Vielen Dank einmal für die sehr lesenswerten Beiträge der letzten Tage! Und zwar die von beiden Lagern, den „unverbesserlichen“ Optimisten, zu denen ich mich noch zähle und den über die vielen Jahre ernüchterten Pessimisten.
Noch glaube ich an ein BVerfG, dass sich - anders als der zu Tode politisierte Supreme Court in den USA- alleine an der Verfassungslage orientiert und nicht an haushaltspolitischen Machbarkeitserwägungen, wie der Hinweis von Swen auf die Entscheidung zum Coronahilfsfonds aus 2023 zeigt.
Das BVerfG hat schliesslich bereits in seiner Entscheidung aus 2015 auf der 3. Stufe mit Verweis auf die verfassungsrechtlich abgesicherte Schuldenbremse einen finanziellen „Sichelschnitt“ für alle als ultima ratio statt eines Sonderopfers nur für Beamte aufgezeigt. Sollte der Gesetzgeber also trotz aller Sondervermögen darlegen können, dass schlicht kein Geld mehr für eine auf den Stufen 1 und 2 eigentlich erforderliche massive Anhebung der Besoldung übrig wäre, könnte er schon jetzt massive finanzielle Opfer für alle durchsetzen. Da muss das BVerfG ihm gar nicht aus irgendeiner Patsche helfen.
Das wäre allerdings der vollständige haushaltspolitische Offenbarungseid a la Griechenland 2014/2015, wo plötzlich einfach mal alle Pensionen um 1/3 gekürzt wurden. Da sehe ich uns dann doch noch nicht.