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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ozymandias:
Nichtkläger werden immer leer ausgehen. Bestandskraft steht über Gerechtigkeit.

Hummel2805:
Zu Onkel Johann ist noch Onkel Torsten dazu gekommen!

Naja die AFD ist jetzt fast gleich auf mit der Union, nach Adam Riese wählt jeder 4. Beamte die AFD und jeder 2. bis 3. Beamte kann sich vorstellen, Blau zu wählen.

Kann ich irgendwie verstehen - der BUND verstößt seit 5 Jahren gegen das GG, dann muss man sich mal auf der "Zunge" zergehen lassen.

Batto:

--- Zitat von: Ozymandias am 01.04.2025 22:03 ---Nichtkläger werden immer leer ausgehen. Bestandskraft steht über Gerechtigkeit.

--- End quote ---

Ich bin zwar neu hier im Forum aber ich glaube daran, dass man berücksichtigt wird. Ich hatte für das Jahr 2024 Widerspruch gegen meine Besoldung eingereicht und habe die folgende Antwort schriftlich bekommen:


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr XX

Ihr Widerspruch gegen die Besoldung im Jahr 2024 mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation ist eingegangen.

Das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat hat mit Rundschreiben D3-30200/94#21 und 178#6 vom 14. Juni 2021 mitgeteilt, dass angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetztes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab 2021 verzichtet.

Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr Erforderlich.

Ihren Widerspruch stelle ich, wie von ihnen beantragt, ruhend.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XX
--- End quote ---


Ich würde mich im Zweifel immer darauf berufen.

Rentenonkel:
Diese Diskussion hatten wir hier schon mehrfach.

Im Kern ist es so, dass das der Bundestag auf Vorschlag des BMI irgendwann ein Gesetz beschließen wird, von dem es glaubt, es genüge den Anforderungen des BVerfG. Daraus ergibt sich dann eine wie auch immer geartete Nachzahlung, die im Gießkannenprinzip über alle oder vielleicht auch nur einige rückwirkend ab 2021 geschüttet wird.

Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten dann einen Bescheid, gegen den sie klagen können. Sollte dann nach gerichtlicher Überprüfung das Gesetz nach wie vor nicht verfassungskonform sein (das dürfte dann sehr wahrscheinlich sein, wenn sich der Vorschlag aus Bayern durchsetzt), besteht die große Gefahr, dass eine das Gesetz hinausgehende weitere Ansprüche für die Vergangenheit nur diejenigen geltend machen können, die dann gegen diesen Bescheid Klage eingereicht haben.

Alexander79:

--- Zitat von: Rentenonkel am 02.04.2025 11:17 ---Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten dann einen Bescheid, gegen den sie klagen können.

--- End quote ---
Stimmt, warum soll jemand auch einen Bescheid bekommen, wenn er kein Widerspruch eingelegt hat.


--- Zitat von: Rentenonkel am 02.04.2025 11:17 ---besteht die große Gefahr, dass eine das Gesetz hinausgehende weitere Ansprüche für die Vergangenheit nur diejenigen geltend machen können, die dann gegen diesen Bescheid Klage eingereicht haben.

--- End quote ---
Sagt wer?
Du?
Für mein dafürhalten, kann man sehr wohl nach rechtskraft eines neuen Gesetzes Widerspruch einlegen.
Denn der Bund hat erklärt, auf die Einrede der Verjährung (haushaltnah) zu verzichten bis zum Zeitpunkt eines neuen Gesetzes.
Somit beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Ich geh sogar noch ein Stück weiter.
Angenommen, im Januar tritt ein neues Besoldungsgesetz in Kraft, dann werden gleichzeitig alle Widersprüche abgelehnt.
Danach hast du in der Regel 1 Monat Zeit Klage zu erheben.
Sprich deine Klage muss spätestens irgendwann im Februar/anfang März eingereicht sein.
Der, der noch gar kein Widerspruch eingelegt hat, hat für seinen Widerspruch bis Ende des Jahres Zeit erstmal nur Widerspruch einzulegen und wenn der ablehnende Bescheid kommt, ein Monat zur Klageerhebung.

Auf deutsch, wenn es sau blöd läuft, muss derjenige der Widerspruch eingelegt hat, aufjedenfall Klagen und Geld ausgeben um seine Ansprüche zu wahren und der der bisher nichts gemacht hat kann erstmal seine Füße hochlegen und abwarten was im laufenden Jahr noch passiert.

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