Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6829211 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17985 am: 28.08.2025 13:53 »
Für alle die relativ neu in die Thematik „amtsangemessene Alimentation“ einsteigen sei der Sammelthread zum einlesen ans Herz gelegt. Dieser versucht die essenziellen Information der Diskussionen in diesem Thread etwas übersichtlicher darzustellen. Neben Grundinformationen und diversen Musterwidersprüchen sind dem Thread auch aktuelle Entwicklungen zu entnehmen.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17986 am: 28.08.2025 16:20 »
jährlich bei der Stelle die deine Besoldung zahlt. Am besten nachweisbar über Fax oder förmliche Zustellung. Es muss in dem Haushaltsjahr eingereicht werden für dass du der Besoldung widersprechen möchtest. Rückwirkend geht nicht so wirklich.

Ein möglicher Widerspruch könnte wie folgt aussehen:


Zitat
     

Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #94 am: 15.11.2023 16:16 »

    Zitat

Widerspruch des vbob für das Jahr 2023

Vielen Dank an xap für die Bereitstellung des Musterwiderspruchs!


——————————————————————————————————-

Absender

Mustertext Widerspruch gegen Besoldung
An die
zuständige Bezügestelle (bitte individuell anpassen)

Datum
Personalnummer: ………………………..
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer jeweils amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.:2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richtern in Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgeber Bund auch in 2023 bislang nicht nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage, mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

(Optional:

Die Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung für diese(s) Kind(er), die den im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 (2 BvL6/17 u.a.) festgelegten Grundsätzen entspricht.)
Gleichzeitig bitte ich bis zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir das zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

korrigiert. Platzhalter
« Last Edit: 28.08.2025 16:26 von Durgi »

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17987 am: 28.08.2025 17:12 »
Ich bin ja auch in so einer Spartengewerkschaft des DBB (VdB), aber da kam nie irgendetwas zum Thema aA oder gar Widersprüche. Das ist bei uns sowieso kein großes Thema, und hätte ich das hier nicht gelesen, wäre das immer noch Neuland für mich.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17988 am: 28.08.2025 18:19 »
Meine lieben Freunde,

wie schon vor 2 Wochen voraus gesagt, kommt endlich viel Bewegung in die Sache. Wir werden alle ein reich gedeckten Weihnachtstisch bekommen. Darüber können wir uns sehr freuen. Scheinbar kommen Herr Geyer und Herr Dobrindt sehr gut miteinander aus und haben sogar zusätzliche Erhöhungsschritte miteinander vereinbart.
Und das ist auch gut so. Ich habe mich nochmal heute frisch auf den Fluren dem BMI umgehört. Der Tenór ist, dass wir eine amtsangemessene Besoldung beim Bund bekommen werden.
Den Beamten im mittleren Dienst ruft man zu: Bildet Euch endlich weiter und macht den Aufstieg!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17989 am: 28.08.2025 18:22 »
Wir können mit Onkel Johann bereits heute zusammen einstimmen!

https://www.youtube.com/watch?v=k11rb03gYCk&list=RDk11rb03gYCk&start_radio=1


Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17990 am: 28.08.2025 18:38 »
Meine lieben Freunde,

wie schon vor 2 Wochen voraus gesagt, kommt endlich viel Bewegung in die Sache. Wir werden alle ein reich gedeckten Weihnachtstisch bekommen. Darüber können wir uns sehr freuen. Scheinbar kommen Herr Geyer und Herr Dobrindt sehr gut miteinander aus und haben sogar zusätzliche Erhöhungsschritte miteinander vereinbart.
Und das ist auch gut so. Ich habe mich nochmal heute frisch auf den Fluren dem BMI umgehört. Der Tenór ist, dass wir eine amtsangemessene Besoldung beim Bund bekommen werden.
Den Beamten im mittleren Dienst ruft man zu: Bildet Euch endlich weiter und macht den Aufstieg!

Lieber Hummel, kann das sein dass du irgendwie im falschen Ministerium warst? Erstens waren heute kaum Kollegen im Büro. Viele im Homeoffice. Auch in der Kantine war ziemlich wenig los und die Stimmung war aufgrund der Auswahl eher getrübt. Von Euphorie auf den Fluren war irgendwie nichts zu spüren. Zumindest nicht am Standort Graurheindorf. Auch bei den übrigen obersten Bundesbehörden in Bonn war alles wie immer. Lediglich ein kurzes Stirnrunzeln zu der aktuellen Zahlbarmachung der Besoldungserhöhung konnte wohl zwischen 06:30 und 06:33 Uhr vernommen werden. Aber da war ich noch auf der Autobahn.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17991 am: 28.08.2025 18:40 »
Meine lieben Freunde,

wie schon vor 2 Wochen voraus gesagt, kommt endlich viel Bewegung in die Sache. Wir werden alle ein reich gedeckten Weihnachtstisch bekommen. [...] Ich habe mich nochmal heute frisch auf den Fluren dem BMI umgehört. Der Tenór ist, dass wir eine amtsangemessene Besoldung beim Bund bekommen werden.

