Und wenn du bei 2 hD Beamten (ca. 9500€ netto Haushaltseinkommen?) behauptest, dass es gerade so zum wohnen reicht, hätte ich das gern mit Zahlen unterfüttert. Dann wohnt er wohl in München im Penthouse und jammert, dass sein Einkommen nicht reicht. Oder er lebt einfach über seine Verhältnisse.

Zum Rest deiner Argumentation habe ich mich nicht eingelassen.
« Last Edit: 23.10.2025 19:23 von xap »

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 747
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19771 am: 23.10.2025 19:21 »
Ich würde Klaus Kinski reinschicken.

Geil! DANN MACH DOCH DEINEN SCHEIß! FÜNF JAHRE!! IMMER WIEDER MUSS MAN EUCH ERKLÄREN WAS DA GESCHRIEBEN STEHT... DU DUMME SAU DO!!  ;D

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,330
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19772 am: 23.10.2025 19:32 »
Das Problem der Deutschen neben der ganzen politischen Probleme im Wirtschaftsbereich, die von linken Traumtänzern ignoriert werden, ist einfach, die meisten Leute können einfach nicht richtig sparen (Konsumopfer mit 50 Netflix, Youtube, HBO, Hulu, Disney, Zigaretten dies das Accounts).
Und die Leute die sparen können, die können nicht richtig investieren. Bausparvertrag oder ökosozialfairtradetinyhouse statt Call Optionen auf Biotechbuden.  8)



GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19773 am: 23.10.2025 19:34 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 929
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19774 am: 23.10.2025 19:43 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Naja, bei allem allgemeinen Verständnis... Wie stellt man sich als hD denn das Leben eines gD, mD, oder gar eD vor? Oder brauchen die einfach nicht "angemessen" leben?

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 529
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19775 am: 23.10.2025 19:59 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren. Aber das ist ein anderes Thema. Wirklich Probleme haben die Alleinverdiener im mD.

Schauen wir mal was die nächsten 2 Wochen bzgl. eines neuen Entwurfs bringen.

Wir sprechen bzw. schreiben uns genau heute in 2 Wochen.
Dann können wir zusammen darüber lachen das nichts passiert ist.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 518
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19776 am: 23.10.2025 20:12 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Naja, bei allem allgemeinen Verständnis... Wie stellt man sich als hD denn das Leben eines gD, mD, oder gar eD vor? Oder brauchen die einfach nicht "angemessen" leben?

Jeder hat doch das Recht auf sein angemessenen Einkommen. Falls das jemand anders sieht wundere ich mich, dass ich noch nie bei einem Fussball Bundesligaspiel ein Plakat gesehen habe, dass ein Einkommen knapp mehr über dem Bürgergeld, auch für Bundesligaspieler vollkommen ausreichend ist.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19777 am: 23.10.2025 20:19 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Ich habe nirgends das Wort angemessen verwendet, dir lediglich empfohlen mit der Lebensrealität anderer auseinander zu setzen bevor du hier von einem "gerade so erträglichen Leben sprichst". Daran ist nichts anmaßend, sondern nur ein gut gemeinter Rat.

Wenn du das nächste Essen gern ausgeben möchtest, steht dir das natürlich frei - ich hoffe allerdings das dein anmaßender Kommentar nicht mich gemeint hat - denn ich käme nie auf die Idee was von einem hDler zu fordern - wir wissen doch alle, dass diese Ihren Lebensunterhalt gerade so angemessen bestreiten können.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19778 am: 23.10.2025 20:20 »
Na, dann habe ich ja richtig gelegen.

Auch dieser „Rat“ ist eigentlich allen meinen Kollegen im hD bekannt: Bloß nicht über die eigene Besoldung meckern, es könnte sich ja jemand verletzt fühlen.
« Last Edit: 23.10.2025 20:32 von GoodBye »

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 929
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19779 am: 23.10.2025 21:20 »
Selbstreflexion ist nicht jedermanns Sache. Der Blick zur Seite, pardon nach unten offenbar auch nicht. Eventuell sollten wir ein Spendenkonto einrichten.

netzguru

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19780 am: 23.10.2025 21:41 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."

Hallo zusammen,

weniger konnten die nicht bieten. Waren diese Stellen früher nicht schonmal bis B Besoldet.

Gruß
netzguru

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19781 am: 23.10.2025 21:46 »
Ich weiß immer noch nicht, woher Sie hier das Recht für derartige Unterstellungen nehmen. Aber ich habe anscheinend einen Nerv getroffen. Sie bestätigen nurmehr meine vorherige Feststellung, insoweit vielen Dank dafür.

Ich sehe uns hier nicht im NRW, sondern im Bundesforum. Und da trifft es momentan vor allem die Kollegen mit 3 plus Kindern, weil dort der alimentative Mehrbedarf nicht im Geringsten ausgeglichen wird, und das in Kombination mit einer ebenfalls verfassungswidrigen Grundbesoldung.

