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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Haushaltshilfe:
In Bezug auf das Rundschreiben drs BMIs hat mein Dirnstherr es auch "interessant" umschrieben.

Den Berechtigten droht mit Blick auf mögliche Fristabläufe jedoch kein finanzieller Schaden.  Insbesondere müssen keine Widersprüchegegen Besoldungsfestsettungen erhoben werden, da "der Dienstherr" den Empfehlungendes Rundschreibens des BMI folgt und erklärt, dass es auf die Erhebung der Einrede der Verjährung in den einschlägigen Fällen verzichtet

Was oder wer ein einschlägiger Fall im Sinne dieser Mitteilung ist wurde jedoch hier nie definiert.

waynetology:
Es ist erschreckend, was hier wieder diskutiert wird.

Ich hatte schon mal erwähnt, dass der Großteil der Menschen hier im Forum A9 aufwärts besoldet ist.
Ich schicke meinen Widerspruch jedes Jahr per einfachem Brief zur BVA, das kostet mich maximal 1 Euro. Wir sprechen hier also davon, jährlich einen Euro zu sparen und dafür die Gefahr zu laufen, bei einer eventuellen Rückzahlung leer auszugehen, ist die Diskussion nicht wert. 

Alexander79:
Ich finde es schon befremdlich mir schon fast zu unterstellen ich versuche hier Menschen abzuhalten einen Widerspruch gegen die Besoldung abzuschicken.

Ich sage nur, wenn es blöd läuft, kann es passieren das man mit Widerspruch am Ende schlechter dasteht als ohne. Denn dann bleibt einem nur noch die zeitnahe Klageerhebung, während der Andere noch unter "optimalen" Bedienungen über ein Jahr Zeit hat um seine Ansprüche geltend zu machen.

Und zu dem Rundschreiben mit "ich empfehle" ...
Ja, ich gebe Swen recht ... ich lese das schreiben aber anders.

Das BMI hat für seine Beamten und Versorgungsempfänger auf die Einrede der Verjährung verzichtet. So steht es im Rundschreiben und deswegen um ein einheitliches Vorgehen zu erwirken, empfiehlt das BMI anderen obersten Bundesbehörden es genauso zu machen und etwaige (unnötige) Widersprüche ruhend zu stellen.

Deswegen steht auch in dem Rundschreiben als Betreff:"hier: Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen"

Diese Einrede der Verjährung muss also in irgendeinem anderen Schreiben geregelt sein und dieses Rundschreiben gibt nur nochmal an das der Bund auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet hat.

Rentenonkel:
Bei den Musterwidersprüchen stand seinerzeit sinngemäß der Zusatz "und auch für zukünftige Jahre".

Vor dem Rundschreiben wurde seitens einiger Dienstherrn darauf hingewiesen, dass der Widerspruch nur für das laufende Jahr gilt und man doch im nächsten Jahr erneut Widerspruch einlegen möchte, so man denn der Meinung sei, man müsste es.

Nach dem Rundschreiben wurden die Antwortschreiben dahingehend abgeändert, dass der Widerspruch auch für die Zukunft gelte und sowohl auf einen erneuten Widerspruch und auf die Einrede der Verjährung für die Zukunft verzichtet wird.

Davon ausgehend gehe ich davon aus, dass das Rundschreiben auch so verstanden und umgesetzt werden konnte, dass der jeweilige Dienstherr auf die erneute Einlegung eines Widerspruches verzichtet, sofern in der Sache bereits vorher mindestens einmal bereits Widerspruch eingelegt wurde.

Ich könnte mir vorstellen, dass so argumentiert wird, um die Ansprüche von vielen Beamten und Versorgungsempfängern abzubügeln. Über die Brücke, dass man nie Widerspruch eingelegt haben muss, um etwas zu erhalten, gehe ich derzeit jedenfalls aus Gründen noch nicht. Wir werden sehen, wohin es führt. Erst einmal brauchen wir noch etwas Klarheit aus Karlsruhe und ein Gesetz aus Berlin. Bis dahin gibt es noch einige Feiertage.

Die Sorge, dass man mit einem Widerspruch schlechter da steht als ohne, teile ich jedenfalls nicht.

HochlebederVorgang:
Wir wissen doch eigentlich alle, wie man Behörden am besten lahmlegt.

Deshalb ist es UNABDINGBAR, das JEDER - und sei es nur rein technisch und fristwahrend - Widerspruch einlegt.

Das ist quasi wie einmal im Jahr mit dem Auto zur Inspektion, Stromtarif oder Kfz-Versicherung wechseln, etc.


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