Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6233789 times)

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 691
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16890 am: 12.07.2025 22:32 »
Rot-Rot-Grün will unser Land umbauen und die SPD wollte mit den zwei Richterinnen weitere Grundsteine dafür legen.

Quatsch.

Des Weiteren hoffe ich doch sehr, dass die Union in den nächsten Wochen zur Vernunft kommt und die beiden Kandidatinnen anschließend (zusammen mit Herrn Spinner) gewählt werden.

RedDearTiger

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16891 am: 12.07.2025 22:58 »
Schon lustig, wie rechts und links sich gegenseitig dasselbe vorwerfen.
Die Mitte scheint es nicht mehr zu geben. Beide Seiten polarisieren Meinungen in ein Specktrum, um eine themenspezifische Auseinandersetzung zu topedieren. Man kann mal eher linke und auch manchmal eher rechte Meinungen vertreten ohne gleich "links" oder "rechts" zu sein. Es sollte die Themen und das beste für Deutschland im Mittelpunkt stehen und nix anderes. Schade, dass es keinen ernsthaften Diskurs mehr gibt.

Richter gerade beim BVG sollten nach Qualifikation und nicht nach Ausrichtung oder Parteizugehörigkeit gewählt werden. Dieses Hickhack von Parteien, die alle vorsätzlich bei der amtsangemessenen Besoldung gegen Vorgaben des BVG verstoßen, sich dann als Retter der Rechtsstaatlichkeit aufspielen. Man könnte lachen, wenn es nicht zum heulen wäre.

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 842
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16892 am: 13.07.2025 07:05 »
Rot-Rot-Grün will unser Land umbauen und die SPD wollte mit den zwei Richterinnen weitere Grundsteine dafür legen.

Quatsch.

Des Weiteren hoffe ich doch sehr, dass die Union in den nächsten Wochen zur Vernunft kommt und die beiden Kandidatinnen anschließend (zusammen mit Herrn Spinner) gewählt werden.

Wieso Quatsch? Das sagen sie doch öffentlich:D

Und wer die Veränderungen nicht sieht, hat wahrscheinlich die Regenbogenbrille auf.

Es geht mir persönlich hier auch gar nicht um links oder rechts, die Leute (alle) müssen schlicht mal wieder anfangen vernünftig zu werden und zu denken. Und mMn (so sagt es ja auch der Schwur) sollte die eigene Bevölkerung Vorrang haben, darüber würde in keinem anderen Land auf diesem Erdball gestritten werden.

Außer ideologische Entgleisungen kommt von speziell der linken Seite halt nicht viel. Neueste Realitätsverweigerung:"Tiki!"

Diese Art von Schwachsinn hat einfach keine Mehrheit und wurde auch explizit nicht gewählt.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16893 am: 13.07.2025 08:27 »
Schon lustig, wie rechts und links sich gegenseitig dasselbe vorwerfen.
Die Mitte scheint es nicht mehr zu geben. Beide Seiten polarisieren Meinungen in ein Specktrum, um eine themenspezifische Auseinandersetzung zu topedieren. Man kann mal eher linke und auch manchmal eher rechte Meinungen vertreten ohne gleich "links" oder "rechts" zu sein. Es sollte die Themen und das beste für Deutschland im Mittelpunkt stehen und nix anderes. Schade, dass es keinen ernsthaften Diskurs mehr gibt.

Richter gerade beim BVG sollten nach Qualifikation und nicht nach Ausrichtung oder Parteizugehörigkeit gewählt werden. Dieses Hickhack von Parteien, die alle vorsätzlich bei der amtsangemessenen Besoldung gegen Vorgaben des BVG verstoßen, sich dann als Retter der Rechtsstaatlichkeit aufspielen. Man könnte lachen, wenn es nicht zum heulen wäre.

Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht waren auch in der Vergangenheit regelmäßig politisiert und nicht selten so polararisiert wie polarisierend. Das war so und wird auch zukünftig so bleiben, da die faktische Macht Karlsruhes als Kontrollorgan aller drei Gewalten so groß ist, dass auch in der Vergangenheit zum Teil inhaltlich und vom Ton her scharfe Debatten über Kandidaten geführt worden sind, die ebenfalls wie heute wiederkehrend von den Medien befeuert wurden. Allerdings ist ein entscheidender Unterschied zu heute, dass die Medien in der Regel von Beginn an ggf. aufkommende Vorwürfe auf ihren sachlichen Gehalt geprüft haben, da es die sozialen Medien noch nicht gab bzw. sie noch nicht die Bedeutung und Möglichkeit zur Einflussnahme hatten, wie es heute auch durch sie möglich ist.

