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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Hummel2805:
Die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind ist nach dem Urteil Bundesverfassungsgericht geboten. In den Ländern gibt es bis zu dem dreifachen Betrag gegenüber dem Bund, und das schon seit Jahren.

Deswegen ist die bisherige Untätigkeit gerade bei diesem Thema des Bundes absolut rechtswidrig. Das wäre so, als ob ich trotz Verbotsschild jeden Tag die Einbahnstraße mit dem Auto fahren würde, ohne überhaupt bestraft zu werden.

Und da es bei den Familienzuschlägen um Kinder geht, kann man behaupten, dass der Bund die Kinderarmut bei seinen eigenen Beamten nahezu fördert.
Denn auch die Kosten für Kinder haben sich in den letzten 5 Jahren nahezu verdoppelt. Und wer noch arbeitet, da greift der Staat gerne zu.

So geht es aber nicht mehr weiter!
 

Arwen:
Nur mal so.....NDS. zahlt 450 Euro und lehnt jegliche Nachzahlungen trotz Widersprüche gegen die Besoldung und 3. Kind ab. Urteile des BverfG interessieren Nds. Überhaupt nicht.Hier gibt es genug dumme Beamte, die immer so weitermachen...





Bastel:

--- Zitat von: Knecht am 13.08.2025 09:07 ---
--- Zitat von: Hummel2805 am 13.08.2025 09:01 ---Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

--- End quote ---

Warten wirs ab...

--- End quote ---

Hat Spahn nicht vor kurzem etwas von einem Kommunikationsproblem gefaselt? Die raffen doch nichts mehr in Ihrer Bubble...

MasterOf:

--- Zitat von: Hummel2805 am 13.08.2025 11:35 ---Die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind ist nach dem Urteil Bundesverfassungsgericht geboten. In den Ländern gibt es bis zu dem dreifachen Betrag gegenüber dem Bund, und das schon seit Jahren.

Deswegen ist die bisherige Untätigkeit gerade bei diesem Thema des Bundes absolut rechtswidrig. Das wäre so, als ob ich trotz Verbotsschild jeden Tag die Einbahnstraße mit dem Auto fahren würde, ohne überhaupt bestraft zu werden.

Und da es bei den Familienzuschlägen um Kinder geht, kann man behaupten, dass der Bund die Kinderarmut bei seinen eigenen Beamten nahezu fördert.
Denn auch die Kosten für Kinder haben sich in den letzten 5 Jahren nahezu verdoppelt. Und wer noch arbeitet, da greift der Staat gerne zu.

So geht es aber nicht mehr weiter!

--- End quote ---

Meintest du nicht, dass auch für Kind 1 und 2 der Zuschlag erhöht werden solle?

abi:
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

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