Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8089600 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19380 am: 13.10.2025 15:33 »
Ihr vergesst alle das Rundschreiben des BMI. Mit dem Hat der DH nun mal darauf verzichtet, dass sich alle Beamten an die haushaltsnahe Geltendmachung halten.

Wie soll dieses Rundschreiben denn juristisch entkräftet werden, jetzt mal ernsthaft.

Ich habe Anfang 2025 mit verweis auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, auch Widerspruch eingelegt und ein Bescheid bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt ist. Kein Wort wurde über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Na umso besser wenn das Rundschreiben zu einer Nachzahlung führt.

Ich bin auch in diesem Punkt gespannt, ob es ausreicht. Ich würde trotz Rundschreiben, jedes Jahr Widerspruch einlegen.

"Doppelt gemoppelt hält besser ........"

Ich würde vorsorglich auch widersprechen. In Hamburg gab es ja eine spezielle Konstellation, die nun ebenfalls dem Verfassungsgericht vorgelegt wurde. Seinerzeit hat Hamburg den Beamten mit den Bezügemitteilungen ein Schreiben zukommen lassen, in welchem sinngemäß erklärt wurde, dass nichts los sei und alle Beamten untätig bleiben könnten. Man habe einvernehmlich entschieden, die Musterverfahren entscheiden zu lassen und die Ergebnisse auf alle zu übertragen. Als dann Jahre später absehbar wurde, dass vermutlich nachgezahlt werden muss, hat Hamburg seinen Beamten folgendes gesagt: "Abrakadabra... unsere Zusage bezog sich auf das alte Besoldungsgesetz. Nun gab es zwischenzeitlich Tariferhöhungen und ein neues Besoldungsgesetz. Hokus Pokus... unsere Zusage bezog sich nur auf das alte Besoldungsgesetzt... euch ins Knie!" So erinnert es heute ein jeder Beamter und jede Beamtin in Hamburg.

Die einzige Konstellation, die Hamburg nun womöglich zu Nachzahlungen verpflichtet, ist die Variante, in der ein Beamter seinerzeit das Schreiben erhalten hat und nach dem Hokus Pokus-Scam sogleich wieder angefangen hat, seiner Besoldung zu widersprechen. In diesem Fall wären womöglich alle Jahre bis zum Hokus Pokus und dann fortlaufen mit den jährlichen Widersprüchen abgedeckt. Aber auch diesbezüglich soll nun das Verfassungsgericht entscheiden. Also womöglich 2025-2027 die Entscheidung, dass Hamburg nachzahlen muss und 2047 dann die Entscheidung, das für alle Jahre nachgezahlt werden muss.

Also lieber widersprechen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19381 am: 13.10.2025 15:56 »
Wenn seit Mai 2020 justice delayed is justice denied wird, das Schreiben seit 4 Jahren nutzlos ist, die Geschichte zu dieser Thematik kennt, dann ist es etwas mehr, als nur ein Bauchgefühl. Lies' Dich bitte nochmal den Supereckmann.

Dein Glaube an das Gute in allen Ehren...
Ich habe ihn bei der Thematik aA verloren.
Sollte der Dienstherr diesen durch Besoldungserhöhung und Nachzahlungen wieder nachhaltig herstellen,dann lade ich Euch alle in den Norden auf ein Steak, ein Bier, oder ein Mineralwasser ein.

Geht auch ein Steak und ein Weinchen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19382 am: 13.10.2025 15:57 »
Wie gesagt ich muss mal sehen, wie man in Fällen wie meinen, also mit rückwirkendem Widerspruch unter Zuhilfenahme der Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, reagieren wird. 

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19383 am: 13.10.2025 16:13 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19384 am: 13.10.2025 16:23 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Für ein Petrus Weinchen müsste die Nachzahlung min. 5-stellig sein?

Scherz. Ich bin ja schon so lange Beamter, dass ich auch mit weniger zufrieden bin. Nur kein 5 Euro Weinchen, sonst muss ich an dem Abend zu oft an den ehemaligen MP des Landes NRW denken.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19385 am: 13.10.2025 17:35 »
Und genau das, lieber Warzenharry, was Verwaltungsgedöns beschreibt, meine ich mit dem Nebelkerzenrundschreiben. Ich hoffe, dass Du nicht so naiv bist..

@Rheini: Alles, was Du möchtest. Wir sind hier gut aufgestellt. Kannst auch ne Zigarre haben, aber keine Cohiba oder Montechristo.


P.S. Das war Verwaltungsgedöns beschreibt, bestätigt mein befreundeter HHer Landesbeamter.
So sieht Wertschätzung aus!

Für ein Petrus Weinchen müsste die Nachzahlung min. 5-stellig sein?

Scherz. Ich bin ja schon so lange Beamter, dass ich auch mit weniger zufrieden bin. Nur kein 5 Euro Weinchen, sonst muss ich an dem Abend zu oft an den ehemaligen MP des Landes NRW denken.

