Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6737593 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17715 am: 23.08.2025 15:32 »
Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.

Ich denke, dass die ersten 12.000 Posts hier erstmal reichen.. 😁

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17716 am: 23.08.2025 20:53 »
Katarina Barley wird als Richterin für das BverfG gehandelt.

Die SPD versucht also die Hardliner beim Koalitionspartner aus der Reserve zu locken. Na Mal sehen, ob die Koalition über Weihnachten hinaus besteht.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17717 am: 23.08.2025 21:30 »
Katarina Barley wird als Richterin für das BverfG gehandelt.

Die SPD versucht also die Hardliner beim Koalitionspartner aus der Reserve zu locken. Na Mal sehen, ob die Koalition über Weihnachten hinaus besteht.

Schon wieder Geschichte ...

GentleGiant

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17718 am: 23.08.2025 22:26 »
Sind doch in den letzten Jahren schon genügend rote Graupen aus der dritten und vierten Reihe in den Ministerien untergekommen, da braucht es die Barley nun wahrlich nicht auch noch...

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17719 am: 23.08.2025 23:01 »
Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.

Ich denke, dass die ersten 12.000 Posts hier erstmal reichen.. 😁

Sprechen Sie in ein paar Jahren mit den Niedersachsen, die meinen mit ihrem Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes seit mehr als 15 Jahren alles in trockenen Tüchern zu haben.

Meine Antwort darauf wäre:

1. Sie haben sich nicht gegen die Höhe Alimentation an sich gewandt. Sie bekommen nichts.

oder

2. Gegenstand des Verfahrens ist die Streichung des Weihnachtsgeldes, soweit Sie in dieser Höhe nicht amtsangemessen alimentiert sein sollten, helfe ich gerne ab. Ob Sie darüber hinaus amtsangemessen alimentiert werden, haben Sie nicht geltend gemacht.

Sie haben nicht begriffen, dass ich damit sagen wollte, dass es nicht auf die einzelnen Bestandteile der Besoldung ankommt, sondern das Gesamtnetto. Arbeiten Sie an Ihrer Lesekompetenz anstatt ausfallend zu werden.