Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7253289 times)

Nordlex

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18345 am: 12.09.2025 19:33 »
Vielleicht sollte man beim BVerfG auch bei den nächsten Kandidaten darauf setzen, dass die Fähigkeit zur sachgerechten Erledigungen in angemessener Zeit etwas stärker ausgeprägt ist als in der derzeitigen Besetzung. Auch wenn hier viele vor Ehrfurcht vor dem BVerfG erstarren, ist das trotzdem ein erhebliches Versagen eines Verfassungsorgans, wenn die Komplexität von Sachverhalten dazu führt, dass es durchschnittlich erst nach mehreren Jahren oder gar nach einem Jahrzehnt eine Entscheidung gibt. Zumal auch nicht alle Verfahren hochkompliziert sind.

Das wäre vielleicht auch ein geeigneteres Auswahlkriterium als die politische Zugehörigkeit und Äußerungen in Kommissionen und Talkshows. Hoffen wir, dass man bei der neuen Kandidatin (und den zwei anderen Kandidaten) auch darauf geachtet hat. Zumindest bei Berufsrichtern dürfte hoffentlich etwas mehr Zug zum Tor vorhanden sein als in dem ein oder anderen akademischen Elfenbeinturm…
« Last Edit: 12.09.2025 19:40 von Nordlex »

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18346 am: 12.09.2025 20:35 »
Ich gebe dir Recht, effektiver Rechtsschutz hat auch etwas mit Verfahrensdauer zu tun. Diese sieht Maidowski nach 20 Jahren noch nicht als zu lang an… Seine Nachfolgerin hat da vielleicht einen etwas anderen Ansatz…