Das BVerfG schreibt in 2 BvL 6/17 (Randnummer 37) vom 04.05.2020 dazu Folgendes:
Und das BVerfG schreibt in 2BvL 4/18 (Randnummer 47) folgendes dazu.
Zitat:
"Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass – zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder – eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann, so dass es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl erst ab dem dritten Kind bedarf (vgl. BVerfGE 44, 249 <272 f.>; 81, 363 <377 f.>; 99, 300 <315 f.>). Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. "
Mangels gegenhaltiger Anhaltspunkte interpretiere ich das so.
-Wenn es neue Anhaltspunkte gibt, kann man das ändern. 50%+X der Ehepaare 1 oder gar kein Kind.
Auch ist die 4k Familie wie das BVerfG schreibt eine aus der Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße.
Wer verbietet nun eine neue abgeleitete Bezugsgröße an den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen?
Wie gesagt, ich hab keine Ahnung ob das tatsächliche Familienbild hier reicht, aber wenn man es nüchtern betrachtet sollte das sachlich reichen.
Und dann schreibt das BVerfG ja explizit das auch für das 1 und 2 Kind bereits höhere Zuschläge erlaubt sind.
Ich rede jetzt hier explizit nicht von 500-1000.
Aber erklär mal warum der Besoldungsgesetzgeber nicht sagen darf, ich bemesse das Grundgehalt niedriger und erhöhe den Familienzuschlag um meinetwegen 250€ pro Kind?
Das wären dann ruck zuck bei der 4k Familieich sag jetzt mal im Schnitt 10% mehr Gehalt und der kinderlose erhält nichts.