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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Hallo,

dass die Politik  für sie unbequeme Rechtssprechung ignoriert,  sieht man auch an dem Urteil bezgl. Der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze.  Die Politik versagt im gleichen Maße wie bei der Beamtenbesoldung. Ich erwarte von der Politik, das Probleme innerhalb der von Gesetzen und Gerichten definierten Leitplanken gelöst werden, auch wenn es teurer oder unbequemer ist. Wenn das Regieren nach eigenen Belieben noch mehr um sich greift, sind wir eine Bananenrepublik.

Knecht:

--- Zitat von: clarion am 08.06.2025 08:17 ---Hallo,

dass die Politik  für sie unbequeme Rechtssprechung ignoriert,  sieht man auch an dem Urteil bezgl. Der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze.  Die Politik versagt im gleichen Maße wie bei der Beamtenbesoldung. Ich erwarte von der Politik, das Probleme innerhalb der von Gesetzen und Gerichten definierten Leitplanken gelöst werden, auch wenn es teurer oder unbequemer ist. Wenn das Regieren nach eigenen Belieben noch mehr um sich greift, sind wir eine Bananenrepublik.

--- End quote ---

Vergleichst du jetzt ernsthaft ein zweifelhaftes Urteil eines Verwaltungsgerichts mit der seit Jahren ignorierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?

Wenn wir nicht endlich die Einwanderung und Integration auf die Reihe bekommen, brauchen wir uns um alles andere keine Gedanken mehr machen. Das Wortspiel mit der Bananenrepublik lass ich in dem Zusammenhang mal sein.

Eukalyptus:

--- Zitat von: clarion am 08.06.2025 08:17 ---Hallo,

dass die Politik  für sie unbequeme Rechtssprechung ignoriert,  sieht man auch an dem Urteil bezgl. Der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze.  Die Politik versagt im gleichen Maße wie bei der Beamtenbesoldung. Ich erwarte von der Politik, das Probleme innerhalb der von Gesetzen und Gerichten definierten Leitplanken gelöst werden, auch wenn es teurer oder unbequemer ist. Wenn das Regieren nach eigenen Belieben noch mehr um sich greift, sind wir eine Bananenrepublik.

--- End quote ---

Dem Beispiel möchte ich widersprechen, denn gegen das Urteil des VG Berlin will die Bundesregierung vor den EuGH ziehen. Von Ignorieren des Rechtes kann daher keine Rede sein. Nicht zuletzt schliesst das Grundgesetz in Art. 16a Asylrecht bei Einreise aus EU-Ländern aus, diesen Rechtskreis hat die Bundesregierung in ihrer Anweisung zur Zurückweisung an den Grenzen gar nicht involviert, sondern ist im EU-Recht geblieben. Es sind also zwei Rechtskreise berührt. Bei der Frage der Beamtenbesoldung um die es hier geht, ist nur der nationale Rechtskreis berührt - ein Ausweichen eigentlich gar nicht möglich.

Aber ja, das Fazit ist dasselbe - dennoch macht es die Politik.

Sunflare:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.06.2025 13:11 ---Ohne hier einen Beitrag zur Asyldebatte setzen zu wollen und mit der Bitte, diese hier im Gefolge des nachfolgenden Links nicht zu beginnen, da sie hier nicht unser Thema ist, ist der nachfolgend verlinkte Beitrag für unser Thema wiederkehrend von schlüssiger Bedeutung. Er ist insofern aus dem Fokus sowohl der Verfassungs- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Hinblick auf das Besoldungs- und Beihilferecht interessant und schließt an dem an, was die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bereits 2020 zum "exekutiven Ungehorsam" ausgeführt hat, als sie ausführte:

"Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden. Zum zweiten Teil ihrer Frage: Es ist nicht Aufgabe der Justiz, nach Stimmungslagen zu urteilen, sondern nach Recht und Gesetz. Die Justiz kann und darf ihr Fähnlein nicht in den Wind von Meinungen hängen. Meine Hoffnung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die darin liegende Unabhängigkeit der Gerichte zu schätzen wissen." (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)

Der verlinkte Beitrag präzisiert die allgemeine Problematik noch einmal anschaulich, indem er allgemeine Strukturen herausstellt, die auch für unser Thema von Interesse sind:

https://verfassungsblog.de/der-rechtsstaat-ist-auf-eine-redliche-verwaltung-angewiesen/

Es ist zu erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den angekündigten Entscheidungen zum offensichtlich mittlerweile regelmäßig konzertiert vollzogenen Ungehorsam im Besoldungsrecht hinreichend äußern wird. Denn alles andere müsste seine Funktion als Hüter der Verfassung grundlegend verfehlen. Unter diesem Fokus (der logischerweise im Beitrag keine explizite Rolle spielen kann, da es ihm nicht um das Besoldungsrecht geht) würde ich den Beitrag lesen, gerne auch mehrmals, um ihn in seiner juristischen Präzision zu durchdringen. Nicht umsonst geht es in unserem Fall nur bedingt um exekutiven Ungehorsam, weshalb das, was die Autoren sagen, zunächst einmal auf das übertragen werden muss, was sich derzeit legislativ im Besoldungsrecht vollzieht. Denn zwar bereitet die Exekutive in der Bundesrepublik spätestens seit 2020 in allen Rechtskreisen den wissentlich und willentlich, also zielgerichtet und mittlerweile ausnahmslos wiederkehrend regelmäßig vollzogenen Verfassungsbruch im Besoldungsrecht vor, vollzogen wird er aber von der legislativen Gewalt, die also am Ende das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeformte Alimentationsprinzip regelmäßig zielgerichtet missachtet.

--- End quote ---


Dann sollten die Gerichte gleich die Pfändungsbeschlüsse mit ausstellen, falls der Gesetzgeber die gefällten Urteile  wieder und wieder ignoriert und aussitzt! Dann gehe ich mit meinem Kuckkuck zur BiMa und hole mir meine dritte Hütte in den Bestand, oder nehme mit das ministerale Auto, wenn der Herr Minister gerade losfahren will. Mein Verständnis für diese Transusen geht gegen NULL, gerade und weil sie sich ja wieder automatisch die Diäten erhöht haben....

Ozymandias:
Es ist längst einkalkuliert, dass man nur auf Prozessfehler der Gegenseite wartet.
Oder hofft, dass die Gegenseite sich nicht wehrt.
Mittlerweile in fast allen Bereichen des Rechts, vom Verwaltungsrecht bis Sozialrecht.
Das Einzelfallargument kam auch schon öfters in Sachen Beihilfe. Ist zwar formaljuristisch richtig. Aber die anderen Fälle sind fast 1:1 dementsprechend.

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