Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7287608 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18360 am: 13.09.2025 23:49 »
Wenn man mal anschaut, dass in BW die unterste Besoldungsgruppe A7 ist, dass es wie zurecht von dir angemerkt z.B. in NRW Zuschläge für Kinder gibt, dass der erste Entwurf (und auch dessen Anpassung) Ortszuschläge enthielt, dass Bayern ein rein fiktives(!) Partnereinkommen ansetzt...
Ich weiß auch beim besten Willen nicht, inwiefern das Argumente dafür sein sollen, dass Swens Analysen, die von nicht ganz unwesentlichen rechtsgelehrten Stimmen (Battis, di Fabio, DRB) in Deutschland geteilt werden, falsch sein sollten. Der Temposünder fährt ja auch nicht zu schnell weil er es nicht besser weiß.

Von den Skeptikern hier hört man immer nur, dass eh nichts passieren wird. Haben wir verstanden. Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Paar Schuhe. Aber wer sich fröhlich ausbeuten lässt, der braucht sich nicht wundern, wenn es auch passiert.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18361 am: 14.09.2025 00:08 »

Wenn Du mit mir sachlich diskutieren willst, würde mich weiterhin eine Antwort auf meine Frage interessieren, die ich Dir am Ende meines von Dir zitierten Beitrags gestellt habe: Wieso sollte der Senat nun erhebliche Verrenkungen in der Betrachtung verschiedener Regelungskontexte vollziehen, die er gerade erst in seiner neueren Rechtsprechung zum Besoldungsrecht, also seit 2012, so erlassen hat?

Die Antwort auf genau diese Frage hat Bundesjogi in seinem Beitrag bereits ausführlich gegeben. Es macht daher keinen Sinn, sie ein weiteres Mal zu stellen.