Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8135436 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19515 am: 16.10.2025 15:32 »
@Rollo:

1.) Bis Ende des Jahres wird (hoffentlich) der "Maidowski-Beschluss" aus Karlsruhe veröffentlicht werden, mit (hoffentlich) weitreichenden Implikationen für ALLE 17 Besoldungsgesetzgeber.

2.) Unabhängig davon werden wir gegebenenfalls demnächst einen Gesetzentwurf aus dem BMI lesen können. Da im Vorfeld explizit von einer "Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips" die Rede war, sagt meine persönliche Glaskugel, dass dieser einen ersten Schritt zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung beinhalten wird.

Im Lichte des Karlsruher Pilot-Beschlusses werden anschließend (hoffentlich) weitere Schritte folgen (müssen)..

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19516 am: 16.10.2025 15:33 »
Ist quasi das Gleiche wenn ich seit 5 Jahren behaupten würde Bitcoin steigt auf 1 Mio $. Irgendwann würde sich jeder darüber lustig machen wobei das sicherlich noch eher passiert als eine aA für Bundesbeamte.

Wir sprechen uns wieder  8) (no financial advise  ;)

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19517 am: 16.10.2025 15:48 »
Guck mal an, Zusi hat jetzt einen Zweit-Account.

... Ihr braucht hier echt mehr Ordnung! ;)

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19518 am: 16.10.2025 16:19 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
2. dann aA 15% über dem Bürgergeld
3. Anrechnug von Gehalt des Partners
4. Kinder sollen auch Arbeiten (Zeitung austragen)
5. Einkünfte aus Zinsen usw, anrechnen
6.
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%


OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19519 am: 16.10.2025 16:31 »

Das ist genau der Widerspruch, über den ahS viele gerade stolpern.
Das BMI schreibt, ein Widerspruch sei „nicht erforderlich“. Juristisch sauber wäre: nicht erforderlich für den künftigen Vollzug der Neuregelung, aber sehr wohl relevant für rückwirkende Ansprüche.
Diese Differenz verschweigt das Ministerium natürlich (ggf. um die Welle an Widersprüchen kleinzuhalten)

auch wenn es immer gut ist die Dinge zu hinterfragen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das BMI hier versucht uns alle hinter‘s Licht zu führen. Es schreibt explizit, dass auf die haushaltsnahe Geltungmachung verzichtet wird. Und: im letzten Entwurf war die Nachzahlung für alle vorgesehen. Mit welcher Begründung sollte es nun davon abweichen?
ich denke wir können an dem Punkt entspannen.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19520 am: 16.10.2025 16:37 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19521 am: 16.10.2025 16:43 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19522 am: 16.10.2025 17:10 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Sehe ich genau so. Kann man jetzt als Pessimismus abtun aber dieser Rechtsstaat gerät schon hart an seine Grenzen wenn ein Zwei-Klassen-Recht Einzug hält (Bürgis MÜSSEN immer alles bekommen, komme was wolle) (Beamte; hachja da könne mer spare)

Wojazer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19523 am: 16.10.2025 17:17 »
Hallo liebe Mitforisten,

auch ich war bislang Mitleser und möchte mich in erster Linie bei Swen für seine Mühe bedanken! Die Materie ist nicht einfach zu durchdringen und Swen gibt sich jedes Mal Mühe mit uns. Das sollten wir würdigen.

In der Sache: morgen ist ab 9 Uhr die 35. Sitzung im BT mit dem Oberthema: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Klickt man sich durch die BT-Drucksache 21/2150 auf Seite 22, findet man einen Hinweis auf die Tabellenreform der Besoldung (1.3):
Link:https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102150.pdf

Frage: in Klammern steht was von 24 Monaten. Ist damit die Umsetzungsdauer gemeint?

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19524 am: 16.10.2025 17:18 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

SGB II

§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege,
Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört
in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf
wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs
erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten
unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
(1a) Der Regelbedarf wird in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 des Zwölften Buches in
Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches in Verbindung
mit der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. Soweit
in diesem Buch auf einen Regelbedarf oder eine Regelbedarfsstufe verwiesen wird, ist auf den Betrag der
für den jeweiligen Zeitraum geltenden Neuermittlung entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung
mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz abzustellen. In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach § 28 des
Zwölften Buches erfolgt, ist auf den Betrag abzustellen, der sich für den jeweiligen Zeitraum entsprechend der
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches ergibt.

Fortführend gerne selbst ausloten.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19525 am: 16.10.2025 17:35 »

Das BMI schreibt, ein Widerspruch sei „nicht erforderlich“. Juristisch sauber wäre: nicht erforderlich für den künftigen Vollzug der Neuregelung, aber sehr wohl relevant für rückwirkende Ansprüche.
Diese Differenz verschweigt das Ministerium natürlich (ggf. um die Welle an Widersprüchen kleinzuhalten)

Die Linie des BVerfG ist da eindeutig: Rückwirkung nur für die, die sich zeitnah gewehrt haben.
Das steht in jeder Entscheidung seit 2015 sinngemäß gleich. Und das BVerwG legt nach:

„Besoldung ist jahresbezogen, der Anspruch entsteht mit der jeweiligen Haushaltsperiode.“

Heißt: Das BMI kann schreiben, was es will – die Rechtsprechung wird es im Zweifel überholen.
Man sollte also den BMI-Hinweis nicht als rechtliche Garantie, sondern als politisch motivierte Beruhigungspille lesen.

Wenn Karlsruhe die Unteralimentation auch für den Bund bestätigt, wird das Finanzministerium sich auf genau dieses Argument berufen: „Nur die, die rechtzeitig widersprochen haben, kommen zum Zug – alle anderen nicht.“
Und dann hilft dir kein Satz auf einer Webseite oder einem Rundschreiben.

Kurz gesagt:
Der BMI-Text richtet sich an die Ruhe der Belegschaft, nicht an die Logik der Gerichte.
Wer auf Nummer sicher gehen will, legt Widerspruch ein – einmal pro Jahr, fertig. Danach kann man getrost abwarten, wie sich Karlsruhe entscheidet.
Jetzt verbreite mal keine Panik.
Der Durchschnittsbeamte ist kein Jurist.
Es gab ein Rundschreiben vom Bmi.
Es gibt eine aktuelle Zusage des Bmf und Bmi das dieses Rundschreiben erstmal weiterhin gültig ist, auch im Bezug zu den Nachzahlungen.
Wenn der DH wollte. Weil er nicht will das es Nachzahlungen für Beamte gibt, bräuchte er nur jeden Widerspruch  ablehnen.
Dann hast du genau einen Monat Zeit Klage einzureichen.
Die Ruhestellung deines Widerspruch ist auch nur ein freiwilliges entgegen kommen wie das Rundschreiben.
« Last Edit: 16.10.2025 17:44 von Alexander79 »

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19526 am: 16.10.2025 18:14 »
Hallo liebe Mitforisten,

auch ich war bislang Mitleser und möchte mich in erster Linie bei Swen für seine Mühe bedanken! Die Materie ist nicht einfach zu durchdringen und Swen gibt sich jedes Mal Mühe mit uns. Das sollten wir würdigen.

In der Sache: morgen ist ab 9 Uhr die 35. Sitzung im BT mit dem Oberthema: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Klickt man sich durch die BT-Drucksache 21/2150 auf Seite 22, findet man einen Hinweis auf die Tabellenreform der Besoldung (1.3):
Link:https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102150.pdf

Frage: in Klammern steht was von 24 Monaten. Ist damit die Umsetzungsdauer gemeint?

Wenn du in der Fußleiste die 2 anguckst, steht dort:

 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.