Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
LefaxExtra:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 12:48 ---Zwischen einem Zufall und einem Plagiat ist allerdings ein offensichtlich beträchtliche Bandbreite gegeben
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Wenn ein Zufall von allen dreien ausgeschlossen wird, macht das ein Plagiat nur wahrscheinlicher und schafft mit Sicherheit keine "Luft" nach oben.
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 12:48 ---Wer gute wissenschaftliche Praxis vollzieht, stellt entsprechend nicht nur Auflistungen in den Raum, sondern weist sie hinreichend nach. Wo ist nun dieser Nachweis?
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Schlussendlich wird das nun ja jeder erwarten. Einen Nachweis. Aber mit dem "Preview" welches nicht zu kritisieren ist bin ich schonmal vorab zufrieden. Fr. Gersdorf geht auch rechtlich gegen ihn vor. Interessant wäre ja dann gerichtlich bescheinigt zu bekommen wissenschaftlich unlauter gearbeitet zu haben. Also SIE nicht ER. lol
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 12:48 ---Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?
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Welchen Zweck verfolgte die SPD mit dem stur wiederholten festhalten an Frau Gersdorf trotz aller Kritik?
Das ist die wichtigere der beiden Fragen, weil sie zuerst im Raum stand.
Alexander79:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 12:48 ---Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?
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Für mich persönlich sieht es so aus, als ob ihn Plagiate stören.
Denn, wohl gemerkt, ich verfolge nicht alle Fälle, nimmt er sich die Dissertationen von Politikern aller Parteien vor.
Augenscheinlich kann ich hier also keine politische Richtung erkennen.
Ich habe auch kein Problem mit, wenn er damit Geld verdient oder Spenden bekommt.
Solange zum Schluß sich die Wahrheit auch bestätigt, halte ich es auch nicht für problematisch, wenn er einen Auftrag bekommt einen politischen Gegner zu überführen.
Denn wenn man es genau nimmt, erfüllt das Plagiat durchaus den Straftatbestand.
Entweder das unerlaubte "klauen" von geistigen Eigentum oder die falsche Versicherung an Eides statt.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wo die Grenze zwischen kopieren, falsches zitieren etc liegen, aber man kann durchaus zur Überzeugung kommen, das hier zumindest der Anfangsverdacht, einer Straftat vorliegt.
Kommst du in eine Verkehrskontrolle und machst einen Drogenschnelltest der falsch posistiv ausfällt (und ja das kommt doch durchaus öfters vor) wird ja auch nicht gewartet bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.
Du wirst in der Presse genannt, ja zwar nicht mit Namen, aber gerade im Dorf oder Kleinstadt wirst du relativ schnell als Drogenkonsument geoutet, denn aufgrund des falsch positiven Ergebnisses ist erstmal deine Fahrerlaubnis weg und der Führerschein beschlagnahmt/sichergestellt.
Dieser kann aber nicht mal etwas dafür, die gleichen Textpassagen sind aber wie gesagt im Gegensatz dazu nicht durch Zufall entstanden.
LefaxExtra:
--- Zitat von: Faunus am 06.08.2025 13:10 ---
--- Zitat von: LefaxExtra am 06.08.2025 11:41 ---Eine ganze Wand voll arschverletztem Text eines Sympathisanten ohne Aussage aber mit viel peinlicher Wortklauberei
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Könnte man bei den aktuellen Plagiatsvorwürfen ebenso behaupten, wenn man sich nachweislich reale Plagiatsaffären (z.B. Guttenberg) betrachtet. Du wirst inzw. immer zu jedem Thema Hochschullehrer finden, die ihre Meinung für wichtig genug halten, um diese von sich zu geben - ob dann gegen oder für... so what.
Solange die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt ist das alles nur heiße Luft und schadet uns allen.
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.08.2025 09:27 ---Wir machen es einfach wie beim neuen Disziplinarrecht für die Beamten. Erstmal mit Schmutz schmeißen, bei demjenigen, der dann noch steht, kann man dann ja vertieft in die Materie einsteigen.
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Zwei Ansichten und meine Frage:
Wem nützt dieser Plagiatsvorwurf?
Dissertationen leben davon andere zu zitieren, um die vorhandene Ergebnisse/Lehrmeinung/was-auch-immer- andere zum vorliegenden Thema beigetragen haben zusammengefasst darzustellen bevor eigene Leistungen/Ergebnisse in der Arbeit zu präsentieren. Dazu müssen natürlich die Quelle entsprechend hinterlegt sein.
Bei einem eindeutigen Fall wie Guttenberg war bereits das Vorwort komplett übernommen (Quelle: Wikipedia) es waren ganze Textpassagen abgeschrieben mit unsauberen bis keinen Quellenangaben (Quelle: Wikipedia) und das haben Studis und andere Promovierende zu dem Thema bei Ihren Arbeiten entdeckt.
Oder Dr. S. Weber selbst, bei dem ein Lehrer ca. die Hälfte seiner Dissertation weitgehend wörtlich aus Webers eigener Dissertation übernommen hatte (Quelle: Wikipedia). Inzw. bekommt der Mann pro Plagiatsprüfung nach eigenen Aussagen 3000 EUR (Quelle: Wikipedia)und bei 500 Überprüfungen wurden 13 Personen der Titel entzogen.
Sind 2,6 % viel oder wenig?
