Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Dunkelbunter:
--- Zitat von: Bastel am 29.07.2025 08:05 ---Die werden ein Partnereinkommen in die Berechnungen rein knallen, das sich gewaschen hat. Siehe Bayern...
--- End quote ---
Dann muss das Bundesverfassungsgericht sich mal beeilen. Oder man klagt dann dagegen.
waynetology:
Ich denke auch das die einfach das anzurechnende Partnereinkommen entsprechen hoch ansetzen und dadurch die Erhöhung minimieren.
Zur Übertragung der Tarifergebnisse steht folgendes in der Mail:
"Die Umsetzung des aktuellen Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Besoldung und Versorgung von Soldaten, Beamten und Versorgungsempfängern steht weiterhin aus. Für die Tarifbeschäftigten ist mit einer Auszahlung voraussichtlich im September zu rechnen.
Im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium (BMI) wurde dem DBwV mündlich zugesagt, dass die Übertragung der tariflichen Ergebnisse auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zeit- und systemgerecht erfolgen soll. Konkret bedeutet das:
• Rückwirkende Erhöhung der Bezüge um 3 % zum 1. April 2025
• Übertragung auch auf tarifliche Zulagen
Allerdings wurde eine vollständige inhaltsgleiche Übertragung abgelehnt – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche und die Systematik der Sonderzahlungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der sowohl die Besoldungs- und Versorgungsanpassung als auch die Umsetzung der Rechtsprechung zur verfassungskonformen Alimentation regeln soll, wird bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung steht jedoch noch aus.
Fazit: Die Verzögerungen sind unbefriedigend – der DBwV bleibt in engem Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern, um eine zeitnahe und gerechte Anpassung durchzusetzen."
Batto:
Moin,
vielen Danke für deine Infos. Ich denke, dass die Arbeitszeitregelung sowie die Jahressonderzahlung nicht übernommen werden, damit hat inzwischen jeder gerechnet. Aber wenn wir nicht einmal den einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten und dabei weiterhin 1-2 Stunden pro Woche mehr arbeiten finde ich das ganze doch etwas unfair.
Abgesehen vom Thema der Aa natürlich. Ich würde sogar darauf tippen, dass jetzt möglichst schnell ein neuer Entwurf zur Aa kommt (so wie du es ja auch schreibst) und dieser dann umgesetzt wird. Durch das hohe Partnereinkommen muss man möglichst wenig Nachzahlung leisten und man könnte das Rundschreiben des BMI umsetzen. Das ganze mit dem Wissen, dass es nicht Rechtens ist. Dagegen kann dann geklagt werden und das Spiel geht von vorne los. So hat man aber nicht mehr eine Nachzahlung an alle zu leisten und nur an diejenigen die wiederum Widerspruch gegen die umgesetzte Aa einlegen.
PolareuD:
Ich denke auch, dass es nach 5 Jahren Untätigkeit seitens des Bundes hauptsächlich darum geht die Nachzahlungsansprüche, die durch das Rundschreiben zumindest im Raum stehen, auf ein absolutes Minimum reduziert werden sollen. Es geht hier aus meiner Sicht um strategische Schadensminimierung. Die paar, die im Anschluss aufgrund des Ablehnungsbescheides für ihren Widerspruch, Feststellungsklage einlegen, machen den „Kohl nicht mehr fett“.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2025 21:03 ---
Daher auch meine Idee das Beamtentum auf Justiz, Steuerfahndung/Rechnungshof, Polizei und Bundeswehr runterzudrücken und da auch erst mal "Beamte auf Zeit" in allen Bereichen einzuführen. Wenn die Verwaltung streiken kann, dauert halt die Ausstellung eines Passes nicht mehr 6 sondern 8 Monate oder der Gehalt kommt 2 Monate später dafür doppelt, oder Rechnungen werden erst 3 Monate später und nicht nach der 2. Mahnung angewiesen....
--- End quote ---
Da bin ich anderer Ansicht. Wir brauchen nicht weniger, wir brauchen mehr Beamtinnen und Beamte. Ich denke da an ein Feld, wo sich gezeigt hat, dass die Gesellschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen werden kann: die Lokführer. Der Fehler lässt sich nun leider nicht mehr korrigieren, nachdem Claus Weselsky seinen Jahrhundert-Coup gelandet hat. Über viele Tarifrunden hatte er und seine Lokführer alle Bahnfahrer und Güterverkehrkunden fest im Würgegriff. Die Lokführer verdienen inzwischen so gut, dass sie nicht mehr ins Besoldungsgefüge passen würden. Auch haben Sie durchgesetzt, dass die wöchentliche Arbeitszeit gesenkt wird und sie mehr Urlaub haben.
Im Gegensatz zu den früheren Bundesbeamten können sie bei regionaler Personalknappheit auch nicht ohne weiteres kurzfristig bundesweit versetzt werden. Die Entwicklung, die dem vorausging, also die Nichtübernahme der ostdeutschen Lokführer in den Beamtenstatus und Privatisierung der Bahn, war meiner Meinung nach aus heutiger Sicht falsch.
Allerdings muss der ÖD insgesamt an Attraktivität gewinnen. Mittlerweile gehen viele Länder wieder verstärkt dazu über, Lehrer und Lehrerinnen zu verbeamten, weil es für Lehrer im Angestelltenverhältnis kaum Bewerber gibt. Ohne den Beamtenstatus bleiben in vielen Bereichen die Stellen unbesetzt mit den entsprechenden Folgen für die Bürger oder Kinder. Das sich derzeit auf diese Stellen viele Menschen bewerben, die Familie haben oder haben wollen und in Ballungsgebieten wohnen, liegt sicherlich an den teilweise hohen Familien- und Wohnortzuschlägen in den Ländern. Hier könnte eine allgemeine Anhebung der Bezüge sicherlich helfen, die Anzahl der Bewerber zu erhöhen.
Ohne eine Trendwende wird der ÖD bei seinen Beschäftigten an Qualität verlieren. Die Sorge des BVerfG teile ich daher an der Stelle.
Die Ursache sehe ich allerdings genau in dem, was Swen seit ewigen Zeiten schreibt: Das Berufsbeamtentum steht in einem Wettbewerb und das Beamtenverhältnis hat auch Nachteile. Ohne eine finanzielle Kompensation gibt es derzeit zu wenige Menschen aus der Bestenauslese, die das attraktiv genug finden, um sich zu bewerben. Somit verliert der ÖD zunehmend an Qualität, was kurz oder lang auch alle zu spüren bekommen. Sei es bei der Bildung, der öffentlichen Sicherheit oder dem Bürgerservice vor Ort.
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