Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8366131 times)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19920 am: 27.10.2025 18:03 »
Ich denke damit ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gemeint?!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19921 am: 27.10.2025 18:05 »
Ich denke damit ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gemeint?!

Ah okay, das erklärt einiges!
Danke

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19922 am: 27.10.2025 18:21 »
Ich denke damit ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gemeint?!

Hallo,

das wird nichts vor 2026, Bundesrat, Bundestag, Gerwerkschaften/Verbände wollen alle dazu noch ihren Teil beitragen.
Meine Glaskugel und Knochen geben mir Sommer 2026 bis Sommer 2027 raus und der Teesatz zeigt an, es kommt neu eine Wahl.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19923 am: 27.10.2025 19:08 »
"Eigentlich sollten sich die Bürger wehren. Kein Verkauf, oder Bedienung für Beamte, beim Friseur, Metzger, Bäcker und im Supermarkt: Man kennt sich ja, in der näheren Umgebung!
Handwerker sollten das Selbe tun - Beamte, mit 2 linken Händen, können warten."

Die Kommentare bei MSN sind schon heftig zum Teil...

Kannst du das verlinken?
Steht in den Kommentaren. Wenn ich das verlinken würde, würde man beim Artikel landen. Aber hier der vollständige Kommentar:
"Dieter Kleine
Vor 1 Stunde
Wie schön für uns - da entscheiden hochbezahlte Beamte, Richter und Staatsanwälte, über ihre eigenen Gehälter. Die sind anscheinend ja in der Verfassung verankert.
Dem kleinen Polizisten, Feuerwehrmann, Zollbeamten, oder Soldaten mag das ja zustehen, aber nicht den Beamten, in hoch- und höchstbezahlten Positionen.
Eigentlich sollten sich die Bürger wehren. Kein Verkauf, oder Bedienung für Beamte, beim Friseur, Metzger, Bäcker und im Supermarkt: Man kennt sich ja, in der näheren Umgebung!
Handwerker sollten das Selbe tun - Beamte, mit 2 linken Händen, können warten."

Danke dir. Das ist wirklich bizarr.    :o

Pawel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19924 am: 27.10.2025 19:18 »
Bis Mai passiert gar nichts. Da wurde ja schon die 2 Zahlung des tarifabschlusses als !Abschlag)angekündigt.Eventuell im Zeitraum bis zu den nächsten Tarifverhandlungen falls es diese Regierung bis dahin noch gibt.(unwahrscheinlich)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19925 am: 27.10.2025 19:20 »
Das von BalBund skizzierte Schauspiel erschließt sich mir gerade auch nicht so ganz. Ganz simpel gefragt: kann man denn nun endlich mal mit was rechnen und wenn ja, wann und womit?

Das ganze Taktieren außenrum ist mir mittlerweile herzlich egal und der Sache ohnehin absolut unwürdig.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19926 am: 27.10.2025 19:23 »
Den Deutschen fehlen nicht nur die Kenntnisse über den Kapitalmarkt. Viele sollten einfach mal die guten Hefte zur politischen Bildung lesen. Dieter sollte da nochmal reinschauen.

Ich verstehe auch nicht, wieso die normalen Bürger bzw. der kleine Mann am stärksten an den Grundfesten sägen, die eigentlich die Schwächeren schützen sollen. Alternative kann man dann am anderen Ufer des großen Teiches beobachten.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19927 am: 27.10.2025 19:36 »
Schwachsinn! Es gibt keine goldenen Beamtenkinder

BVerfgBeliever hat semantisch etwas überzeichnet, aber de facto sind Kinder von Beamten zumindest ab dem dritten Kind vollständig über den Dienstherren und auch unter Nutzung leistungsloser Besoldungskomponenten zu finanzieren. Ob das aktuell immer zur vollen Zufriedenheit gelingt, ist hierbei nicht Thema, aber es ist ja eine Zieldefinition.

Arbeitgeber (egal ob im öD oder außerhalb) müssen das nicht tun. Sie müssen Bezahlung auch nicht in einer Höhe anbieten, dass Kinder überhaupt drin sind. Richtigerweise sind Angestellte anders als Beamte sozialleistungsbezugsberechtigt, ein "mehr als Bürgergeld" ist dabei aber (im Rahmen der Bezuschussungshöhe) auch nicht möglich. Kinder gelten nicht umsonst in sozialökonomischen Kontexten als eines der größten Armutsrisiken.

Die Idee, über höheres Kindergeld/Freibeträge die Finanzierung von Kindern zu erleichtern, wirkt dabei eben auf alle Kinder gleichmäßig. Ich denke, dass hat BVerfgBeliever zum Ausdruck bringen wollen - und einen solchen Gedanken teile ich auch ausdrücklich.

Ein mehr als Bürgergeld ist sehr wohl möglich. Wenn beide Eltern 1500€ verdienen erhalten sie die maximalen Freibeträge von 2x 378 € (mit minderjährigen Kindern).

Somit werden 756 € nicht angerechnet. Daraus ergibt sich ein höheres Haushaltseinkommen als nur mit Bürgergeld.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19928 am: 27.10.2025 19:47 »
Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Man braucht m.E. für 2025 keinen neuen Widerspruch!

Die Alimentation der Bundesbeamten ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform. Daran wird der nächste Beschluss aus Karlsruhe mit noch größerer Wahrscheinlichkeit nichts ändern.

