Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8385246 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19980 am: 28.10.2025 14:04 »
... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.

Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.

Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)

Spannend wie der DH das umsetzen wird/möchte/sollte.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19981 am: 28.10.2025 14:12 »
... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.

Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.

Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)

Spannend wie der DH das umsetzen wird/möchte/sollte.

Sehe da nix spannendes weils einfach genau so wenig umgesetzt wird wie die letzten zich Jahre.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19982 am: 28.10.2025 14:14 »
Diese 1-Personen-Bürgergeld vs. Geringverdiener Vergleiche hinken doch sehr stark, denn in der Regel sind es Familien die hier unterstützt werden. Demnach liegt der 4- Personen- Bürgergeldanspruch weit über den genannten 1000 Euro, vielmehr sind es bis zu 2000 Euro Regelsatz PLUS Warmmiete, was dann zu insgesamt 3000-3500 „Netto“ führt. Wer unterhalb A10 hat das? Niemand möchte den Grundsicherungsempfängern ihre Alimentation streitig machen, aber darauf aufbauend gilt (vss. durch das baldige Urteil bestätigt) Folgendes:

1. Die Besoldung der unteren Gruppen MUSS 15% über der Grundsicherung liegen (warum eigentlich nur 15% für eine Vollzeittätigkeit? Warum nicht 50%?)
2. Die Besoldung MUSS überwiegend aus dem Grundgehalt bestehen und darf nicht durch exorbitante Kinderzuschläge künstlich hochgezogen werden
3. Das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems bzw. zu den höheren Gruppen muss gewahrt bleiben.

Gegen alle 3 Punkte wird massiv verstoßen mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind. Wo außerhalb des Beamtentims gibt es so etwas, dass der Abteilungsleiter mit Uni-Abschluss/leitender Oberarzt weniger Gehalt hat als der Pförtner/Krankenpfleger? Daher ist die Grundbesoldung massiv anzuheben (nach meiner Vorstellung um min. 20%) und die Kinder-/Ortzuschläge entsprechend wesentlich geringer auszugestalten, gemäß Vorgabe des BVerfG. Ob dem Bürger dies gefällt oder nicht ist nachrangig, da Verfassungsrecht. Wer als Angestellter die 15% nicht erreicht kann ja besser verhandeln (was wir leider nicht können).

Erfolgt diese Umsetzung weiterhin nicht, muss sich niemand mehr über die Diensterfüllung mit vollster Hingabe wundern oder gar darüber beklagen. Berlin soll endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzen, denn Geld ist genug vorhanden!

Du scheinst ja neu hier zu sein aber auch du wirst sicherlich noch auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.
Mal schauen wie lange dies dauert.

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19983 am: 28.10.2025 14:14 »
Ist doch ganz einfach :) wenn bereits der A3/A4 soviel hat, dass er sich davon ein Häuschen kaufen kann, was mit den genannten 15% mehr als die 3000-3500 Euro Bürgergeldbezüge möglich sein sollte, dann sollte unter Beachtung des Abstandsgebotes A4 - A8 - A10 das für alle locker möglich sein. Meinetwegen kann die Grundbesoldung auch maximal rauf und parallel das Kindergeld erhöht werden (so hätte auch der zivile Bürger was davon), die Lösung liegt jedenfalls nicht in der Erhöhung der Familienzuschläge, von denen wir alle spätestens wenn die lieben Kleinen flügge werden nichts mehr haben.

Aber: Egal ob wir hier 5000 Seiten schreiben und uns vielleicht einig werden, es kommt eh anders…bei uns ist allerdings mittlerweile sogar die B Ebene bei Thema aA am kotzen, wobei es sich ab B auch entspannter kotzt als mit A5. Aber es kotzen immer mehr und das sollte so nicht sein. Der Dienstherr sollte sich das genau vor Augen führen, auf wen er sich im Ernstfall verlassen will und wessen Dienste er tagtäglich benötigt…das einseitige Verstoßen gegen Pflichten kann niemals gutgehen…

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19984 am: 28.10.2025 14:17 »
Gerade Landtag NRW Live - Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses: 44. Ausschusssitzung.

Ab ca. Minute 10 weißt Hr. Staude (DBB NRW) auf den wahrscheinlich bald erscheinenden Beschluss des BVerfG hin. Sicher auch bald im Archiv verfügbar.

