Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8482250 times)

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20205 am: 02.11.2025 15:53 »
[Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Sag mal, hast du jemals irgendwelche Beiträge hier richtig gelesen oder gibst du immer nur irgendwelchen, sorry, Stuss von dir?

Ein Punkt der aA ist, 15% mehr Netto als ein Grundsicherungsempfänger.
Da der Grundsicherungsempfänger, keine Krankenversicherung bezahlen muss, wird zur Vergleichbarkeit die PKV beim Beamten vom Netto abgezogen und somit ein "tatsächliches" Netto errechnet.
vgl. Stellungsnahme des Deutschen Richterbundes Seite 12.

Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
Was soll das mit Neiddebatte zu tun haben.
Nochmal, zur Errechnung der aA wird das tatsächliche Netto herangezogen.
Theoretisch sollte der Dienstherr, hier also sehrwohl für die freie Heilvorsorge einen geldwerten Vorteil in Betracht ziehen können.
Das kann dir jetzt passen oder nicht.
Mir persönlich ist es egal, denn ich habe so oder so davon kein Vor oder Nachteil.

Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
Wenn das ernst gemeint ist dann ist es wirklich das Lächerlichste das ich hier bis jetzt gelesen habe.
Das ist quasi noch lächerlich als die Aussage das die Grundbesoldung ja über all um 30% angehoben werden soll.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20206 am: 02.11.2025 16:05 »
Leute nimmt mal den Bügel aus der Jacke und hört auf Euch anzublubbern, andernfalls werde ich Euch Best of Alben von den Amigos zukommen lassen.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20207 am: 02.11.2025 16:21 »
[Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Sag mal, hast du jemals irgendwelche Beiträge hier richtig gelesen oder gibst du immer nur irgendwelchen, sorry, Stuss von dir?

Ein Punkt der aA ist, 15% mehr Netto als ein Grundsicherungsempfänger.
Da der Grundsicherungsempfänger, keine Krankenversicherung bezahlen muss, wird zur Vergleichbarkeit die PKV beim Beamten vom Netto abgezogen und somit ein "tatsächliches" Netto errechnet.
vgl. Stellungsnahme des Deutschen Richterbundes Seite 12.

Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
Was soll das mit Neiddebatte zu tun haben.
Nochmal, zur Errechnung der aA wird das tatsächliche Netto herangezogen.
Theoretisch sollte der Dienstherr, hier also sehrwohl für die freie Heilvorsorge einen geldwerten Vorteil in Betracht ziehen können.
Das kann dir jetzt passen oder nicht.
Mir persönlich ist es egal, denn ich habe so oder so davon kein Vor oder Nachteil.

Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
Wenn das ernst gemeint ist dann ist es wirklich das Lächerlichste das ich hier bis jetzt gelesen habe.
Das ist quasi noch lächerlich als die Aussage das die Grundbesoldung ja über all um 30% angehoben werden soll.

Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20208 am: 02.11.2025 17:07 »
Ich hab jetzt mal der KI mit deep-research einen Ritterkreuzauftrag gegeben. Da kam raus, dass die Besoldung in meinem Fall nach allen Informationen um 450 Euro brutto angehoben werden müsste (A5 / Soldat - ohne Kinder und alleinstehend). Angenommen wir sprechen von einer rückwirkenden Nachzahlung seit dem Urteil aus 2020, wäre das eine Nettonachzahlung von ca. 23.000€ (theoretisch natürlich) - Ist natürlich alles mit Vorsicht zu genießen, da KI und ich hatte auch keinen Widerspruch eingelegt, wie einige hier. Ich bin trotzdem gespannt, was dabei rumkommen wird.
Hört doch mal mit dem KI Mist auf.
Bei dir als Soldat könnte der Dienstherr auch ganz anders rechnen.
Denn als Soldat hast du durch deine freie Heilfürsorge ein ganz anderes tatsächliches Netto als ein vergleichbarer Beamter.

