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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Johnny75:
Er meinte sicher "anscheinend", ob's ein "freudscher Verschreiber" war? Wer weiß das schon?  ;)

LefaxExtra:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 07:05 ---Es ist die Frage, was man als Überprüfung versteht. Stefan Weber lässt - wenn ich das richtig sehe - eine Schrift durch ein PC-Programm wie Turnitin laufen, die ihm Übereinstimmungen mit Worten oder Textpassagen anderer Schriften liefern, was er dann veröffentlicht, ggf. zumeist ohne konkreten Kommentar oder mit einem Halb- bzw. ggf. vollständigen Satz versehen. Ein Gutachten ist damit - wie ich das gestern ausgeführt habe - offensichtlich zumeist nicht verbunden, jedenfalls sehe ich das ein weiteres Mal nicht in der Auflistung, die er hinsichtlich der Disseration von Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat und in der er, wie ich das gestern zitiert habe, nun auch selbst von Plagiaten spricht. Die Site, auf der er so vorgeht, nennt er "plagiatsgutachten", ohne ein weiteres Mal ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Welche Programme er dafür benutzt, wer ihn dabei ggf. unterstützt oder die Recherche ggf. an seiner statt durchführt oder hier ggf. durchgeführt hat, wird nicht deutlich (https://plagiatsgutachten.com/methodik/); nicht umsonst macht seine Website deutlich, dass er regelmäßig nicht alleine arbeitet: https://plagiatsgutachten.com/die-plagiatspruefer/. Was offensichtlich deutlich ist, ist, dass er die unter seinem Namen auf seiner Website veröffentlichte Auflistung als sein geistiges Eigentum versteht; denn ansonsten könnte er das nicht so veröffentlichen, wie er das jetzt veröffentlicht, wenn ich das richtig sehe. Es liegt also hier offensichtlich der Verdacht nahe - jedenfalls, wenn man dieselben Maßstäbe anlegt, die er an andere anlegt -, dass er hier Ghostwriting vollzieht. Entsprechend könnte man nun dieselbe Medienkampagne gegen ihn aufziehen, und zwar in derselben Art und Weise, nämlich ohne ein konkretes Gutachten, ohne eine notwendige Transferleistung und ohne eine notwendige Abwägung.

Weiterhin geht es diesem "Plagiatsjäger" und jenen, die die Auflistung in ihrem Sinne nutzen, also nicht darum, sachlich Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen, sondern Probleme zu lösen, die gelöst werden können, die man also selbst geschaffen hat und die nun mittels fortgeführter Kampagne augenscheinlich zu einem Ende geführt werden sollen.

Da seine Auflistung kein Gutachten ist, also weder konkret vollzogene Vergleiche vornimmt, sondern sie weitgehend nur auflistet und darüber hinaus keine Abwägung vornimmt, ist sie nach der Defnitiion des letzten Satzes ein rein politische. Entsprechend spricht der Anwalt der Autorin u.a. davon, dass die Vorwürfe ehrverletztend seien: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-plagiatsvorwuerfe-brosius-gersdorf-stefan-weber-anwalt

Man kann solche Auflistungspolitik klasse finden, weil man die Autorin, gegen die sie sich richtet, nicht klasse findet, sollte sich aber klarmachen, dass es beim nächsten Mal dann genauso gut den Autor treffen kann, den man klasse findet. Wenn also das die Ansprüche an unsere politischen Verantwortungsträger sind, muss man sich nicht wundern, dass die sachlichen Probleme, die gelöst werden müssen, vielfach nicht gelöst werden. Denn das Problem, das in einem Fall seit Ende November des letzten Jahres gelöst werden muss, ist, dass der Erste Senat immer damit rechnen muss, dass von ihm begonnene Beratungen nicht mehr zu einem Ende unter der jetzigen Personenkontinuität geführt werden können, also ggf. alsbald von vorn begonnen werden müssen, was mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass nun nicht in Verfahren, in denen die Beratung nun sachlich begonnen werden sollten, begonnen werden werden, dass also hier nicht die Probleme gelöst werden werden, die nun gelöst werden müssen.