Hüstel. Du hast (übrigens nicht vor zwei, sondern vor vier Wochen) irgendeinen Quatsch mit 2% gefaselt, siehe beispielsweise hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg415305.html#msg415305

Bitte verschone uns in Zukunft mit deinen imaginären Stimmen, die dir irgendetwas einflüstern..

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17992 am: 28.08.2025 18:44 »
Also heißt es jetzt warten, bis das BMI neue Besoldungstabellen gemäß der aA vorstellt?

Zitat
Bevor der zweite Teil des Tarifabschlusses (2,8 %) voraussichtlich mit der Bezügezahlung für Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll die amtsangemessene Alimentation umgesetzt sein. Das bedeutet: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen angepasst werden. Ein Entwurf der neuen Besoldungstabelle liegt uns aber noch nicht vor

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/erster-teil-in-form-von-abschlagszahlung-mit-dezembergehalt/

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17993 am: 28.08.2025 19:44 »
Den Beamten im mittleren Dienst ruft man zu: Bildet Euch endlich weiter und macht den Aufstieg!

Ähm, dafür ist entscheidend, wie die neu BLV aussehen wird. Da gibt es diese und jene Strömungen.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17994 am: 28.08.2025 19:48 »
Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17995 am: 28.08.2025 20:26 »
Liest sich sehr gut, es tut sich was:

https://www.bdz.eu/news/2025/08/27/durchbruch-bei-besoldung-und-alimentation-erste-zahlungen-noch-2025/

Demnach kommt der Entwurf zur aA noch im Herbst. Und es gibt mehr Geld zusätzlich zu den 3% für alle. Der BDZ scheint mit den Regelungen, sollten diese dann kommen, jedenfalls zufrieden.


VG Seppel

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17996 am: 28.08.2025 21:17 »
Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

Um dazu einmal ein paar Worte zu verlieren. Die BLV wird nicht geändert, weil man gerade lustig ist, sondern weil höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 das erforderlich macht. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem Oktober 2024 ist aber ebenfalls der Diskontinuität durch den Regierungswechsel anheim gefallen.

Wer mehr wissen will: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 20. April 2023 – 2 C 18.21

Wer nun mit horizontal und vertikal rumwirft meint (meistens) etwas anderes: Es ist ein offenes Geheimnis, dass man im politischen Berlin in den Ministerien mehr als nur ein Auge auf das reformierte Landesbeamtengesetz Brandenburg geworfen hat. Die grundlegende Reform dort, nämlich die Ämterspreizung

mD A6-A11
gD A9-A14 und
hD A13-A16,

ist höchst attraktiv, ist nach Bundesverständnis die Laufbahn des hD per se doch immer mit der Befähigung zum Führen verbunden. So viele Häuptlinge wie das produziert braucht aber niemand, weshalb schon heute einzelne Behörden dazu übergehen, im hD nach Allgemeiner und Spezialistenausbildung zu unterscheiden. Letzteres sind dann Fachreferenten die nicht mit disziplinarischen Leitungsaufgaben betraut werden, sondern eher als herausgehobene Sachbearbeiter eine fachliche Führung in bestimmten Bereichen übernehmen.

In der SPD gäbe es für eine solche Reform durchaus tragfähige Mehrheiten (vermute ich), bei der CSU als Hausherr wird das deutlich skeptischer gesehen, schließlich gibt es das in Bayern auch nicht. Andererseits ist man da mit A13g Gemeindevorsteher in weiten Teilen des Landes, nun ja.

Zur konkreten Frage: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man hier wieder bei A1 beginnt, dazu wäre viel zu viel innerhalb der Verwaltung zu ändern, das tut sich niemand an. Auch an den horizontalen Erfahrungsstufen wird man signifikant nur rütteln können, wenn man den Gewerkschaften etwas anderes, z.B. die 40h Woche, schenkt. Auch hierfür sehe ich derzeit keine Bereitschaft.
Ich rechne daher maximal mit einer weiteren Erfahrungsstufe wie man sie aus dem BAT kannte, für wirklich langgediente, sowie den im horizontalen gebotenen rechtlichen Änderungen aus dem o.g. Urteil.