Es ist ja schon viel verlangt, dass jeder Beamte die Tricks der Besoldungsgesetzgeber erkennen soll. Aber er muss sicherlich nicht berücksichtigen, ob und was in nächster Zeit aus Karlsruhe kommen könnte. Widersprüche sind ruhend zu stellen. Wenn das nicht passiert, muss man ohnehin Klage erheben. Und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass man grundsätzlich Klage erheben muss (habe ich auch getan) wenn man jemals zu seinem Recht in der Sache kommen will.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19929 am: 27.10.2025 20:02 »
Die Kommentare auf MSN sind wie hier ja schon geschrieben teilweise heftig. War aber so zu erwarten. Und das ist erst der Anfang, wenn demnächst das Vorzeigemedium Bild die Story bringt, dürfte der Shitstorm noch viel heftiger ausfallen. Perfekte Gelegenheit das allgemeine "Feindbild" des gefrässigen, faulen und unnützen Beamten weiter zu pflegen. Die Kommentare zeigen mit aller Deutlichkeit, dass nur sehr wenige überhaupt verstanden haben worum es geht. Die Kommentare lassen tief blicken und man bekommt einen
Eindruck warum die Pisastudie ist wie sie ist. Es ist doch schon von jeher so gewesen, wenn es allgemein nicht zum Besten bestellt ist, dann sucht man schnell mal eine Gruppe aus , die entweder die Schuld daran trägt oder an der man seinen Unmut auslassen kann. Habe selber im entfernten Verwandtenkreis solche Vögel. Das sind dann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die ersten die lauthals schreien, wenn bei ihnen eingebrochen wurde oder ihnen ein anderes Leid zugefügt wurde und dann die verbeamteten Polizisten nicht schnell genug da sein können. Ähnlich würde es sich bei verbeamteten Feuerwehren verhalten. Denen versuche ich dann entgegen zu halten, was sie denn machen würden, wenn die nicht verbeamteten Polizisten ihnen dann entgegen halten, sie streiken gerade für mehr Lohn oder andere gewerkschaftliche Angelegenheiten.
Das das Beamtentum nicht nur mit vermeintlichen Privilegien verbunden ist, sondern im Gegenteil allen anderen zustehende Grundrechte eingeschränkt bzw ganz verwehrt sind, verstehen die Damen und Herren in aller Regel nicht oder wollen es nicht verstehen.
Warten wir mal den weiteren Shitstorm ab das wird noch viel interessanter und das Niveau der Kommentare dürfte noch weiter sinken. Liegt sicher zum einen daran, dass die Politik solcher Art Sachverhalte der breiten Öffentlichkeit nicht hinreichend vermittelt und zum anderen an der Qualität der Berichterstattung.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19930 am: 27.10.2025 20:47 »
Das von BalBund skizzierte Schauspiel erschließt sich mir gerade auch nicht so ganz. Ganz simpel gefragt: kann man denn nun endlich mal mit was rechnen und wenn ja, wann und womit?

Das ganze Taktieren außenrum ist mir mittlerweile herzlich egal und der Sache ohnehin absolut unwürdig.

Womit Du rechnen darfst ist ein Entwurf, wie gut oder schlecht der ist, werden andere hier befinden, die ja quasi schon auf die Posten der nächsten Generation der Verfassungsrichter schielen.

Du darfst damit rechnen, dass der dbb und einige andere den Entwurf "als guten ersten Schritt, aber unzureichend um die Lohnlücke wirklich zu schließen und die Ungerechtigkeit der 41 Wochenstunden abzugelten" beziffern werden, während kleinere Verbände wie der Bundeswehrkegelclub stolz auf ihren Einfluss zu diesem guten und wichtigen Schritt das soldatische Aufleben zu lassen pochen werden.

Ob die Verbände den Mut haben werden, ihre Stellungnahmen diesmal alle öffentlich abzugeben darf erneut bezweifelt werden mMn.

Was das Kabinett daraus macht wird wesentlich von der Stimmung zwischen BMI und BMF abhängen, auf die Abhängigkeiten zu Ministers Lieblingsprojekten und Einsparungen in den Häusern bin ich in der Vergangenheit hinreichend eingegangen.

Die Vermutung, dass es manchen Parteien gelegen kommen würde, das Ding durchzudrücken, bevor die Kommentierung der Maidowski-Urteile vorliegen kann ich ganz persönlich nachvollziehen, ob das aber die oberste Entscheidungsebene ist, nun ja, dafür müsst Ihr Gurus und andere mit Glaskugel befragen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19931 am: 27.10.2025 20:51 »
Gähn.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19932 am: 27.10.2025 21:00 »
Ein mehr als Bürgergeld ist sehr wohl möglich. Wenn beide Eltern 1500€ verdienen erhalten sie die maximalen Freibeträge von 2x 378 € (mit minderjährigen Kindern).

Somit werden 756 € nicht angerechnet. Daraus ergibt sich ein höheres Haushaltseinkommen als nur mit Bürgergeld.

Natürlich hat eine Familie, die arbeitet, auch mehr als Bürgergeld. Ich meinte hier, dass eine Bezuschussung/Entlastung für ein Kind eben nicht höher ausfallen wird, als eben jenes Bürgergeld (+ KdU/BuT... ) für eben dieses Kind gezahlt würde. Minimum ist natürlich immer das Kindergeld von 255€,

Die Idee ist, durch eine insgesamt höhere Entlastung für Kinder (durch Kindergeld/Freibeträge oder Familiensplittingmodelle) die "Zulagenorgien" bei den Beamten (<- nicht mein Wort ;) ) in Grenzen zu halten. Schau Dir hier (oder auch im Rest der Gesellschaft) einfach mal an, wie wenig sich Eltern und Kinderlose oftmals gegenseitig die Butter auf dem Brot gönnen. Das sollte so ja nicht sein.