LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?
Vermutlich weil Leistungsklage (mit Zinsen) und das Gesetz den Kinderzuschlag bereits hergibt. Aber dieser aus irgendwelchen Gründen bislang nicht gewährt wurde.
Das steht dann im Unterschied zur Feststellungsklage der aA (keine Zinsen, unklarer Anspruch), der durch Verfassungsauslegung geklärt werden muss.
bzw. das BVerfG erfindet Direktiven, damit die Zahlen einigermaßen stimmen.