Auch frage ich mich, wie viele Dissertationen, Habilitationsschriften und Veröffentlichungen
im Dunstkreis vom Thema "Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip" seit 1957 (Gründungsjahr der Dt. Bundesbank) bereits veröffentlicht wurden, so dass sich Satzkonstruktionen zwangsläufig wiederfinden.
Auch die Deutsche Sprache hat nur eine bestimmte Anzahl von Wörtern sowie schränkt das jeweilige Klientel ja auch nochmal durch genutzte Fachsprache die Nutzung der Wörter ein.
--- End quote ---
"Der Hauptzweck einer Doktorarbeit, auch Dissertation genannt, ist der Nachweis der Fähigkeit, selbstständig wissenschaftlich zu forschen und neue Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema zu generieren." - GoogleAI
Da reicht es ja wohl aus 99% Zitaten, Nachweisen und Forschungen anderer einen einzelnen originären Gedanken zu generieren, oder etwa nicht? Da besteht dann auch kein Druck zu schummeln. Und Software für ordentliches Zitieren gibts ja auch (Zotero zum Beispiel). Also fällt die Brainpower nur an fürs eigentliche Zusammentragen und Nachdenken über das Originäre.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Alexander79 am 06.08.2025 13:38 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.08.2025 12:48 ---Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?
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Für mich persönlich sieht es so aus, als ob ihn Plagiate stören.
Denn, wohl gemerkt, ich verfolge nicht alle Fälle, nimmt er sich die Dissertationen von Politikern aller Parteien vor.
Augenscheinlich kann ich hier also keine politische Richtung erkennen.
Ich habe auch kein Problem mit, wenn er damit Geld verdient oder Spenden bekommt.
Solange zum Schluß sich die Wahrheit auch bestätigt, halte ich es auch nicht für problematisch, wenn er einen Auftrag bekommt einen politischen Gegner zu überführen.
Denn wenn man es genau nimmt, erfüllt das Plagiat durchaus den Straftatbestand.
Entweder das unerlaubte "klauen" von geistigen Eigentum oder die falsche Versicherung an Eides statt.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wo die Grenze zwischen kopieren, falsches zitieren etc liegen, aber man kann durchaus zur Überzeugung kommen, das hier zumindest der Anfangsverdacht, einer Straftat vorliegt.
Kommst du in eine Verkehrskontrolle und machst einen Drogenschnelltest der falsch posistiv ausfällt (und ja das kommt doch durchaus öfters vor) wird ja auch nicht gewartet bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.
Du wirst in der Presse genannt, ja zwar nicht mit Namen, aber gerade im Dorf oder Kleinstadt wirst du relativ schnell als Drogenkonsument geoutet, denn aufgrund des falsch positiven Ergebnisses ist erstmal deine Fahrerlaubnis weg und der Führerschein beschlagnahmt/sichergestellt.
Dieser kann aber nicht mal etwas dafür, die gleichen Textpassagen sind aber wie gesagt im Gegensatz dazu nicht durch Zufall entstanden.
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Das Beispiel der Verkehrskontrolle ist für unseren Fall nicht korrekt gewählt, Alex. Es müsste hier lauten:
Es kommt jemand in die Verkehrskontrolle, dabei wird kein Drogenschnelltest durchgeführt, sondern der Verkehrspolizist schaut dem Verkehrsteilnehmer in die Augen, kommt zu dem Schluss, dass diese verschwommen seien und hier also ein Drogenmissbrauch vorliegen muss, den er ahndet, wobei er offen lässt, ob hier eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, während die Pressestelle der Polizei am nächsten Tag mitteilt, dass der bekannte Verkehrsteilnehmer wegen Drogenmissbrauchs im Straßenverkehr kontrolliert und entsprechend überführt worden sei, die Schwere der Tat sei eindeutig, werde aber nicht genannt, und zwar nicht, weil man die Persönlichkeitsrechte des Verkehrsteilnehmers schützen wolle, sondern weil der Fall eindeutig sei, weshalb man auch umgehend das Gespräch mit den Medien suche, um klarzustellen, was die Sachlage sei, nämlich eine eindeutige. Wenn der Verkehrsteilnehmer das anders sehen würde, könne er sich einen Anwalt nehmen und den Nachweis führen, dass er im eindeutigen Fall weniger bis gar nicht eindeutig gehandelt habe. Darüber hinaus habe derselbe Verkehrspolizist denselben Verkehrsteilnehmer bereits in der Vergangenheit ebenso eindeutig des Drogenmissbrauches überführt, da er hier über lange Erfahrung verfüge, worauf auch deshalb noch einmal von der Pressestelle hingewiesen werde.
Ich gehe davon aus, dass Stefan Webers Lieblingsbuch Kafkas Schloss ist, und wünsche Dir, dass Du diese Verkehrskontrolle und ihre Folgen nicht selbst erleben musst.
Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen würde, würde sich die Staatsanwaltschaft verpflichtet sehen, diesem nachzugehen. Wieso kommt sie Deiner Meinung nach nicht ihrer Pflicht nach?
MechAllg1103:
Mal eine ganz doofe Frage...
Ich nutze dieses Forum um Neuigkeiten über die aA zu verfolgen.
Können wir für off-topic, wie z.B. Plagiatssachen einen eigenen Thread aufmachen?
Es bringt mich nichts im Thema aA belesen zu bleiben und auf Stand, wenn ich mich seitenlang durch off-topic-Beiträge wühlen muss.
Dankeschön.
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