Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Seppo84

Zitat von: Atzinator in 24.08.2025 15:26
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

Hab das auch gerade bei Facebook gelesen...

Knecht

Zitat von: Seppo84 in 24.08.2025 15:46
Zitat von: Atzinator in 24.08.2025 15:26
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

Hab das auch gerade bei Facebook gelesen...

Link?

xap

10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Seppo84

Zitat von: xap in 24.08.2025 15:49
10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Die Gruppe heißt Bundeswehr Community. Beitrag ist von heute. Den OTL Buch gibt es aber tatsächlich und er ist auch im Vorstand des DBwV.  Aber ob da was dran ist wage ich doch mal zu bezweifeln.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 15:00
Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.

xap

Zitat von: Seppo84 in 24.08.2025 15:51
Zitat von: xap in 24.08.2025 15:49
10% rückwirkend kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - welche Größenordnungen wären das bei 4 Jahren?

Irgendwo wurde jedoch kolportiert, dass für die kommenden Jahre jeweils 2% extra gewährt werden sollen - das käme dann ggf auch auf 10%.

Die Gruppe heißt Bundeswehr Community. Beitrag ist von heute. Den OTL Buch gibt es aber tatsächlich und er ist auch im Vorstand des DBwV.  Aber ob da was dran ist wage ich doch mal zu bezweifeln.

Habt ihr dazu einen Link oder einen Screenshot (falls geschlossene Gruppe)? Vielen Dank im Voraus.

BVerfGBeliever

Vielleicht sind es ja für jedes Jahr 2% obendrauf (rückwirkend ab 2021).

Zumindest das Datum klingt nicht unplausibel, da für den 3. September bereits ein anderer Kabinettsbeschluss (irgendwas mit Wasserstoff) angekündigt ist:

- https://blog.cosinex.de/2025/08/18/entwurf-eines-gesetzes-fuer-den-wasserstoffhochlauf/
- https://www.bdew.de/energie/beschleunigungsgesetz-fuer-wasserstoffinfrastruktur/


xap


GoodBye

Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.

Hugo

Wie soll das ohne Beteiligung der Verbände ins Kabinett kommen? Oder verstehe ich da etwas falsch?

PolareuD

Zitat von: xap in 24.08.2025 15:59
Zitat von: PolareuD in 24.08.2025 15:58
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Hat leider nichts mit dem oben Genannten zu tun (mal abgesehen vom 03.09.). Tarif != aA. Weißt du doch. :)

Ja, mehr habe ich aber auch nicht gesehen. In der BwMessenger-Gruppe sind die genannten Infos bisher nicht genannt worden.

bebolus

Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 15:52
Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 15:00
Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 08:34
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.

Das 'Weihnachtsgeld' ist sehr wohl in die Grundgehaltstabellen eingebaut worden (2009?). Und da befindetves sich heute noch. Würde man es als soches nicht mehr sehen, dann müsste man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob es seitdem eine versteckte Gehaltskürzung gegeben hätte.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in 24.08.2025 15:59
Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.

Yep.

-Der offizielle Verbraucherpreisindex ist von 99,7 im Juli 2020 auf 122,2 im Juli 2025 gestiegen, also um 22,6%.
-Das A15/8-Grundgehalt ist von 7.039 Euro im Juli 2020 auf 7.846 Euro im Juli 2025 gestiegen, also um 11,5%.

Gäbe es 10% obendrauf, wären es 8.631 Euro, also ebenfalls 22,6% mehr als im Juli 2020 (und somit genau der gleiche Reallohn wie damals).

MasterOf

Zitat von: Atzinator in 24.08.2025 15:26
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

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