Ist doch ganz einfach

wenn bereits der A3/A4 soviel hat, dass er sich davon ein Häuschen kaufen kann, was mit den genannten 15% mehr als die 3000-3500 Euro Bürgergeldbezüge möglich sein sollte, dann sollte unter Beachtung des Abstandsgebotes A4 - A8 - A10 das für alle locker möglich sein. Meinetwegen kann die Grundbesoldung auch maximal rauf und parallel das Kindergeld erhöht werden (so hätte auch der zivile Bürger was davon), die Lösung liegt jedenfalls nicht in der Erhöhung der Familienzuschläge, von denen wir alle spätestens wenn die lieben Kleinen flügge werden nichts mehr haben.
Aber: Egal ob wir hier 5000 Seiten schreiben und uns vielleicht einig werden, es kommt eh anders…bei uns ist allerdings mittlerweile sogar die B Ebene bei Thema aA am kotzen, wobei es sich ab B auch entspannter kotzt als mit A5. Aber es kotzen immer mehr und das sollte so nicht sein. Der Dienstherr sollte sich das genau vor Augen führen, auf wen er sich im Ernstfall verlassen will und wessen Dienste er tagtäglich benötigt…das einseitige Verstoßen gegen Pflichten kann niemals gutgehen…