Entsprechend haben wir heute eine erhebliche Beschleunigung der Diskurse und Debatten, was nun durch die Möglichkeiten der KI noch einmal potenziert wird. Denn wenn bis vor rund 20 Jahren noch die klassischen Medien den täglichen Diskurs bestimmt haben, die ihn nicht zuletzt durch die sog. Leitmedien erheblich beeinflussen konnten, ist heute die Vergiftung der sozialen Raums durch ungefilterte Informationen erheblich einfacher, als das auch noch bis weit in die erste Hälfte der 2000er Jahre hinein möglich war. Diese Vergiftung des öffentlichen Raums kann nun noch einmal durch das Mittel der KI perfektioniert werden, da sie die Möglichkeit der Fälschung und Verfälschung erheblich vergrößert, wie ich das ja gestern am Beispiel von A6 ist das neue A10 gezeigt habe. Denn es ist ja offensichtlich, dass in der Nr. 4 seines Beitrags vom gestrigen Tage um 15:55 Uhr nicht eigenes geistiges Eigentum verwendet wurde, als er dort über die von ihm Frauke Brosius-Gersdorf unterstellten Ansichten schrieb:

4. Verbindliche Frauenquoten

Bewertung:
Konservative bevorzugen Leistungsprinzip statt Quotenregelungen.
Rechtsprechung:
Das BVerfG hat Quotenregelungen nur in engen Grenzen zugelassen (BVerfGE 88, 87) und stets betont, dass Gleichstellung kein Vorrangprinzip ist.
Kollision: Ja. Ihre Forderung nach verpflichtender Quote kollidiert mit dem bisherigen Verständnis von Gleichheitsgrundsatz und Leistungsprinzip.

Denn in der Entscheidung BVerfGE 88, 87 ging es nicht um eine Quotenregelung, sondern um die Vornamensänderung für Transsexuelle vor Vollendung des 25. Lebensjahres: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088087.html Die Entscheidung BVerfGE 88, 87 wurde von A6 ist das neue A10 also gar nicht betrachtet. Denn wäre die Entscheidung zur Hand genommen worden, hätte A6 ist das neue A10 bereits mit ihrem ersten Satz erkennen müssen, dass es in der Entscheidung nicht um eine Quotenregelung geht. Dieser erste Satz lautet: "Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, Transsexuellen unter 25 Jahren die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes zu versagen, die älteren Transsexuellen gewährt wird." Dass es in der Entscheidung nicht um eine "verbindliche Frauenquote" gehen kann, sollte also jeder sogleich erkennen, der die Entscheidung zur Hand nimmt.

Die KI wurde hier also genutzt, um ungeprüft irgendwelche Behauptungen in die Welt zu setzen, um so den Diskurs zu zerstören und also gerade das nicht zu vollziehen, was Knecht vorhin berechtigt eingefordert hat, wenn er schreibt: "die Leute (alle) müssen schlicht mal wieder anfangen vernünftig zu werden und zu denken". Mit seinen in den letzten Tagen zwischenzeitlich vielfach gelöschten Posts geht es A6 ist das neue A10 nun genau darum nicht, sondern vielmehr darum, die Vernunft und das eigene Denken der anderen zu verhindern und beide hingegen durch die eigene Propaganda zu manipulieren und sie so am Ende durch Destruktion zu ersetzen, weshalb ihm nun auch sein Alter Ego ab A9 aufwärts gezielt beispringt und die Destruktion über die Besoldungsgruppe A 10 hinaus bis nach A 13 fortführt, wenn ich den Namen richtig deute. Vielleicht wird das ja bald auch noch für die Besoldungsgruppen A 14 bis in die Besoldungsordnung B in einem weiteren Namen fortgeführt.

Die Vergiftung der Kommunikation im öffentlichen Raum, der gezielte Versuch, sachliche Diskurse zu stören und nach Möglichkeit auch zu zerstören, ist das illegitime Mittel von Extremisten auf beiden Seiten des politischen Spektrums, die genau deshalb Extremisten sind, eben weil sie sich nicht im Rahmen eines ggf. hart zu führenden politischen Diskurses bewegen, sondern den Diskurs abschaffen und ihn durch Manipulation, Hetze und Gewalt ersetzen wollen. Auch deshalb erhält Frauke Brosius-Gersdorf nach Informationen des ZDF mittlerweile Morddrohungen und benötigt Personenschutz (https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-richter-wahl-absage-folgen-100.html).

