Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?
Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.
Um dazu einmal ein paar Worte zu verlieren. Die BLV wird nicht geändert, weil man gerade lustig ist, sondern weil höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 das erforderlich macht. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem Oktober 2024 ist aber ebenfalls der Diskontinuität durch den Regierungswechsel anheim gefallen.
Wer mehr wissen will: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 20. April 2023 – 2 C 18.21
Wer nun mit horizontal und vertikal rumwirft meint (meistens) etwas anderes: Es ist ein offenes Geheimnis, dass man im politischen Berlin in den Ministerien mehr als nur ein Auge auf das reformierte Landesbeamtengesetz Brandenburg geworfen hat. Die grundlegende Reform dort, nämlich die Ämterspreizung
mD A6-A11
gD A9-A14 und
hD A13-A16,
ist höchst attraktiv, ist nach Bundesverständnis die Laufbahn des hD per se doch immer mit der Befähigung zum Führen verbunden. So viele Häuptlinge wie das produziert braucht aber niemand, weshalb schon heute einzelne Behörden dazu übergehen, im hD nach Allgemeiner und Spezialistenausbildung zu unterscheiden. Letzteres sind dann Fachreferenten die nicht mit disziplinarischen Leitungsaufgaben betraut werden, sondern eher als herausgehobene Sachbearbeiter eine fachliche Führung in bestimmten Bereichen übernehmen.
In der SPD gäbe es für eine solche Reform durchaus tragfähige Mehrheiten (vermute ich), bei der CSU als Hausherr wird das deutlich skeptischer gesehen, schließlich gibt es das in Bayern auch nicht. Andererseits ist man da mit A13g Gemeindevorsteher in weiten Teilen des Landes, nun ja.
Zur konkreten Frage: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man hier wieder bei A1 beginnt, dazu wäre viel zu viel innerhalb der Verwaltung zu ändern, das tut sich niemand an. Auch an den horizontalen Erfahrungsstufen wird man signifikant nur rütteln können, wenn man den Gewerkschaften etwas anderes, z.B. die 40h Woche, schenkt. Auch hierfür sehe ich derzeit keine Bereitschaft.
Ich rechne daher maximal mit einer weiteren Erfahrungsstufe wie man sie aus dem BAT kannte, für wirklich langgediente, sowie den im horizontalen gebotenen rechtlichen Änderungen aus dem o.g. Urteil.