Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7255760 times)

Nordlex

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18345 am: 12.09.2025 19:33 »
Vielleicht sollte man beim BVerfG auch bei den nächsten Kandidaten darauf setzen, dass die Fähigkeit zur sachgerechten Erledigungen in angemessener Zeit etwas stärker ausgeprägt ist als in der derzeitigen Besetzung. Auch wenn hier viele vor Ehrfurcht vor dem BVerfG erstarren, ist das trotzdem ein erhebliches Versagen eines Verfassungsorgans, wenn die Komplexität von Sachverhalten dazu führt, dass es durchschnittlich erst nach mehreren Jahren oder gar nach einem Jahrzehnt eine Entscheidung gibt. Zumal auch nicht alle Verfahren hochkompliziert sind.

Das wäre vielleicht auch ein geeigneteres Auswahlkriterium als die politische Zugehörigkeit und Äußerungen in Kommissionen und Talkshows. Hoffen wir, dass man bei der neuen Kandidatin (und den zwei anderen Kandidaten) auch darauf geachtet hat. Zumindest bei Berufsrichtern dürfte hoffentlich etwas mehr Zug zum Tor vorhanden sein als in dem ein oder anderen akademischen Elfenbeinturm…
« Last Edit: 12.09.2025 19:40 von Nordlex »

BerndStromberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18346 am: 12.09.2025 20:35 »
Ich gebe dir Recht, effektiver Rechtsschutz hat auch etwas mit Verfahrensdauer zu tun. Diese sieht Maidowski nach 20 Jahren noch nicht als zu lang an… Seine Nachfolgerin hat da vielleicht einen etwas anderen Ansatz…

eclipsoid

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18347 am: 12.09.2025 22:53 »
Nun ist für uns vorrangig nicht die Nachfolgerin von Hr. Maidowski relevant, sondern der (nächste) zuständige Berichterstatter Hr. Wöckel, der auf eine durchgängige Vergangenheit als Verwaltungsrichter zurückgreifen kann. Und bzgl. der 20 Jahre: Die Aussagen in der Rückweisung der Verzögerungsbeschwerde sind vom Dezember 2023 und das ist auch schon etwas her.

BerndStromberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)dam
« Antwort #18348 am: 12.09.2025 23:41 »
Nun ist für uns vorrangig nicht die Nachfolgerin von Hr. Maidowski relevant, sondern der (nächste) zuständige Berichterstatter Hr. Wöckel, der auf eine durchgängige Vergangenheit als Verwaltungsrichter zurückgreifen kann. Und bzgl. der 20 Jahre: Die Aussagen in der Rückweisung der Verzögerungsbeschwerde sind vom Dezember 2023 und das ist auch schon etwas her.
Wobei Verwaltungsrichter jetzt auch nicht unbedingt in dem Ruf stehen, besonders schnell zu sein… Da werden mitunter immer noch halbe Doktorarbeiten angefertigt, wo es eigentlich einer schnellen Entscheidung bedurft hätte. Aber es gibt da hoffentlich auch ein paar rühmliche Ausnahmen ;-)