Dies trifft insbesondere den mD besonders hart, nichts anderes wollte ich weiter oben ausdrücken. Aber auch im hD sind mit 3 Kindern plus in einer Metropolregion keine großen Sprünge drin, wenn sie eine Immobilie ohne Erbschaft etc. kaufen.




beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 416
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19782 am: 23.10.2025 22:31 »
Ich weiß immer noch nicht, woher Sie hier das Recht für derartige Unterstellungen nehmen. Aber ich habe anscheinend einen Nerv getroffen. Sie bestätigen nurmehr meine vorherige Feststellung, insoweit vielen Dank dafür.

Ich sehe uns hier nicht im NRW, sondern im Bundesforum. Und da trifft es momentan vor allem die Kollegen mit 3 plus Kindern, weil dort der alimentative Mehrbedarf nicht im Geringsten ausgeglichen wird, und das in Kombination mit einer ebenfalls verfassungswidrigen Grundbesoldung.

Dies trifft insbesondere den mD besonders hart, nichts anderes wollte ich weiter oben ausdrücken. Aber auch im hD sind mit 3 Kindern plus in einer Metropolregion keine großen Sprünge drin, wenn sie eine Immobilie ohne Erbschaft etc. kaufen.

Solche Diskussionen auf emotionaler Ebene zu führen kann man sich sparen, habe ich auch schon durch. Es hilft nur sachlich zu bleiben und mit Fakten zu argumentieren. Es gibt den Gini-Index, Daten zur Inflation- und Reallohnentwicklung der letzten 50 Jahre und so schöne spezifische Sachen wie den Erschwinglichkeitsindex (zum Thema Immobilien) oder Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen. Wenn man sich als wissbegieriger Mensch alles dazu mal anschaut, kommt man zwangsläufig zu der Erkenntnis, dass auch ein Netflix-Abo oder Restaurant-Besuch heute nicht das Problem sind. Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno. Meint ihr die Leute haben sich während dieser Zeit Gedanken darüber gemacht, ob sie 1x mehr oder weniger ins Restaurant gehen? Das waren goldene Zeiten und diese sind schon lange vorbei. Ab den 80ern ging es im Prinzip nur noch Berg ab - zumindest was Einkommens- und Vermögenssteigerungen angeht. Wer sich bis dahin mit vielversprechenden Vermögenswerten eingedeckt hat, hatte das goldene Los gekauft. In der heutigen Zeit ist das goldene Los eher fremdbestimmt durch Erblotto. Nicht wenige von uns sind froh wenn sie über die Runden kommen (vor allem mit Kindern). Ich würde mich nicht wundern, wenn jeder 5. Beamte kaum bis keine Rücklagen bilden kann - denn das entspräche mitunter einfach nur dem Median unserer Gesellschaft.
« Last Edit: 23.10.2025 22:39 von beamtenjeff »

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,303
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19783 am: 23.10.2025 22:58 »
Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno. ...

Wegen der Sachlichkeit: Kannst Du das bitte einmal mit belastbaren Zahlen belegen?

Mir ist kein solcher Zeitraum bekannt (10 Jahre / BIP +99% / Durchschnittsentgelte + 159,37%)

Daneben wäre der durchschnittliche Bauzins für jene "magische Zeit" natürlich auch von Interesse.

... Menschen tendieren dazu, die Vergangenheit zu verklären. Dass man für einen Liter Milch oder Benzin doppelt oder dreifach so lange arbeiten musste, fällt dabei auch gerne gepflegt unter den Tisch.

Ich wette um 100 Mark: Hätte ich eine Zeitmaschine, und könnte ich Dich ins Jahr 1965 zaubern, willst Du spätestens nach einer Woche wieder zurück ins hier und jetzt. ;)

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,829
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19784 am: 23.10.2025 23:21 »
Dann sag uns bitte, weil es ja so einfach ist, welcher prozentuale Anteil innerhalb der Berechnun so einfach und klar ist: Nutella, Toastbrot, Rapsöl und eine Packung Waschmittel (Weißer Riese Megaperls)

Und sage mir bitte, wie sich die Preise, unter Berücksichtigung der Zutaten, Verpackungsgrößen, Wirksamkeit in Relation zum Preis von vor 10 Jahren entwickelt haben.

Hier ein paar Beispiele für den von dir gewünschten Zeitraum (siehe https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004):

- CC13-01113 Brot und Brötchen: Von 92,7 (Sep 2015) auf 138,6 (Sep 2025) -> plus 49,5%
- CC13-01182 Konfitüre/Marmelade/etc.: Von 99,0 auf 124,3 -> plus 25,6%
- CC13-01183 Schokoladen: Von 95,7 auf 172,9 -> plus 80,7%
- CC13-01151 Butter: Von 66,8 auf 150,7 -> plus 125,6%
- CC13-01154 Sonnenblumenöl/Rapsöl/etc.: Von 108,3 auf 157,5 -> plus 45,4%
- CC13-05611 Reinigungs- und Pflegemittel: Von 100,7 auf 132, 1 -> plus 31,2%

Das zugehörige Wägungsschema findest du ebenfalls auf der Seite des Statistischen Bundesamts (so geht beispielsweise "Butter" zurzeit mit 0,18 Prozent in den Verbraucherpreisindex ein).