Die frei Heilfürsorge haben wir zum einen aber Disziplinarrechtlich und aufgrund der Einschränkung GG.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20209 am: 02.11.2025 17:13 »
Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob brutto oder netto.
Ein Soldat A5 hat die gleiche Grundbesoldung wie ein Beamter A5 also wie zum Geier soll da jetzt beim Soldaten irgendwas für was auch immer abgezogen werden oder meinst du wirklich das die Heilfürsorge als Geldwertevorteil berechnet werden soll ?
An deinen Aussagen sieht man echt das du das ganze überhaupt noch nicht wirklich überrissen hast um was es hier geht und wie das ganze berechnet wird bzw worauf sich die ganzen Berechnungen stützen.

Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
Ich will ja nicht sagen das er das macht, aber da sich die Dienstherren schon so einige Winkelzüge ausgedacht haben, würde mich das ganze nicht wundern, wenn sagen wir mal die Summe von 250€, die ein Beamter zahlt und die der Dienstherr ja berücksichten muss bei der aA und gleichzeitig bei den Soldaten wieder abzieht, da sie ja nicht zur Geltung kommen.
Bei 180.000 Soldaten und bald rund 60.000 mehr, wären das grob überschlagen 240.000x300€x12= 846.000.000 € im Jahr.
Also so gesehen kein kleiner Posten auf Dauer gesehen, den er wahrscheinlich sogar sachlich begründen könnte.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20210 am: 02.11.2025 18:27 »
Rollo83, willst du nur wieder rummeckern? Swen hat dir mehrere berechtigte Fragen gestellt (siehe unten). Eine Antwort bist du bisher schuldig geblieben. Wundert mich aber auch nicht. Etwas Gehaltvolles ist anscheinend von dir nicht zu erwarten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.

Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.

Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20211 am: 02.11.2025 18:28 »

Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Bekommen dann auch die Beamten die weniger PKV zahlen weniger Erhöhung der Grundbesoldung als die jenigen die einen teureren Tarif haben und die Beamten die mehr Miete zahlen bekommen mehr Erhöhung.
Also ich hab hier ja schon echt viel Käse gelesen aber diese Aussage übertrifft wirklich alles und das mit Abstand.

Oha. Also wie erwartet nur provokante Kommentare aber den Kern (Glaube Seite 1 oder 2 dieses Threads) nicht mal im Ansatz verstanden. Du solltest nach dieser Peinlichkeit hier vielleicht erstmal den Beschluss aus 2020 und die Literatur dazu lesen und dann nochmal von vorne anfangen zu denken.
Das ist am Ende wie mit dem fiktiven Partnereinkommen. Dachtest du auch, das wäre Utopie?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20212 am: 02.11.2025 19:55 »
Rollo83, willst du nur wieder rummeckern? Swen hat dir mehrere berechtigte Fragen gestellt (siehe unten). Eine Antwort bist du bisher schuldig geblieben. Wundert mich aber auch nicht. Etwas Gehaltvolles ist anscheinend von dir nicht zu erwarten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.

Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.

Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?

Sorry, das scheint mir durch gegangen zu sein. Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird.

Und hier sind wir dann auch wieder. Hier wird mal wieder was für „die nächsten Wochen“ angekündigt. Ok, was heißt das genau „in den nächsten Wochen“. Kann man das vielleicht etwas näher definieren.
Ist das genau die gleiche Ankündigung wie „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“.
Ihr rafft das anscheinend nicht das hier überall nur heiße Luft verbreitet wird aus verschiedene Ecken über verschiedene Themen und bis jetzt seit Jahren absolut nichts wirklich gar nichts davon eingetroffen oder umgesetzt wurde was hier groß angekündigt wird.
Jetzt wird hier halt wieder eine Pilotentscheidung angekündigt.
Ich mecker hier nicht mal großartig darüber das wir keine aA haben ich mecker eher darüber das hier einfach nur heiße Luft verbreitet wird und so lange hier in einer Regelmäßigkeit weiterhin heiße Luft verbreitet wird so lange werde ich in einer Regelmäßigkeit genau darüber „mecken“.
Vor allem ich soll mich weit aus dem Fenster gelehnt haben? Verbreite ich hier immer irgendwelche angeblichen Neuigkeiten die kommen sollen und dazu sogar noch mit zeitlichen Angaben? Eher nicht oder? Also hier lehnen sich wohl eher die User aus dem Fenster die hier Propagandamässig die geilsten Neuigkeiten in Aussicht stelle und noch nichts davon eingetroffen ist.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20213 am: 02.11.2025 20:00 »

Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Bekommen dann auch die Beamten die weniger PKV zahlen weniger Erhöhung der Grundbesoldung als die jenigen die einen teureren Tarif haben und die Beamten die mehr Miete zahlen bekommen mehr Erhöhung.
Also ich hab hier ja schon echt viel Käse gelesen aber diese Aussage übertrifft wirklich alles und das mit Abstand.

