Ich habe auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts eine Erläuterung gefunden, die mich gerade sehr skeptisch macht:
"Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) und gelten daher über den Einzelfall hinaus. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. In bestimmten Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legt fest, ab wann sie nicht mehr angewendet werden darf. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes hat oder wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens der Rechtsnorm größer sind als die Nachteile einer übergangsweisen Weitergeltung. Letzteres ist häufig bei Steuergesetzen der Fall, weil die Rechtsgrundlage für die Steuererhebung sonst ganz oder teilweise wegfiele. In der Übergangszeit kann der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Norm erlassen. In seltenen Fällen legt das Bundesverfassungsgericht selbst Übergangsbestimmungen fest."
Könnte man diese Regelung nutzen und dem Gesetzgeber bis 2027 Zeit einräumen ein neues Besoldungsgesetz zu erlassen und Ansprüche auf Nachzahlungen abzuweisen? Als Grund die aktuell überlastete Haushaltslage (wie immer)? Oder hätte diese Regelung mit Nachzahlungsansprüchen gar nichts zu tun?