Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BWBoy:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---
--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 08:54 ---Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.

--- End quote ---

Das könnte so kommen...

Konsequenzen:
- Scheidungen (mein Favorit)
- A6-A8 verlassen die Verwaltung, wenn jung genug und der Ehegatte arbeiten geht.
- Der Partner kündigt seinen (Mini-)Job
- Wechsel in ein Bundesland, das es nicht so macht. Unterschiedliche Systeme gibt es ja schon. (In NRW bekäme ich 10K mehr im Jahr)
- Wechsel zur Kumune? Weiß gar nicht wie die das machen...

Meine Frau und ich arbeiten bei dem selben Verein...
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

--- End quote ---

NRW ist doch auch schon dabei zurückzurudern mit den hohen Kinderzuschlägen und will auch ein Partnereinkommen einführen. Bei denen ist man pissig, dass man diese noch billigere Lösung erst gefunden hat, nachdem man selbst bereits die teurere Trickserei durch enorme Familienzuschläge gewählt hatte, unabhängig davon, dass kind 1-2 eigentlich aus dem Grundgehalt zu stemmen gewesen wären und man so selbst mit dieser Lösung alle kinderlosen Beamten über den Tisch gezogen hat.

Schau mal nach, seit das erste Bundesland mit dieser dreckigen Partnereinkommenslösung auf den Plan trat vermehrt die sich wie die Pest durch alle Besoldungskreise.

BWBoy:

--- Zitat von: Johnny75 am 14.08.2025 09:25 ---
--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

--- End quote ---

An dieses aparte Gedankenspiel anschließend stellt sich mir darüber hinausgehend die Frage, wie denn wohl ledige (alternativ: geschiedene) Beamte behandelt würden, die für ihre leiblichen beim anderen Elternteil lebenden Kinder (vollen) Kindesunterhalt leisten?

--- End quote ---


da gab es doch auch schon die Überlegung, den Famileinzuschlag an den Kindergeldbezug zu knüpfen. Meine mich zu erinnern. Landet das Kindergeld beim Partner so gibts auch keinen Familienzuschlag. SO der Plan. War glaube ich irgendwie in dem Murksentwurf der Ampel mit drin.

Korrigiert mich, wenn ich das falsch im Kopf habe.

Batto:

--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 09:29 ---
--- Zitat von: Johnny75 am 14.08.2025 09:25 ---
--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

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An dieses aparte Gedankenspiel anschließend stellt sich mir darüber hinausgehend die Frage, wie denn wohl ledige (alternativ: geschiedene) Beamte behandelt würden, die für ihre leiblichen beim anderen Elternteil lebenden Kinder (vollen) Kindesunterhalt leisten?

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da gab es doch auch schon die Überlegung, den Famileinzuschlag an den Kindergeldbezug zu knüpfen. Meine mich zu erinnern. Landet das Kindergeld beim Partner so gibts auch keinen Familienzuschlag. SO der Plan. War glaube ich irgendwie in dem Murksentwurf der Ampel mit drin.

Korrigiert mich, wenn ich das falsch im Kopf habe.

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Das ist sogar jetzt schon so. Ich bin letztes Jahr Beamter geworden und wir mussten das Kindergeld von meiner Frau auf mich umschreiben lassen, da wir sonst den Familienzuschlag nicht bekommen hätten. Dabei sind wir verheiratet und leben im gleichen Haushalt und meine Frau ist Studentin.

BWBoy:

--- Zitat von: Batto am 14.08.2025 09:43 ---
--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 09:29 ---
--- Zitat von: Johnny75 am 14.08.2025 09:25 ---
--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

--- End quote ---

An dieses aparte Gedankenspiel anschließend stellt sich mir darüber hinausgehend die Frage, wie denn wohl ledige (alternativ: geschiedene) Beamte behandelt würden, die für ihre leiblichen beim anderen Elternteil lebenden Kinder (vollen) Kindesunterhalt leisten?

--- End quote ---


da gab es doch auch schon die Überlegung, den Famileinzuschlag an den Kindergeldbezug zu knüpfen. Meine mich zu erinnern. Landet das Kindergeld beim Partner so gibts auch keinen Familienzuschlag. SO der Plan. War glaube ich irgendwie in dem Murksentwurf der Ampel mit drin.

Korrigiert mich, wenn ich das falsch im Kopf habe.

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Das ist sogar jetzt schon so. Ich bin letztes Jahr Beamter geworden und wir mussten das Kindergeld von meiner Frau auf mich umschreiben lassen, da wir sonst den Familienzuschlag nicht bekommen hätten. Dabei sind wir verheiratet und leben im gleichen Haushalt und meine Frau ist Studentin.

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Okay, dann war da irgendwas mit getrennt lebenden und die Kinder mussten dann tatsächlich auch beim Beamten gemeldet sein und ihren Lebensmittelpunkt haben oder so.
Irgendeine bescheuerte Änderung jedenfalls. Aber der Entwurf ist ja eingestampft worden.

Illunis:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---Konsequenzen:
- Scheidungen (mein Favorit)

--- End quote ---

Dann hofft, dass sie nicht bei uns Bayern abschreiben, da haben auch Ledige ein Partnereinkommen  ;D

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