Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7005362 times)

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18165 am: 03.09.2025 22:27 »
Hallo alle zusammen,

eine einfache Idee:

Zukünftig die Besoldung an die Diätenerhöhung kopplen.
In Berlin + 10 % auch für alle Beamten + 10 %
Min. Inflation

Gruß
netzguru


GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18167 am: 03.09.2025 23:53 »
Erwähnenswert finde ich die Einordnung der zeitnahen Geltendmachung als materiellen Ausschlussgrund, der durch das Gericht von Amts wegen zu beachten ist. Grundsätzlich steht dieser damit nicht zur Disposition des Dienstherrn. Seine Geltendmachung kann nach Ansicht des Gerichts aber aufgrund des besonderen Treueverhältnisses wiederum ausgeschlossen sein. Ggf. ist der Sachverhalt Rundschreiben des BMI für Bundesbeamte ebenfalls so zu betrachten.

Persönliche Ansicht: Ich würde es aus reiner Vorsicht nicht darauf ankommen lassen!

M.E. kann man der Situation aktiv entgegentreten, wenn man die Einsprüche noch zeitnah nachholt, ggf. verbunden mit dem Wort Wiedereinsetzung, da man aufgrund des Schreibens davon ausgehen konnte, dass eine zeitnahe Geltendmachung nicht erforderlich sei und man sich darauf aufgrund des besonderen Treueverhältnisses verlassen habe.

Genau diesen Weg habe ich beschritten und eine Eingangsbestätigung sowie die Zusage das Verfahren ruhend zu stellen und auf Einrede der Verjährung zu verzichten erhalten In Anlehnung an die Ausführungen in der Urteilsbegründung zur Beschränkung des Ausschlussgrundes sollte man in diesem Fall noch höheren Vertrauensschutz genießen.

M.E. ist die Argumentation des Gerichts bzgl. der zeitnahen Geltendmachung jedoch kein Selbstgänger, dazu werde ich morgen etwas schreiben.