Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089848 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7440 am: 29.09.2023 12:03 »
Ein Lebenszeichen vom BDZ:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erwartet-ueberfaellige-initiativen-von-bundesinnenministerin-nancy-faeser.html

und was macht der BDZ, außer einen Artikel zu veröffentlichen? NICHTS. Das ist sowas von jämmerlich.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7441 am: 29.09.2023 13:06 »
Ein Lebenszeichen vom BDZ:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erwartet-ueberfaellige-initiativen-von-bundesinnenministerin-nancy-faeser.html

und was macht der BDZ, außer einen Artikel zu veröffentlichen? NICHTS. Das ist sowas von jämmerlich.

Was sollte er denn Ihrer Meinung nach tun ?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7442 am: 29.09.2023 13:40 »
Ein Lebenszeichen vom BDZ:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erwartet-ueberfaellige-initiativen-von-bundesinnenministerin-nancy-faeser.html

und was macht der BDZ, außer einen Artikel zu veröffentlichen? NICHTS. Das ist sowas von jämmerlich.

Was sollte er denn Ihrer Meinung nach tun ?

Mehr Druck!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7443 am: 29.09.2023 14:08 »
Leider kann kein Verband hier Druck ausüben. Um Druck auszuüben müssten Druckmittel verfügbar sein. Die gibt es leider nicht. Das ist der wesentliche Unterschied zu TV Beschäftigten, da gibt es Optionen wie Streik etc. All das gibt es bis dato aus gutem Grund nicht, dies ist leider die eine Seite des besonderen Treueverhältnisses, welches dem Grunde nach von den Dienstherrn was ihren Teil angeht in wesentlichen Teilen aufgekündigt ist. Sehe uns ein wenig wie Drogensüchtige bei denen der Dealer entscheidet wann es die nächste Dosis gibt. Es ist leider im Moment die totale Abhängigkeit zumindest empfinde ich das so. Und die breite Öffentlichkeit und unsere Medien interessiert es genauso wenig wie die Verbände Druck ausüben können.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7444 am: 29.09.2023 14:14 »
Leider kann kein Verband hier Druck ausüben. Um Druck auszuüben müssten Druckmittel verfügbar sein. Die gibt es leider nicht. Das ist der wesentliche Unterschied zu TV Beschäftigten, da gibt es Optionen wie Streik etc. All das gibt es bis dato aus gutem Grund nicht, dies ist leider die eine Seite des besonderen Treueverhältnisses, welches dem Grunde nach von den Dienstherrn was ihren Teil angeht in wesentlichen Teilen aufgekündigt ist. Sehe uns ein wenig wie Drogensüchtige bei denen der Dealer entscheidet wann es die nächste Dosis gibt. Es ist leider im Moment die totale Abhängigkeit zumindest empfinde ich das so. Und die breite Öffentlichkeit und unsere Medien interessiert es genauso wenig wie die Verbände Druck ausüben können.

Natürlich kann man als Verband Druck ausüben und wenn man den Verantwortlichen einfach nur jeden Tag auf den Sack geht. Und überhaupt, wie lange geht das schon? Jetzt, wo sie einmal in Hessen was zu dem Thema sagt, wacht der dbb aus dem Dornröschenschlaf auf, schreibt einen Artikel und legt sich wieder hin. Sauber!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7445 am: 29.09.2023 14:24 »
Man geht den Leuten damit nur auf den Sack, aber übt halt eben keinen Druck aus. Für die Bundesbeamten ist diese Thematik neu, in den Ländern haben die Gewerkschaften tatsächlich oft und häufig mit diversen Politikern gesprochen. Passiert ist nichts, ohne Druckmittel kann man auch keinen Druck ausüben.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7446 am: 29.09.2023 14:26 »
Leider kann kein Verband hier Druck ausüben. Um Druck auszuüben müssten Druckmittel verfügbar sein. Die gibt es leider nicht. Das ist der wesentliche Unterschied zu TV Beschäftigten, da gibt es Optionen wie Streik etc. All das gibt es bis dato aus gutem Grund nicht, dies ist leider die eine Seite des besonderen Treueverhältnisses, welches dem Grunde nach von den Dienstherrn was ihren Teil angeht in wesentlichen Teilen aufgekündigt ist. Sehe uns ein wenig wie Drogensüchtige bei denen der Dealer entscheidet wann es die nächste Dosis gibt. Es ist leider im Moment die totale Abhängigkeit zumindest empfinde ich das so. Und die breite Öffentlichkeit und unsere Medien interessiert es genauso wenig wie die Verbände Druck ausüben können.