Mit kleiner Münze große Beträge zu transferieren, kostet Zeit. Genau das sehen wir seit dem letzten Jahr und auch in der Auflistung Stefan Webers. Seine weiterhin unbegründeten Behauptungen - also das weiterhin nicht vorliegende Gutachten, sondern seine Auflistung, die nach seinen Kriterien offensichtlich ein Verdachtsfall ist - dürften nun wiederum in Berlin hinsichtlich der anstehenden Wahlen viel, viel Zeit kosten - worin genau ihr Sinn liegt, nämlich im Sinne der Kampagne Druck aufzubauen, anstatt die Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen.

Ergo: Wer das toll findet, darf sich nicht wundern, wenn von der bundesdeutschen Politik offensichtlich weniger sachliche Probleme gelöst werden, als man sie lösen könnte, wenn man sie lösen wollte.

--- End quote ---

Du tust es ihm eben gleich. Eine ganze Wand voll arschverletztem Text eines Sympathisanten ohne Aussage aber mit viel peinlicher Wortklauberei (Seite heißt Gutachten, ist gar keins drauf hihi) und ähnlichem Schwachsinn mit irgendwelchen Mahnungen die Politik würde tatsächlich Probleme lösen wenn man im Fall Gersdorffs vermeintlich selbst geschaffene Probleme nicht zuerst lösen müsste. Gott ist das eine Verschwendung von Bits die du auch hättest sein lassen können.

Alexander79:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 09:22 ---Er erhebt - so wie ich das gestern geschrieben habe - den Anspruch der "Dokumentation von einigen Plagiaten", Alex, was ich entsprechend so betrachte, denn er nimmt für sich selbst ja offensichtlich in Anspruch für "gute wissenschaftliche Praxis. Für ehrliche Akademiker" zu arbeiten (https://plagiatsgutachten.com/). Wenn man diesen Anspruch hat, muss man sich gefallen lassen, an ihm gemessen zu werden. Seine Auflistung ist allerdings keine gute wissenschaftliche Praxis, da keinerlei methodischen Standards zu erkennen sind, wie gesagt, nach seinen eigenen Maßstäben liegt hier der Verdacht des Ghostwritings vor, den nur er selbst ausräumen könnte, indem er mitteilte, ob und ggf. in welchem Maße er Unterstützung Dritter erhalten und welche Mittel er eingesetzt hat, um zu seiner Auflistung zu kommen.

--- End quote ---
Ich halte viel von deinen weisen Worten.
Hier kann ich dir aber leider nicht recht geben.
Denn das zwei Plagiatsjäger, die noch dazu Professoren sind und höchstwahrscheinlich auch Dissertationen  bewerten, die Unstimmigkeiten auf keinen Fall für einen Zufall halten, darauf gehst du überhaupt nicht ein.

Wie gesagt, ich kann deinen Text sehr gut verstehen, wenn er der Einzigste wäre, der die Arbeit von ihr ankreidet, aber es sehen halt mehrere so.
Auch die Uni Hamburg hat in einer Mitteilung bekanntgeben das sie begründete Hinweise bekommen hat, das mit der Arbeit von Fr. Dr. Frosius Gersdorf etwas, sagen wir nicht stimmt.
Und dieser Hinweis, war laut Uni nicht das "Gutachten" von Dr. Stefan Weber.

Aber nochmal ich nehme mir auf keinen Fall raus zu bewerten ob hier abgeschrieben, ein Ghostwriter am Werk war oder ob hier alles mit rechten Dingen zuging.
Dafür bin ich salopp gesagt zu dumm.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Alexander79 am 06.08.2025 12:02 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 09:22 ---Er erhebt - so wie ich das gestern geschrieben habe - den Anspruch der "Dokumentation von einigen Plagiaten", Alex, was ich entsprechend so betrachte, denn er nimmt für sich selbst ja offensichtlich in Anspruch für "gute wissenschaftliche Praxis. Für ehrliche Akademiker" zu arbeiten (https://plagiatsgutachten.com/). Wenn man diesen Anspruch hat, muss man sich gefallen lassen, an ihm gemessen zu werden. Seine Auflistung ist allerdings keine gute wissenschaftliche Praxis, da keinerlei methodischen Standards zu erkennen sind, wie gesagt, nach seinen eigenen Maßstäben liegt hier der Verdacht des Ghostwritings vor, den nur er selbst ausräumen könnte, indem er mitteilte, ob und ggf. in welchem Maße er Unterstützung Dritter erhalten und welche Mittel er eingesetzt hat, um zu seiner Auflistung zu kommen.

