Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.
Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:
Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.
Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.
Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.
Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.
Also: Weniger Polemik, mehr Substanz.