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=a399e073-73ba-4504-83cf-a970f48cd6d5

Sauerlaender2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19985 am: 28.10.2025 14:19 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19986 am: 28.10.2025 14:21 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???

Hat da jemand Zugriff drauf? Ist leider hinter einer Paywall versteckt ..

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19987 am: 28.10.2025 14:23 »


Du scheinst ja neu hier zu sein aber auch du wirst sicherlich noch auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.
Mal schauen wie lange dies dauert.

Keine Sorge, ich habe den Boden schon lange durchschlagen :) - disce pati non querens .

Was ich persönlich von den seit 15 Jahren andauernden Schlägen ins Gesicht - auch auf anderen Ebenen neben der aA - seitens des Dienstherren halte, werde ich aber öffentlich nicht schreiben…aber der Frust ist groß und ob das BVerfG als letzte Instanz unserer Rechtsordnung, auf die ich früher mal vertraut und unter vollem persönlichen Einsatz Dienst geleistet habe, diesen Umstand beseitigt, werden wir sehen…

Sauerlaender2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19988 am: 28.10.2025 14:24 »
oh stimmt - Paywall...kurios - vorhin war der Artikel (zumindest über mein Mobiltelefon) noch frei lesbar... jetzt nicht mehr.  :o

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19989 am: 28.10.2025 14:26 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???
Hab ich doch vor ein paar Seiten schon geschrieben das die 1,2Mrd sich nicht nur auf die 200.000 Bundesbeamten beziehen dürfte.
Deswegen sind die 1,2 Mrd an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, erst recht weil sie 5 Jahre Nachzahlungen beinhalten sollen.

@ BalBund...
Will nicht wissen ob du den Gesetzesentwurf postest, mich würde nur mal interessieren ob er schon in deinen Händen war.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19990 am: 28.10.2025 14:27 »
Hat da jemand Zugriff drauf? Ist leider hinter einer Paywall versteckt ..
Hast du immernoch nicht kapiert wie du den Artikel lesen kannst?
Mittlerweile wurde das hier schon zigfach geschrieben.

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19991 am: 28.10.2025 14:28 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???


Ist das tatsächlich so eine Überraschung für Dich  ;D ? Wollen wir nun auch die Zöllner und BPol separat auflisten? NATÜRLICH betrifft es alle die am Bundestropf hängen…

Bjoerni

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« Antwort #19992 am: 28.10.2025 14:29 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???

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Sauerlaender2

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« Antwort #19993 am: 28.10.2025 14:34 »
Neuer Artikel in der WIWO: Auch Soldaten und Pensionäre profitieren vom Gehaltssprung der Bundesbeamten

Fast eine Millionen aktive und ehem. Staatdiener können auf das "satte" Gehaltsplus hoffen (neben rd. 200k aktiven Bundesbeamten betrifft die Reform auch rd. 180k aktive Soldaten, alle Bundesrichter + Mitarbeiter der höchsten Gerichte sowie hunderttausende pensionierte Bundesbeamte, Ex-Berufssoldaten und seit 2001 ausgeschiedene Zeitsoldaten) --> der Kuchen wird immer kleiner...   ???


Ist das tatsächlich so eine Überraschung für Dich  ;D ? Wollen wir nun auch die Zöllner und BPol separat auflisten? NATÜRLICH betrifft es alle die am Bundestropf hängen…

Nein, mich persönlich überrascht es nicht. Ist auch nur eine Kurzwiedergabe des Artikels der WIWO - evtl. hatte dort in der Redaktion jmd. einen lichten Moment und sah sich genötigt, das tatsächliche Ausmaß der Profitierenden des Gesamttopfes zu recherchieren...   ;)

Pawel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19994 am: 28.10.2025 14:58 »
Mir persönlich ist schleierhaft wie man darauf kommt das es hätte nur die 200000 Bundebeamten hätte betreffen sollen und man dazu noch eines Artikels bedarf, in dem explizit alle Betreffenden also alle die seit Jahrenden jeder Tarifabschluß betroffen hat, aufgeführt sind. Und natürlich sind 1,2 Mrd auch noch Rückwirkend für diese Anzahl an betroffenen ein Witz. Ost Beamte können ein Lied davon singen und werden sich schmerzvoll an die "großzügige" Nachberechnung ihrer zuviel geleisteten Stunden im Bezug auf die 38,5 Stunden Woche in den Neunzigern erinnern.