Natürlich kann man als Verband Druck ausüben und wenn man den Verantwortlichen einfach nur jeden Tag auf den Sack geht. Und überhaupt, wie lange geht das schon? Jetzt, wo sie einmal in Hessen was zu dem Thema sagt, wacht der dbb aus dem Dornröschenschlaf auf, schreibt einen Artikel und legt sich wieder hin. Sauber!

Sehe das 1:1 wie du. Und wenn jede einzelne Gewerkschaft von mir aus wöchentlich schriftliche Anfragen an‘s BMI schickt, wichtig ist doch dass die Regierung sieht dass das Thema brennt!
 Insbesondere nachdem Faeser das Thema für Hessen angesprochen hat muss doch endlich was kommen.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7447 am: 29.09.2023 14:49 »
Alternativen für Druck durch Gewerkschaften wären die Unterstützung von Klagen durch Syndikusanwälte, macht man aber nicht, weil keine Kapazitäten. Anmietung von Kapazitäten für das wichtigste Thema seit zwei Dekaden, Fehlanzeige. Organisation von Sammelklagen oder eines Prozessfinanzierers für ängstliche, Fehlanzeige. Juristisch könnte man also Druck aufbauen. Pressearbeit außerhalb der eigenen Propagandapresse in überregionalen Tageszeitungen, Fehlanzeige. Aber gerade beim VBB also meiner Gewerkschaft reagiert kein Schwein auf solche Vorschläge bzw. meint, dass es doch noch keinen Klagegrund gäbe.. also ich sehe da auch deutliches Potenzial in der Gewerkschaftsarbeit

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7448 am: 29.09.2023 14:57 »
 Alles was Gruenhorn sagt.... das wäre endlich mal was.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7449 am: 29.09.2023 15:00 »
Man geht den Leuten damit nur auf den Sack, aber übt halt eben keinen Druck aus. Für die Bundesbeamten ist diese Thematik neu, in den Ländern haben die Gewerkschaften tatsächlich oft und häufig mit diversen Politikern gesprochen. Passiert ist nichts, ohne Druckmittel kann man auch keinen Druck ausüben.

genau solche Leute haben wir in den Gewerkschaften.

"Ich kann doch nichts machen, also mache ich auch nichts"

Einige Bundesländer sind uns übrigens ein Stück voraus. Vielleicht haben die Gespräche ja doch etwas bewirkt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7450 am: 29.09.2023 15:54 »
Das Bundesarbeitsgericht benannte es einmal so: Tarifverhandlungen ohne Streikrecht ist Bettelei.
Weil das so ist und Beamte kein Streikrecht haben, benötigen Beamte den Schutz des Grundgesetzes, was ihnen aber von der Politik in konzertierter Aktion und mittels vorsätzlichem Verfassungsbruch nicht gewährt wird. Wenn wir nicht den Schutz des BVerfG bekommen sind wir echt am Arsch.
Vielleicht sollten die Mitglieder der Beamtenverbände mit Austritt drohen, wenn sie keine juristische Unterstützung bekommen.


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7452 am: 29.09.2023 17:16 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bund-hat-fachkraeftemangel-in-den-ministerien-klaffen-riesige-personalluecken-a-c3cebed9-8ba0-400d-8f4d-8043e37d90da (leider Bezahlschranke)

Kennt jemand den Inhalt des Artikel? Geht es dort nur um Ministerien oder auch generell um den nachgeordneten Bereichen? Oder ist das wieder eine allgemeine Betrachtung das im öD 360.000 Stellen unbesetzt sind?

xap

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« Antwort #7453 am: 29.09.2023 17:26 »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7454 am: 29.09.2023 17:49 »
Danke @ xap.

Und keiner fragt sich warum das Personalfehl im BRH so gering. Ich stelle mal eine Vermutung auf: Das liegt bestimmt an der Planstellenbündelung, z.B. im gD A9-A13 und es gehört zur Normalität das man jedes Jahr befördert wird. Also A13g nach 4 Jahren, wenn man sich nicht daneben benimmt.