Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6734110 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17715 am: 23.08.2025 15:32 »
Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.

Ich denke, dass die ersten 12.000 Posts hier erstmal reichen.. 😁