Wenn man das nicht will, muss man den öffentlichen Raum pflegen. Deshalb hat Rentenonkel jenem A6 ist das neue A10 gestern ins Stammbuch geschrieben:


A6: Deine Posts werden nicht aufgrund deiner politischen Einstellung oder Deiner Meinung gelöscht. Sie werden gelöscht, wenn sie diffamierend sind, hetzerisch sind oder offensichtlich gegen die FDGO gerichtet sind. Für eine sachliche Diskussion ist hier jeder offen. Wenn das tragende Argument allerdings nur ist, dass der Gegenüber aufgrund seiner Gesinnung weniger wert ist, und alleine deswegen seine Argumente nichts wert seien, hat das mit sachlicher Argumentation nichts zu tun. Das ist eher was für eine Telegram Gruppe oder für den offenen Abend in Essen Kray.

Das Ergebnis war dann die "Verfeinerung" der weiterhin versuchten Diskurszerstörung durch A6 ist das neue A10, nämlich mittels des gezeigten Einsatzes von KI, um so also dem Manipulationsziel einen anderen Anschein zu geben.

Das Resultat der hier gerade beschriebenen Methoden der Brüder im Geiste ist, wie es hier also im Kleinen betrieben wird: Gewalt im öffentlichen Raum als Mittel der Politik, also auf ihrer Art die Haltung, dass das, was ihrer Meinung nach notwendig sei, die Fortsetzung der Politik mit anderen Mittel sei. Genau deshalb ist solch ein Handeln extremistisch und wurden entsprechende Posts hier gelöscht. Wenn man nicht will, dass der sachliche Diskurs endet, muss man das sagen, und zwar auch hier, sich also gegen den illegitimen Versuch der Diskurszerstörung zur Wehr setzen. Man muss dann zwar damit rechnen, weiterhin regelmäßig beschimpft zu werden - aber leider sind wir auch deshalb Beamte. Es ist unsere Aufgabe, den öffentlichen Raum diskursoffen zu halten. Also muss man auch entsprechend so handeln und das auch sagen. Hier und außerhalb des Forums. Das ist unsere Verantwortung als Beamte.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 300
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16894 am: 13.07.2025 10:08 »
Die AfD ist zwar durch demokratische Wahlen in die Parlamente gekommen. Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen.
Belege?

Zitat
Die AfD interessiert sich in Wirklichkeit nicht für die einzelnen Menschen. Die AfD möchte vor allem so viel Macht wie möglich haben. Sie möchte Deutschland komplett umbauen.
Zu was umbauen?

Zitat
Richter können selbstständig Urteile fällen. Politiker dürfen sich nicht einmischen und Richter sagen, wie das Urteil ausfallen soll.
Aber man trifft sich dennoch jährlich mit dem BVerfG!?

Zitat

Die AfD ist eine große Gefahr für unsere Demokratie. Denn wenn die AfD einmal an der Macht ist, wird sich das alles ändern. Die AfD würde die Demokratie immer weiter schwächen, bis kaum noch etwas davon übrig ist. Wenn einzelne Bereiche der Demokratie abgeschafft sind, bekommt man sie nur schwer wieder zurück.

Sind wichtige Teile der Demokratie abgeschafft, dann gibt es keinen Schutz mehr für die Menschen. Die AfD könnte tun, was sie will. Niemand wäre mehr sicher.
 

Hilfe. Dir hat ja jemand richtig Angst gemacht. Bleib mal locker. Das Problem hier im Land ist, dass man jahrzehntelang versucht hat, den Deutschen das deutschsein auszutreiben. Alles ganz schlecht. Siehe aktuell Deutschlandfahnen vor Schulen. Da schwillt ja den Meisten schon der Kamm. Habeck konnte mit dem Wort "Deutschland " noch nie was anfangen. Naja, ihr macht das schon.

Ich sag mal so, wenn der Erste um die Ecke kommt und Art 146GG in Anspruch nehmen will,wirds mal wieder interessant.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 691
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16895 am: 13.07.2025 12:15 »
Ich hab den gar nicht erst ernst genommen. Völlig substanzloses gegeifere eines scheinbar linksindoktronierten leitmedienkonsumenten.

