Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6749854 times)

Atzinator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17730 am: 24.08.2025 15:26 »
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).
« Last Edit: 24.08.2025 15:36 von Atzinator »

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17731 am: 24.08.2025 15:46 »
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

Hab das auch gerade bei Facebook gelesen…

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17732 am: 24.08.2025 15:48 »
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

Hab das auch gerade bei Facebook gelesen…

Link?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17733 am: 24.08.2025 15:49 »
10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17734 am: 24.08.2025 15:51 »
10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Die Gruppe heißt Bundeswehr Community. Beitrag ist von heute. Den OTL Buch gibt es aber tatsächlich und er ist auch im Vorstand des DBwV.  Aber ob da was dran ist wage ich doch mal zu bezweifeln.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17735 am: 24.08.2025 15:52 »
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17736 am: 24.08.2025 15:54 »
10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Die Gruppe heißt Bundeswehr Community. Beitrag ist von heute. Den OTL Buch gibt es aber tatsächlich und er ist auch im Vorstand des DBwV.  Aber ob da was dran ist wage ich doch mal zu bezweifeln.

Habt ihr dazu einen Link oder einen Screenshot (falls geschlossene Gruppe)? Vielen Dank im Voraus.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17737 am: 24.08.2025 15:55 »
Vielleicht sind es ja für jedes Jahr 2% obendrauf (rückwirkend ab 2021).

Zumindest das Datum klingt nicht unplausibel, da für den 3. September bereits ein anderer Kabinettsbeschluss (irgendwas mit Wasserstoff) angekündigt ist:

- https://blog.cosinex.de/2025/08/18/entwurf-eines-gesetzes-fuer-den-wasserstoffhochlauf/
- https://www.bdew.de/energie/beschleunigungsgesetz-fuer-wasserstoffinfrastruktur/


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17739 am: 24.08.2025 15:59 »
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Hat leider nichts mit dem oben Genannten zu tun (mal abgesehen vom 03.09.). Tarif != aA. Weißt du doch. :)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17740 am: 24.08.2025 15:59 »
Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17741 am: 24.08.2025 16:04 »
Wie soll das ohne Beteiligung der Verbände ins Kabinett kommen? Oder verstehe ich da etwas falsch?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17742 am: 24.08.2025 16:04 »
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Hat leider nichts mit dem oben Genannten zu tun (mal abgesehen vom 03.09.). Tarif != aA. Weißt du doch. :)

Ja, mehr habe ich aber auch nicht gesehen. In der BwMessenger-Gruppe sind die genannten Infos bisher nicht genannt worden.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17743 am: 24.08.2025 16:15 »
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.

Das 'Weihnachtsgeld' ist sehr wohl in die Grundgehaltstabellen eingebaut worden (2009?). Und da befindetves sich heute noch. Würde man es als soches nicht mehr sehen, dann müsste man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob es seitdem eine versteckte Gehaltskürzung gegeben hätte.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17744 am: 24.08.2025 16:15 »
Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.

Yep.

-Der offizielle Verbraucherpreisindex ist von 99,7 im Juli 2020 auf 122,2 im Juli 2025 gestiegen, also um 22,6%.
-Das A15/8-Grundgehalt ist von 7.039 Euro im Juli 2020 auf 7.846 Euro im Juli 2025 gestiegen, also um 11,5%.

Gäbe es 10% obendrauf, wären es 8.631 Euro, also ebenfalls 22,6% mehr als im Juli 2020 (und somit genau der gleiche Reallohn wie damals).