Oha. Also wie erwartet nur provokante Kommentare aber den Kern (Glaube Seite 1 oder 2 dieses Threads) nicht mal im Ansatz verstanden. Du solltest nach dieser Peinlichkeit hier vielleicht erstmal den Beschluss aus 2020 und die Literatur dazu lesen und dann nochmal von vorne anfangen zu denken.
Das ist am Ende wie mit dem fiktiven Partnereinkommen. Dachtest du auch, das wäre Utopie?

Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird.
Aber wenn dies so kommen sollte dann werde ich mich natürlich persönlich bei dir entschuldigen das ich falsch lag.
Wenn dies nicht so kommt erwarte ich von dir das du zu gibst kompletten Bullshit von dir gegeben zu haben.

michaeltimmer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20214 am: 02.11.2025 20:00 »
Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.

Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:

Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.

Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.

Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.

Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.

Also: Weniger Polemik, mehr Substanz. ;)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20215 am: 02.11.2025 20:10 »
Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.

Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:

Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.

Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.

Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.

Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.

Also: Weniger Polemik, mehr Substanz. ;)

Beim Zoll irrst du dich, wir haben keine freie Heilfürsorge. 50% Beihilfe, 50% privat versichert. Mit 2 Kindern 70/30.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20216 am: 02.11.2025 20:17 »

Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
Tatsächlich war es so, dass im letzten Entwurf A3 bei Soldaten nicht gestrichen werden sollte, da Soldaten – und jetzt haltet euch fest – einen geldwerten Vorteil durch die Uniform haben.

Wie mein alter Truppenarzt schon sagte: „Sie haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.“   ;D
Für den einen oder anderen ist das dasselbe – für meinen Truppenarzt nicht.

Ich frage mich aber schon die ganze Zeit, warum überall berichtet wird, dass 200.000 Beamte rückwirkend für fünf Jahre bezahlt werden – und nicht etwa rund 380.000.

Bei der CDU sitzen ohnehin ein paar Leute, die seit Jahren versuchen, die Soldaten aus der A-Besoldung herauszunehmen. Vielleicht haben sie das jetzt tatsächlich getan – oder es werden einfach einige Dinge zum geldwerten Vorteil erklärt.
Ich sag’s mal so: Im Sommer könnte ich gut auf die Uniform verzichten, aber man zwingt mich ja dazu.

Egal, wie ihr euch kloppt – am Ende gewinnt der Dienstherr.
Und viele Betroffene werden noch 20 Jahre lang diskutieren, wie beschissen der Dienstherr ist.

michaeltimmer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20217 am: 02.11.2025 20:19 »
Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.

Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:

Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.

Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.

Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.

Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.

Also: Weniger Polemik, mehr Substanz. ;)

Beim Zoll irrst du dich, wir haben keine freie Heilfürsorge. 50% Beihilfe, 50% privat versichert. Mit 2 Kindern 70/30.

Vielen Dank für den Hinweis, dann ziehe ich meine Aussage bezogen auf den Zoll zurück. Bei der Bundespolizei stimmt es wiederum.


michaeltimmer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20218 am: 02.11.2025 20:29 »
Auszug Seite 120 des besten Entwurfs aller Zeiten:

Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt, da die tragenden Gründe für die mit diesem Gesetz vorgesehene Anhebung der Eingangsämter der Beamtinnen und Beamten nicht in gleicher Weise auf die Eingangsämter der Soldatinnen und Soldaten zutreffen. Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/D3/BBVAngG_Kabinettvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20219 am: 02.11.2025 21:13 »
Stand 24.10.2024
« Last Edit: 02.11.2025 21:22 von emdy »