Und jetzt bitte zurück zum Thema..

Danke für die Mühe!

Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass die Inflation ein Kernthema der aA ist und auch Swen hier in absehbarer Zeit dieses Thema füllen wird.

Bis dahin halte ich mich hier zurück.

Kommt mal ein wenig runter, Leute; ich denke, bebolus' Zurückhaltung tut uns allen gut. Denn es ist, wie Unknown heute morgen geschrieben hat: zu warten, nervt. Aber dennoch hat es keinen Zweck, sich jetzt hier gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Weder kann Bal noch irgendwer von uns anderen etwas dafür, dass oder wenn es im BMI ggf. mal wieder etwas länger dauern sollte, noch kann jemand von uns wissen, was nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidungen geschieht. Denn das dürfte heute auch kein politischer Entscheidungsträger wissen, allein schon deshalb nicht, weil weiterhin niemand außerhalb des Bundesverfassungsgerichts weiß, was genau in der Entscheidung stehen wird, und ebenso, weil niemand weiß, wie diese Entscheidung von der Öffentlichkeit und insbesondere den Medien aufgenommen werden wird, welche Wendungen also danach der öffentliche Diskurs nehmen wird. Hier sind Wendungen in vielerlei Richtungen möglich, aber heute nicht wirklich zu prognostizieren.

Ich denke deshalb genauso wie Du, bebolus, dass wir uns hinsichtlich der einzelnen Parameter des Pflichtenhefts (der Vergleich zwischen dem Besoldungs- und Verbraucherpreisindex ist der dritte Parameter auf der ersten Prüfungsstufe) zurzeit noch zurückhalten (können oder sollten), ebenso, ob und falls ja (was ich für eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich erachte), wie dann das Bundesverfassungsgericht auf die Entwertung von Nachzahlungsansprüchen reagiert. So oder so ist an jener nachfolgenden Stelle zwar nicht hinsichtlich der Verbraucherpreisentwicklung, sondern mit Blick auf die Steuerprogression in der Stellungnahme von 10.2.2022 auf Nachzahlungsansprüche entwertende Problematiken verwiesen worden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html, S. 40 f.). Wenn wohl die Wahrscheinlichkeit eher gering sein sollte, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den Pilotentscheidungen zu jenen Fragen äußern wird - es äußert sich regelmäßig eher ungern zu ggf. ungeklärten Fragen, sofern es sich zu ihnen nicht unbedingt äußern muss, wenn also eine betreffende Äußerung für die Entscheidung nicht unmittelbar erheblich ist -, ist zumindest das Thema Steuerprogression vorgebracht worden. Eventuell haben ja auch andere Stellungnahmen auf die Problematik der Geldentwertung hingewiesen.

Und um also auf das Thema Warten zurückzukommen: Heute ist mit der Entscheidung "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung" vom 29. September 2025 - 2 BvR 934/19 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html?nn=68112, eine durchaus umfangreiche Entscheidungsbegründung zu einem Verfahren veröffentlicht worden, das im zeitlichen selben Umfeld abgeschlossen worden ist, wie es die Berliner Pilotverfahren sein werden, nämlich spätestens Ende September/Anfang Oktober. Sofern das abschließende Redigieren in diesen Verfahren nacheinander vonstatten gehen sollte, dürften ab jetzt nach der heutigen Veröffentlichung der Entscheidung "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung" die Pilotverfahren ihre letzte Vorbereitung vor der Zustellung und damit vor ihrer Veröffentlichung erhalten; sofern das Redigieren jener beiden Entscheidungen zeitgleich begonnen worden sein sollte, dürfte die Vorbereitung für die Zustellung der Berliner Pilotentscheidungen zwischenzeitlich schon fortgeschritten sein.

Entsprechend sollte es so oder so nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass die Veröffentlichung der Pilotentscheidungen im Verlauf des Novembers erfolgt und ansonsten wird sie halt im Dezember veröffentlicht.

Ergo: Nach der langen Zeit des Wartens sollten wir uns nun nicht auf den letzten Metern bis zur Veröffentlichung der Pilotentscheidungen gegenseitig die Köppe einhauen - denn das änderte an der Sachlage rein gar nix. Ob aus dem BMI alsbald ein nächster unzureichender Entwurf kommt oder nicht, ist gänzlich unerheblich, ob man den Entwurf nach der Veröffentlichung der Pilotentscheidung ein weiteres Mal wird nicht finalisieren können, weiß keiner.

Was wir wissen, ist, dass der Tag kommen wird, an dem wir uns im hohen Norden bei Tom treffen werden. Und da sollten die Köppe heil sein, denke ich.