--- End quote ---
Ich halte viel von deinen weisen Worten.
Hier kann ich dir aber leider nicht recht geben.
Denn das zwei Plagiatsjäger, die noch dazu Professoren sind und höchstwahrscheinlich auch Dissertationen  bewerten, die Unstimmigkeiten auf keinen Fall für einen Zufall halten, darauf gehst du überhaupt nicht ein.

Wie gesagt, ich kann deinen Text sehr gut verstehen, wenn er der Einzigste wäre, der die Arbeit von ihr ankreidet, aber es sehen halt mehrere so.
Auch die Uni Hamburg hat in einer Mitteilung bekanntgeben das sie begründete Hinweise bekommen hat, das mit der Arbeit von Fr. Dr. Frosius Gersdorf etwas, sagen wir nicht stimmt.
Und dieser Hinweis, war laut Uni nicht das "Gutachten" von Dr. Stefan Weber.

Aber nochmal ich nehme mir auf keinen Fall raus zu bewerten ob hier abgeschrieben, ein Ghostwriter am Werk war oder ob hier alles mit rechten Dingen zuging.
Dafür bin ich salopp gesagt zu dumm.

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Du bist sicherlich nicht zu dumm, Alex, um die Sache hinreichend zu durchdringen - auf die Zitate der BILD-Zeitung bin ich deshalb nicht eingegangen, weil sie im Zusammenhang mit den Behauptungen Stefan Webers keine seine Darlegungen stützende Qualität haben. Sowohl Gerhard Dannemann als auch Roland Schimmel halten laut der BILD-Zeitung die textuellen Übereinstimmungen "auch weiterhin für problematisch" und "würde ausschließen, dass die zufällig sein könnten", bzw. gehen davon aus, dass sie "ganz sicher kein Zufall" seien. Beide Aussagen sind nicht in Abrede zu stellen; denn die von den entsprechenden Programmen gefundenen Textpassagen dürften nicht zufällig entstanden seien.

Zwischen einem Zufall und einem Plagiat ist allerdings ein offensichtlich beträchtliche Bandbreite gegeben, wie es zu den Übereinstimmungen gekommen ist und mit welchem Zweck sie geschehen sind. Es müsste insbesondere zu klären sein, welche Bedeutung(en) die jeweiligen Textstellen in den jeweiligen Arbeiten haben und inwiefern sie das geistige Eigentum der Autorin beinträchtigen bzw. ob sie hinreichend sind, ihr absprechen zu können, dass hier ihr geistiges Eigentum vorliegen sollte. Dazu äußern sich Dannemann und Schimmel aber nicht; insofern ist hier keine stützende Aussage zu erkennen, sondern nur, dass ggf. ein berechtigter Zweifel an jenen Textpassagen gegeben sein könnte - es wäre nun allerdings zu verifizieren oder falsifizieren, dass der Qualifikationsarbeit eine gezielt fälschende Absicht zugrunde gelegen haben sollte und dass diese Absicht schließlich auch zweckgemäß vollzogen worden wäre.

Da Weber seine Behauptungen aufstellt und es darüber hinaus geschehen lässt, dass seine Behauptungen erneut weiter zugespitzt werden - was insbesondere daran liegt, dass die von ihm praktizierte gute wissenschaftliche Praxis keine präzisen Aussagen macht -, sollte man annehmen, dass er sie nun irgendwann mal verifzierte. Das ist bis jetzt nicht geschehen, er hat weitgehend nur die Ergebnisse veröffentlicht, die ihm die von ihm verwendeten Programme geliefert haben. Das von ihm veröffentlichte Konvolut ist für ihn also entweder seine Praxis guter Wissenschaft oder es ist etwas anderes, was er dann ebenfalls noch nicht dargelegt hätte.