In diametralem Gegensatz zu dir liefert der genannte Nutzer hier regelmäßig fundierte, hilfreiche, interessante, relevante und konstruktive Beiträge.

Und beim Stichwort Gegeifere würde ich mir lieber mal an die eigene Nase fassen ("linker Kreiswichs", etc.)..

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 540
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16896 am: 13.07.2025 12:49 »
Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen. 

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,029
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16897 am: 13.07.2025 14:50 »
Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen.

.... an geeigneter Stelle auffallen und Auswirkungen haben können. Sind wir schon wieder so weit?

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16898 am: 13.07.2025 15:30 »
Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen.

.... an geeigneter Stelle auffallen und Auswirkungen haben können. Sind wir schon wieder so weit?

Bal macht zurecht auf das Neutralitätsgebot und die Neutralitätspflicht des Beamten aufmerksam, die letztere aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums resultiert. Nicht umsonst führt die einfachgesetzliche Regelung des § 60 Abs. 2 BBG aus: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben." (https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__60.html). Entsprechend führt auch § 33 Abs. 2 BeamtStG als aus dem Beamtenstatus resultierende Grundpflicht aus: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt." (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html). Ebenfalls legt § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG als Grundpflicht fest: "Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten." § 34 Abs. 1 Satz 3 legt hinsichtlich des zu gewährleistenden Verhaltens von Beamten fest: "Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern."

Wir sind folglich nicht schon wieder so weit, sondern wir haben als Beamte Grundpflichten, die wir auch außerhalb des Dienstes zu erfüllen haben. Das ist Teil des Sonderstatusverhältnisses, in dem wir uns als Beamte befinden.

Nun mag jeder selbst ermessen, ob jemand wie A6 ist das neue A10 außerhalb des Dienstes und also hier mit seinen mittlerweile regelmäßigen Beiträgen der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Bal erinnert ihn nun daran, dass auch er - sofern er sich in einem Sonderstatusverhältnis befinden sollte - aus dem Ort, an dem er sich hier äußert, keine besonderen Schutzrechte für sein Handeln ableiten könnte und dass darüber hinaus hier im Forum die Anonymität nicht hinreichend gegeben sei - und das ist im Sinne der gerade genannten Pflichten, denen ein Beamter unterliegt, sicherlich auch gut so, denke ich.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 300
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16899 am: 13.07.2025 15:55 »
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16900 am: 13.07.2025 16:15 »
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

Das, was Du im ersten Absatz formulierst, kann man so sehen und könnte man genauso gut auch nicht so sehen. Für beide Sichtweisen gibt es gute Gründe. Allerdings zielte meine letzte Ausführung auch nicht auf eine politische Betätigung ab, sondern auf das außerhalb des Diensts gezeigte Verhalten. Deshalb habe ich u.a. ausgeführt, dass jeder selbst ermessen mag, ob jemand wie A6 ist das neue A10 außerhalb des Dienstes und also hier mit seinen mittlerweile regelmäßigen Beiträgen der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert.

Darüber hinaus ist es m.E. Teil des Themas, über die weiterhin ausstehende Richterwahl zu sprechen. Denn so oder so wird am Ende ein Viertel der Richter des Zweiten Senats vom Bundestag neugewählt, jedenfalls sofern dieser sich dazu im Verlauf der nächsten Monate in der Lage sieht. Darüber hinaus wird der Bundesrat nach dem Ausscheiden der derzeitigen Vizepräsidentin auch hier entsprechend tätig werden müssen. Dem dann so personell neu zusammengesetzte Senat wird mit der BVR Langenfeld nur noch eine Richterin angehören, die seit 2016 die neue Dogmatik zum Besoldungsrecht mitgetragen hat. Insofern dürfte es m.E. schon für unser Thema von Interesse sein, wer nun den beiden BVR nachfolgen wird.

Bodycount02

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16901 am: 13.07.2025 19:21 »
Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen.

Falsch. Die AfD wird nicht "ausgeschlossen", weil sie zu weit rechts steht, sondern weil sie eine extremistische Bestrebung ist und sich gegen unsere Verfassung stellt.

Konkretes Beispiel: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (Zitat aus dem Verfassungsschutz-Gutachten).

