Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rheini:
--- Zitat von: PolareuD am 20.09.2025 19:50 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 18:50 ---Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?
Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..
--- End quote ---
Der DRB ging in seiner Stellungnahme zum ehemaligen BBVAngG davon aus, dass man wohl nicht drumherum kommt die unterste Besoldungsgruppe A3/1 um ca. 1000€ anzuheben. Eine systemgerechte Übertragung unter Beibehaltung der relativen Abstände entspreche einer Anhebung der Besoldungstabelle um ca. 37%.
--- End quote ---
Und falls das in ungefähr dieser Höhe erfolgt sieht man, wie viel € die DH in den letzten Jahren den Beamten vorenthalten haben und auch sparen, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden.
bebolus:
--- Zitat von: PolareuD am 20.09.2025 19:50 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 18:50 ---Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?
Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..
--- End quote ---
Der DRB ging in seiner Stellungnahme zum ehemaligen BBVAngG davon aus, dass man wohl nicht drumherum kommt die unterste Besoldungsgruppe A3/1 um ca. 1000€ anzuheben. Eine systemgerechte Übertragung unter Beibehaltung der relativen Abstände entspreche einer Anhebung der Besoldungstabelle um ca. 37%.
--- End quote ---
Danke Dir.
Da glaubt hier doch aber niemand ersthaft dran..
Rheini:
Was glaubst Du denn bebolus?
GoodBye:
Wir glauben alle, dass das gemacht wird, was unsere Verfassung vorsieht und der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BVerfG beachtet.
Sonst sind wir gleich wieder bei 0.
bebolus:
--- Zitat von: Rheini am 20.09.2025 20:23 ---Was glaubst Du denn bebolus?
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Gute Frage.. Ich denke es wird eine kreative Lösung geben, die zumindest die Mehrheit der Beamtenschaft soweit zufriedenstellt, dass es hingenommen wird. Eine vom BVerfG verordnete tabellenmäßige Erhöhung um 37%, 25%,20% oder auch nur 10% kann ich mir nicht vorstellen. Ich gehe eher davon aus, dass da eine solche Erhöhung 'versteckt' wird, auch mit einem Ortszuschlag.
Der reinen Lehre nach mag es zwar so sein, dass eine pure Erhöhung der Tabellen richtig wäre, für politisch vermittelbar halte ich es nicht. Ich glaube auch nicht, dass ein Richter oder eine Richterin (bzw. ein Senat) da so reingrätscht.
Ich hatte heute wegen des schönen Wetters meine Schwiegermutter (Lehrerin am Gymnasium, nicht verbeamtet), meinen Schwiegervater (Handwerker), meinen Schwager (Handwerker) und meine Schwägerin (KiTa) zum Grillen eingeladen. Wir selbst sind eine 4k Familie, wobei meine Frau auch arbeitet. Ich habe dieses Thema und die Berechnung des VG Greiswald zum "Nettoeinkommen" der 4k-Bürgergeldfamilie" sehr eingeküzt vorgetragen.
Die reflexartige Reaktion der Schwiegermutter war, dass Beamte sowiso in die Rente einzahlen sollten. Der Schwiegervater hat mit dem Kopf geschüttelt und Schwager und Schwägerin, inkl. Kleinkind, waren sprachlos..
Nun verdiene ich netto mehr als mein Schwager und meine Schwägerin zusammen. Was wäre am Tisch losgewesen, wenn ich die These rausgehauen hätte, dass ich eigentlich 37%, oder vielleicht 'nur' 20% mehr verdienen müsste. Im Übrigen finanziert durch diese Tischgruppe..
Was ich damit sagen möchte:
Es kann natürlich sein, dass das BVerfG in kürze ein Urteil raushaut, was die Erwartungen einiger User hier befriedigt. Ich persönlich gehe eher davon aus, dass aufgrund der politischen Sprengkraft dem BGG nochmals ein weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, wenn auch verknüpft mit 'harten Vorgaben'.
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