Und gibt es nach der ggf. wiederhergestellten Alimentation, nachdem sich also der Dienstherr sprichwörtlich solange aalglatt um sie gewunden hat, im hohen Norden nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, Tom? Ich meine, bislang war ja, was der Dienstherr im Bund gemacht hat, weitgehend weder Fisch noch Fleisch, was man also ggf. nach Überwindung dieses Zustands, nachdem der Dienstherr dann solange im Trüben gefischt hat, durchaus ändern sollte. Neben der hinreichenden Alimentation noch Aal und ein leckeres Ale und ich wäre zufrieden: Mit diesem Triple A einer dienstherrlichen Besoldung könnte man wirklich gut leben, finde ich.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19386 am: 13.10.2025 19:03 »
Und gibt es nach der ggf. wiederhergestellten Alimentation, nachdem sich also der Dienstherr sprichwörtlich solange aalglatt um sie gewunden hat, im hohen Norden nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, Tom? Ich meine, bislang war ja, was der Dienstherr im Bund gemacht hat, weitgehend weder Fisch noch Fleisch, was man also ggf. nach Überwindung dieses Zustands, nachdem der Dienstherr dann solange im Trüben gefischt hat, durchaus ändern sollte. Neben der hinreichenden Alimentation noch Aal und ein leckeres Ale und ich wäre zufrieden: Mit diesem Triple A einer dienstherrlichen Besoldung könnte man wirklich gut leben, finde ich.

Also unterlagen wir der ganzen Zeit einem Irrtum?
Es heißt garnicht Amtsangemessene Alimentation, sondern Alementation!
Kann ich persönlich aber auch mit Leben.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19387 am: 13.10.2025 20:10 »
Deshalb sind hohe Kinderzuschläge auch nicht verfassungsgemäß. Vor allem, wenn demnächst auch das begleitete Trinken abgeschafft werden soll.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19388 am: 13.10.2025 21:39 »
Und gibt es nach der ggf. wiederhergestellten Alimentation, nachdem sich also der Dienstherr sprichwörtlich solange aalglatt um sie gewunden hat, im hohen Norden nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, Tom? Ich meine, bislang war ja, was der Dienstherr im Bund gemacht hat, weitgehend weder Fisch noch Fleisch, was man also ggf. nach Überwindung dieses Zustands, nachdem der Dienstherr dann solange im Trüben gefischt hat, durchaus ändern sollte. Neben der hinreichenden Alimentation noch Aal und ein leckeres Ale und ich wäre zufrieden: Mit diesem Triple A einer dienstherrlichen Besoldung könnte man wirklich gut leben, finde ich.

Also unterlagen wir der ganzen Zeit einem Irrtum?
Es heißt garnicht Amtsangemessene Alimentation, sondern Alementation!
Kann ich persönlich aber auch mit Leben.

Hätte man dem Gesetzgeber im direkten Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes genügend Ales gegeben, hätte er während der Abstimmung ggf. doppelt gesehen, sodass wir nun in amtsangemessenen Höhen der Alimentation sein würden.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19389 am: 14.10.2025 08:00 »
Meint ihr, dass es diese Woche tatsächlich noch Neuigkeiten geben wird hinsichtlich aA? Evtl. sogar einen neuen Entwurf?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19390 am: 14.10.2025 08:06 »
Meint ihr, dass es diese Woche tatsächlich noch Neuigkeiten geben wird hinsichtlich aA? Evtl. sogar einen neuen Entwurf?

Naja nur BalBund weiß da was genaueres.
Er meinte ja nur, dass es was neues zum lesen gibt.
Was ggf. auch die Beschlüsse des BVerfG bedeuten kann.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19391 am: 14.10.2025 08:30 »
Meint ihr, dass es diese Woche tatsächlich noch Neuigkeiten geben wird hinsichtlich aA? Evtl. sogar einen neuen Entwurf?

Ganz bestimmt denn diese Woche ist ja immerhin der vorhergesagte Mitte Oktober.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19392 am: 14.10.2025 08:54 »
Ich füge das mal aus dem Länder-Thread hier ein:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126935.msg423514.html#msg423514

Danke Curtis!

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19393 am: 14.10.2025 10:57 »
Ich füge das mal aus dem Länder-Thread hier ein:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126935.msg423514.html#msg423514

Danke Curtis!

https://archive.is/atFnE

Weihnachtsgeld für Beamte in SH: Bundesverfassungsgericht vor Entsche…
Ulf Christen14.10.2025, 02:30 Uhr
Die JVA-Beamtin Anke Pöhls kämpft vor Gericht für das volle Weihnachtsgeld und wird dabei vom Beamtenbund und dessen Landeschef Kai Tellkamp (rechts) unterstützt.
Kiel/Karlsruhe. Nach immer neuen Verzögerungen im Verfahren um das Weihnachtsgeld für Beamte in Schleswig-Holstein kommt das Bundesverfassungsgericht offenbar in die Gänge. „Der zuständige Zweite Senat des Gerichts geht davon aus, dass eine Entscheidung noch in diesem Jahr fällt“, berichtet der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp. Der Beamtenbund gewährt der Klägerin, der Justizbeamtin Anke Pöhls, in dem Verfahren in Karlsruhe Rechtsschutz.