Warum lasst ihr euch auf diesen sachlichen Unsinn ein, den jener Nutzer hier im Forum unter dem ihm an dieser Stelle des Forums passenden Pseudonym in die Debatte einwirft? Nicht umsonst ist der Post von 15:55 Uhr KI-generiert, was sich u.a. daran zeigt, dass die KI hier wie regelmäßig noch nicht in der Lage war, die Verweise einheitlich zu gestalten. Sie sucht nach Quellen als Beleg, beherrscht aber die Methodik des einheitlichen Quellenbelegs noch nicht. Deshalb wird mal nach dem Aktenzeichen (1 BvR 469/20) und mal nach den Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 87) belegt, was kunterbund durcheinander geht. Der Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts macht dabei zunächst einen seriösen Eindruck. Jedoch wird die im Einzelnen in jedem der sieben Punkte komplexe und deshalb differenziert zu betrachtende Rechtsprechung beider Senate gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern auch hier folgen nur die KI-generierten Behauptungen. Dabei geht es bspw. in der Entscheidung BVerfGE 88, 87 gar nicht um eine Quotenregelung (s. den behaupteten Punkt 4), sondern darum, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein sollte, Transsexuellen unter 25 Jahren die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes zu versagen, die älteren Transsexuellen gewährt wird (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088087.html). Es wurde also noch nicht einmal betrachtet, ob die KI-generierten Angaben überhaupt korrekt sind, was hinlänglich genug zeigt, welches Verständnis von seriösem Arbeiten hier den Blick leitet. Die KI wiederum hat sich an dieser Stelle geirrt, weil sie den Unterschied zwischen dem Thema Transsexualität und Quotenregelung nicht erkennen konnte. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Darüber hinaus ist auch jener Post entweder von weitgehender Unkenntnis oder von gezielter Missachtung seriöser Interpretationsmethoden durchzogen, was sich daran zeigt, dass die Brosius-Gersdorf in den sieben Punkten unterstellten Ansichten nicht an tatsächlichen Quellen belegt, sondern sie wie gehabt nur behauptet werden. Insofern werden auch hier wieder irgendwelche Behauptungen herbeifantasiert, die von Brosius-Gersdorf i.d.R. so gar nicht vertreten werden.

Warum soll man sich mit einem solchen Käse beschäftigen? Es geht nicht darum, seriös zu debattieren, sondern zum Nutzen der eigenen Agenda den öffentlichen Raum zu besetzen, und zwar hier bei uns hinsichtlich des öffentlichen Diensts. Dass es ihm ausschließlich darum geht, hat der Nutzer nun hinreichend bewiesen, weshalb seine Posts hier in den letzten Tagen regelmäßig gelöscht worden sind. Seine plumpen Fälschungen dienen nicht einer sachlichen Debatte, sondern der Zerstörung einer sachlichen Diskussionskultur. Das hat sich, seitdem seine entsprechenden Posts gelöscht worden sind, nicht geändert, womit er zeigt, dass er nur eines will: regelmäßig so weitermachen wie bisher. Denn geändert hat sich nur der Anschein, den sich der Nutzer geben will. Die Agenda bleibt dieselbe: Sachliche Diskussionen und die dafür vorhandenen Foren zu diskreditieren und so beides zu verunmöglichen. Ergo: Don't feed the troll.

Danke Swen! Nicht, dass es für mich nötig gewesen wäre, aber vielleicht öffnet das dem einen oder anderen mal die Augen, welche Methoden dieses Schwurbler nutzen, um so zu wirken als hätten Sie etwas im Kopf :) Ähnliches findet man auch gerne in Social-Media-Kommentaren von AFD-affinen Usern. Einfach nur peinlich.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,269
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16902 am: 13.07.2025 19:40 »
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 300
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16903 am: 13.07.2025 20:00 »
Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?


Bodycount02

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16904 am: 13.07.2025 20:08 »
Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?

Bei der AFD möchte ich nicht "Neutralität" walten lassen. Ein Björn Höcke, dieser verlogene Sohn, war Referendar an meinem Gymnasium. Nein, wer solche Menschen in seinen Reihen duldet, der darf nicht mit Neutralität rechnen, sondern muss bekämpft werden. Aktiv und offensiv, das ist die Pflicht eines Jeden Demokraten. Alle Beamte haben einen Eid auf die Verfassung geschworen. Es ist ein Meineid, solche Leute zu "tolerieren" oder  zu "akzeptieren". Jedenfalls weiß ich, ebenso wie meine früheren Schulkollegen, woher sein Menschenhass rührt.
« Last Edit: 13.07.2025 20:15 von Bodycount02 »