Gute wissenschaftliche Praxis formuliert dabei zumeist ein Problem, leitet daraus Fragestellungen ab, überlegt sich Methoden, wie jene Fragestellungen einer Antwort zugeführt werden könnte, um dann - je nach Wissenschaftsbereich mit unterschiedlichen Standards - zur Untersuchung zu schreiten und zu einem reflektierten Ergebnis zu gelangen. Weber hat im vorliegenden Fall bereits direkt vor der gescheiterten Bundestagsabstimmung Auflistungen veröffentlicht, die an keiner Stelle ein Gutachten gewesen wären und darüber hinaus maßgeblich dazu verwendet worden sind, um die Abstimmung scheitern zu lassen. Zwischenzeitlich hatte er nun mehr als drei Wochen Zeit, um sein Gutachten zu erstellen - stattdessen tritt er nun wieder mit einer Auflistung hervor, die weitgehend nur durch ein oder mehrere Programme erstellte Änlichkeiten wiedergibt. Da er das nun - wie gezeigt - mit einem expliziten Plagiatsvorwurf verbindet, hätte er sich m.E. nun veranlasst sehen müssen, einen entsprechenden Nachweis zu führen. Denn dieser Vorwurf ist so mit der schärfste, den man in der Wissenschaft erheben kann. Wer gute wissenschaftliche Praxis vollzieht, stellt entsprechend nicht nur Auflistungen in den Raum, sondern weist sie hinreichend nach. Wo ist nun dieser Nachweis?

Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?

Faunus:

--- Zitat von: LefaxExtra am 06.08.2025 11:41 ---Eine ganze Wand voll arschverletztem Text eines Sympathisanten ohne Aussage aber mit viel peinlicher Wortklauberei

--- End quote ---

Könnte man bei den aktuellen Plagiatsvorwürfen ebenso behaupten, wenn man sich nachweislich reale Plagiatsaffären (z.B. Guttenberg) betrachtet. Du wirst inzw. immer zu jedem Thema Hochschullehrer finden, die ihre Meinung für wichtig genug halten, um diese von sich zu geben - ob dann gegen oder für... so what.
Solange die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt ist das alles nur heiße Luft und schadet uns allen.


--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.08.2025 09:27 ---Wir machen es einfach wie beim neuen Disziplinarrecht für die Beamten. Erstmal mit Schmutz schmeißen, bei demjenigen, der dann noch steht, kann man dann ja vertieft in die Materie einsteigen.

--- End quote ---

Zwei Ansichten und meine Frage:
Wem nützt dieser Plagiatsvorwurf?

Dissertationen leben davon andere zu zitieren, um die vorhandene Ergebnisse/Lehrmeinung/was-auch-immer- andere zum vorliegenden Thema beigetragen haben zusammengefasst darzustellen bevor eigene Leistungen/Ergebnisse in der Arbeit zu präsentieren. Dazu müssen natürlich die Quelle entsprechend hinterlegt sein.

Bei einem eindeutigen Fall wie Guttenberg war bereits das Vorwort komplett übernommen (Quelle: Wikipedia) es waren ganze Textpassagen abgeschrieben mit unsauberen bis keinen Quellenangaben (Quelle: Wikipedia) und das haben Studis und andere Promovierende zu dem Thema bei Ihren Arbeiten entdeckt.
Oder Dr. S. Weber selbst, bei dem ein Lehrer ca. die Hälfte seiner Dissertation weitgehend wörtlich aus Webers eigener Dissertation übernommen hatte (Quelle: Wikipedia). Inzw. bekommt der Mann pro Plagiatsprüfung nach eigenen Aussagen 3000 EUR (Quelle: Wikipedia)und bei 500 Überprüfungen wurden 13 Personen der Titel entzogen.
Sind 2,6 % viel oder wenig?

Auch frage ich mich, wie viele Dissertationen, Habilitationsschriften und Veröffentlichungen
im Dunstkreis vom Thema "Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip" seit 1957 (Gründungsjahr der Dt. Bundesbank) bereits veröffentlicht wurden, so dass sich Satzkonstruktionen zwangsläufig wiederfinden.
Auch die Deutsche Sprache hat nur eine bestimmte Anzahl von Wörtern sowie schränkt das jeweilige Klientel ja auch nochmal durch genutzte Fachsprache die Nutzung der Wörter ein.

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