In der vergangenen Woche sah es zunächst so aus, als würde sich das Verfahren (2 BvL 13/18) erneut verzögern. Grund dafür war die Verabschiedung des Richters Ulrich Maidowski in den vorzeitigen Ruhestand. Maidowski war als Berichterstatter die zentrale Ansprechperson in dem Verfahren. Zuvor hatte sich Maidowski allerdings zu der vom Beamtenbund erhobenen Verzögerungsbeschwerde geäußert. Demnach ist das SH-Verfahren auf der Zielgeraden.
Der zuständige Zweite Senat des Gerichts geht davon aus, dass eine Entscheidung noch in diesem Jahr fällt

Kai Tellkamp
Landesvorsitzender des Beamtenbundes
Wie das Verfassungsgericht unserer Redaktion mitteilte, will der Zweite Senat vor dem Schleswig-Holstein-Fall nur noch einen anderen Komplex abhaken. Dabei handelt es sich um mehr als eine Handvoll Verfahren zum Berliner Besoldungsrecht. Die Entscheidungen, die absehbar für alle Besoldungsfälle grundsätzliche Bedeutung haben, seien „weitest fortgeschritten“, teilte Maidowski dem Beamtenbund mit. Danach würden die anderen Besoldungsfälle, darunter der aus Schleswig-Holstein „zügig“ entschieden.

Das Versprechen von Maidowski muss der neue Berichterstatter Holger Wöckel einlösen. Er hat sich bislang die Flut von Normenkontrollverfahren zum Besoldungsrecht in Deutschland (seit 2016 rund 60 Klagen aus mindestens elf Bundesländern) mit Maidowski geteilt. Maidowski war 2014 auf Vorschlag der SPD Verfassungsrichter geworden, Wöckel 2023 auf dem Ticket der CDU. Tellkamp bleibt zuversichtlich. „Die Verfahren sind bereits weit fortgeschritten, sodass Entscheidungen ungeachtet des Richterwechsels in absehbarer Zeit bekannt werden dürften.“

Beamte in SH dürfen auf Nachzahlung hoffen

Wöckel wird den Vorschlag für die Entscheidung formulieren. Das letzte Wort haben jedoch die acht Richter des Zweiten Senats. Von der Entscheidung sind fast 100.000 Beamte und Pensionäre von Land und Kommunen betroffen. Im besten Fall können sie mit Nachzahlungen der vom Land in den Jahren 2007 bis 2021 einbehaltenen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) rechnen.

Ex-Finanzministerin Monika Heinold und ihre Nachfolgerin Silke Schneider (beide Grüne) hatten ausgerechnet, dass das Land im Extremfall bis zu 1,5 Milliarden Euro erstatten müsste. Dafür wurden keine Rücklagen gebildet. Bisher galt der Pensionsfonds mit mehr als 1,2 Milliarden Euro als Notkasse. Der doppelte Haken: Zum einen haben die Beamten rund die Hälfte des Fonds durch Gehaltsverzicht selbst aufgebracht und würden somit ihr Weihnachtsgeld gleichsam selbst bezahlen. Zum anderen will Schneider im kommenden Jahr 300 Millionen Euro aus dem Fonds entnehmen, da das Land sonst finanziell nicht über die Runden kommt.

Für das Wahljahr 2027 zeichnet sich bereits eine erneute Entnahme aus dem Fonds ab. Das Finanzministerium wollte sich nicht zu Spekulationen über den Zeitpunkt der Entscheidung zum Weihnachtsgeld äußern. Der Ausgang des Verfahrens sei offen.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19394 am: 14.10.2025 11:18 »
Na, das klingt doch nicht schlecht! Außerdem deckt es sich mit den Erwartungen der meisten von uns (außer Rollo ;-).

1.) Vermutlich noch in diesem Jahr bekommen wir aus Karlsruhe den lang erwarteten Pilotbeschluss zu Berlin. Und als kleines Schmankerl gibt es eventuell anschließend die Entscheidung zum Weihnachtsgeld in Schleswig-Holstein obendrauf.

2.) Gegebenenfalls bekommen wir im Vorfeld einen hastig zusammengeschusterten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass diesem ein eher kurzes Leben beschieden sein könnte, falls er vom Wind der genannten Pilotentscheidung hinweggefegt werden wird..