Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GeBeamter

Zitat von: Arwen in 23.08.2025 14:53
Katarina Barley wird als Richterin für das BverfG gehandelt.

Die SPD versucht also die Hardliner beim Koalitionspartner aus der Reserve zu locken. Na Mal sehen, ob die Koalition über Weihnachten hinaus besteht.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in 23.08.2025 20:53
Zitat von: Arwen in 23.08.2025 14:53
Katarina Barley wird als Richterin für das BverfG gehandelt.

Die SPD versucht also die Hardliner beim Koalitionspartner aus der Reserve zu locken. Na Mal sehen, ob die Koalition über Weihnachten hinaus besteht.

Schon wieder Geschichte ...

GentleGiant

Sind doch in den letzten Jahren schon genügend rote Graupen aus der dritten und vierten Reihe in den Ministerien untergekommen, da braucht es die Barley nun wahrlich nicht auch noch...

GoodBye

Zitat von: bebolus in 23.08.2025 15:32
Zitat von: Alexander79 in 23.08.2025 14:26
Zitat von: GoodBye in 23.08.2025 07:57
Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.

Ich denke, dass die ersten 12.000 Posts hier erstmal reichen.. 😁

Sprechen Sie in ein paar Jahren mit den Niedersachsen, die meinen mit ihrem Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes seit mehr als 15 Jahren alles in trockenen Tüchern zu haben.

Meine Antwort darauf wäre:

1. Sie haben sich nicht gegen die Höhe Alimentation an sich gewandt. Sie bekommen nichts.

oder

2. Gegenstand des Verfahrens ist die Streichung des Weihnachtsgeldes, soweit Sie in dieser Höhe nicht amtsangemessen alimentiert sein sollten, helfe ich gerne ab. Ob Sie darüber hinaus amtsangemessen alimentiert werden, haben Sie nicht geltend gemacht.

Sie haben nicht begriffen, dass ich damit sagen wollte, dass es nicht auf die einzelnen Bestandteile der Besoldung ankommt, sondern das Gesamtnetto. Arbeiten Sie an Ihrer Lesekompetenz anstatt ausfallend zu werden.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in 23.08.2025 23:01
Sie haben nicht begriffen, dass ich damit sagen wollte, dass es nicht auf die einzelnen Bestandteile der Besoldung ankommt, sondern das Gesamtnetto. Arbeiten Sie an Ihrer Lesekompetenz anstatt ausfallend zu werden.
Und sie haben anscheinend nicht begriffen das das Gesamtnetto erstmal überhaupt keine Rolle spielt und zum Teil nur das Ergebnis einer amtsangemessenen Alimentation wiederspiegelt.

Denn es kommt zB auch sehr wohl auf die einzelnen Bestandteile der Besoldung an ob eine aA vorliegt und eben nicht nur das Gesamtnetto.

Deswegen wäre ich an ihrer Stelle etwas vorsichtig anderen eine nicht vorhandene Lesekompetenz zu unterstellen.
Erstmal das ganze Urteil 2 BvL 4/18 durchlesen, dann wird auch ihnen vielleicht ein Licht aufgehen.

GoodBye

Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt. Insoweit ist es unerheblich, wo das ehemalige Weihnachtsgeld hin aufgegangen ist.

clarion

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die Besoldung mit beliebigen Zuschlägen in beliebiger Höhe steuern darf. Begründung: Hohe Zuschläge konterkarieren das Leistungsprinzip.

SGLBund

Zitat von: GeBeamter in 23.08.2025 20:53
Na Mal sehen, ob die Koalition über Weihnachten hinaus besteht.

Hoffentlich nicht 😁

Querbeamteter

anscheinend spielt ja auch der Umfang der gewährten Beihilfe eine Rolle bei der Beurteilung, ob insgesamt eine aA vorliegt, was eher für eine Gesamtbetrachtung aller den Beamten gewährten "Leistungen" spricht; unabhängig davon ist aber eben auch das Leistungsprinzip bei der Gestaltung der Besoldung zu beachten... es gibt also eine Menge Nebenbedingungen für eine aA und dementsprechend viele mögliche Stellschrauben für die Dienstherren...
was die Sache für die Gerichte nicht einfacher macht...

und wenn man dann in der Rolle des BVerfG ist, das sich quasi nie einen Fehler erlauben darf, weil jedes Urteil "für immer" Bestand haben sollte und für alle Zukunft die Gestaltungsspielräume der Parlamente einengt (in der Theorie zumindest), dann kann man erahnen, warum diese Urteile so viel Zeit brauchen...

InternetistNeuland

Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt. Insoweit ist es unerheblich, wo das ehemalige Weihnachtsgeld hin aufgegangen ist.

Sie wollen also die Kinder komplett über Zuschläge finanzieren.

Wie wollen sie denn begründen, dass der angestellte Lehrer verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto erhält und sein verbeamteter Kollege verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto + 750 € für Kind 1 + 750 € für Kind 2. Das wären 1500 € Unterschied für die selbe Tätigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in 24.08.2025 13:36
Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt. Insoweit ist es unerheblich, wo das ehemalige Weihnachtsgeld hin aufgegangen ist.

Sie wollen also die Kinder komplett über Zuschläge finanzieren.

Wie wollen sie denn begründen, dass der angestellte Lehrer verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto erhält und sein verbeamteter Kollege verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto + 750 € für Kind 1 + 750 € für Kind 2. Das wären 1500 € Unterschied für die selbe Tätigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das geht ja auch schon nicht im Vergleich zwischen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Wenn bei zwei Kindern das brutto 1500€ höher liegt, dann wird ohne Anpassung der Grundbesoldung die leistungsbezonene Besoldung konterkariert. Bei 1500€ brutto reden wir beispielsweise davon, dass ein A10 mit zwei Kindern mehr erhalten würde als ein A13. Oder ein A13 mit zwei Kindern mehr als ein A15.

Reisinger850

Willkommen in NRW, wo man mit A6 und
Drei Kindern mehr raushat als ein A14er Single.

bebolus

Zitat von: InternetistNeuland in 24.08.2025 13:36
Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt. Insoweit ist es unerheblich, wo das ehemalige Weihnachtsgeld hin aufgegangen ist.

Sie wollen also die Kinder komplett über Zuschläge finanzieren.

Wie wollen sie denn begründen, dass der angestellte Lehrer verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto erhält und sein verbeamteter Kollege verheiratet 2 Kinder 5000 € Brutto + 750 € für Kind 1 + 750 € für Kind 2. Das wären 1500 € Unterschied für die selbe Tätigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Lehrer sind in der Regel Landesbeamte, das Beispiel ist hier eigentlich fehl am Platz. Übertragen auf Bundesbehörden, wie beispielsweise Zoll, in der ja tatsächlich Beamte und TB Tisch an Tisch genau das gleiche machen, aber übertragbar.. Um auf Ihre Frage zu kommen: Das muss Ihnen hier niemand erklären. Das ist sachlich nicht zu erklären. Ich in meinem Leichtsinn würde erstmal raushauen, dass der "Markt" das regeln müßte, also "soll sich doch kein TB mehr auf solche Stellen bewerben".. oder.. die Gewerkschaften fordern solche Zuschläge ein. Machen sie aber nicht.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Atzinator

#17729
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).