Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6656711 times)

so lala

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17565 am: 18.08.2025 14:42 »

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17566 am: 18.08.2025 15:02 »
LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17567 am: 18.08.2025 15:27 »
LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

Vermutlich weil Leistungsklage (mit Zinsen) und das Gesetz den Kinderzuschlag bereits hergibt. Aber dieser aus irgendwelchen Gründen bislang nicht gewährt wurde.

Das steht dann im Unterschied zur Feststellungsklage der aA (keine Zinsen, unklarer Anspruch), der durch Verfassungsauslegung geklärt werden muss.
bzw. das BVerfG erfindet Direktiven, damit die Zahlen einigermaßen stimmen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17568 am: 18.08.2025 15:45 »
@BalBund immer noch keine Neuigkeiten hinsichtlich eines möglichen Referentenentwurfs?

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17569 am: 18.08.2025 15:55 »
LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

Vermutlich weil Leistungsklage (mit Zinsen) und das Gesetz den Kinderzuschlag bereits hergibt. Aber dieser aus irgendwelchen Gründen bislang nicht gewährt wurde.

Das steht dann im Unterschied zur Feststellungsklage der aA (keine Zinsen, unklarer Anspruch), der durch Verfassungsauslegung geklärt werden muss.
bzw. das BVerfG erfindet Direktiven, damit die Zahlen einigermaßen stimmen.

Aber laut Artikel wird der Anspruch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem dritten Kind begründet.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17570 am: 18.08.2025 19:48 »

Aber laut Artikel wird der Anspruch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem dritten Kind begründet.

Das geht deshalb ohne BVerfG, weil sie sich auf ein bestehendes Urteil bezieht. Im Gegensatz zu fast allen Bundesbeamten hat die Bürgermeisterin aber scheinbar einen ablehnenden Bescheid erhalten. Dann ist der Weg natürlich einfach: sie hat ihren individuellen Anspruch aufgrund eines BVerfG Urteil eingeklagt, vor dem örtlichen Verwaltungsgericht.

Sollte sie bei ihren Forderungen allerdings etwas anführen, das noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, wird auch das in die nächsten Instanzen bis zum BVerfG gehen.