Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093551 times)

BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9135 am: 24.12.2023 09:18 »
Die rarionale Mitte ist von weit rechts gesehen, naturgemäß weit links.

Tom1234

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9136 am: 24.12.2023 09:36 »
https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723452/723452

Der harmonisiete Verbraucherpreisindex ist 2022 bis 11.2023 um ca. 14,6 Prozent gestiegen. Wenn man sich die Entwicklung bei Energie und Nahrungsmittel anschaut, dann erklärt sich die Zurückhaltung der Verbraucher_innen/Beamten_innen im Weihnachtsgeschäft.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9137 am: 24.12.2023 12:19 »
Wie eng der Haushalt gestrickt ist, zeigt die Forderung der Wirtschaftsweisen Schnitzer, die einen Soli für den Ukrainekrieg vorschlägt. So etwas schlägt man nur vor, wenn die Verzweiflung groß ist. Sie hat geäußert, dass die Haushaltsplanaufstellung 2025 noch viel schwieriger wird.

Diese Schwachköpfe geben sich alle Mühe die AfD nächstes Jahr über 40% zu hieven. Es wird wohl bald heißen „Im Osten nichts Neues“ dank unseres vergesslichen Oberzauderers.

Das politische Pendel war lange Zeit auf der linken Seite, übertrieben und unnötig weit links. Und diese Energie geht nicht einfach verloren. Was wir erleben werden und teilweise schon erleben ist, wie du sagst, eine AfD mit großer Mehrheit und ein politisches Pendel, welches das gegenteilige Extrem sucht. Dumm aus der Wäsche schauen die, die das Pendel stets irgendwo in der Mitte halten wollten und immer noch wollen. Das Versagen kann man also schon viel viel früher Suchen, z.B. 2015. Die rationale Mitte ist offensichtlich nichts mehr Wert.

Das mit den linken Verhältnissen wird oft (von interessierter Seite) erzählt und durchs wiederholen nicht richtiger. Die vermögen sind immer ungleichen Verteilt, die Reichen werden immer reicher und dumpfe staatszersetzende Ideologien wie die Schuldenangst beherrschen den Mainstream.

Allen Foristen und ihren Familien ein frohes Fest!

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9138 am: 24.12.2023 16:31 »
Wie eng der Haushalt gestrickt ist, zeigt die Forderung der Wirtschaftsweisen Schnitzer, die einen Soli für den Ukrainekrieg vorschlägt. So etwas schlägt man nur vor, wenn die Verzweiflung groß ist. Sie hat geäußert, dass die Haushaltsplanaufstellung 2025 noch viel schwieriger wird.

Diese Schwachköpfe geben sich alle Mühe die AfD nächstes Jahr über 40% zu hieven. Es wird wohl bald heißen „Im Osten nichts Neues“ dank unseres vergesslichen Oberzauderers.

Das politische Pendel war lange Zeit auf der linken Seite, übertrieben und unnötig weit links. Und diese Energie geht nicht einfach verloren. Was wir erleben werden und teilweise schon erleben ist, wie du sagst, eine AfD mit großer Mehrheit und ein politisches Pendel, welches das gegenteilige Extrem sucht. Dumm aus der Wäsche schauen die, die das Pendel stets irgendwo in der Mitte halten wollten und immer noch wollen. Das Versagen kann man also schon viel viel früher Suchen, z.B. 2015. Die rationale Mitte ist offensichtlich nichts mehr Wert.

Das mit den linken Verhältnissen wird oft (von interessierter Seite) erzählt und durchs wiederholen nicht richtiger. Die vermögen sind immer ungleichen Verteilt, die Reichen werden immer reicher und dumpfe staatszersetzende Ideologien wie die Schuldenangst beherrschen den Mainstream.

Allen Foristen und ihren Familien ein frohes Fest!

Tja, und das Märchen des missverstandenen Wählers und der missinterpretierten Politik durch jene wird auch immer wieder ausgekramt. Allein an unserer Sozialpolitik und Migrationspolitik lässt sich der tiefrote und rote Farbton doch nicht mehr leugnen. Und ja, Kapitalismus ist das eine, aber es gibt durchaus Nuancen wie man dieses System als Staat/Gesellschaft "lebt". Zur Zeit würde ich sagen, lebt da nicht viel bei uns, wenn der Lohn bei einem Großteil der Arbeitnehmer auf Höhe eines Sozialhilfeempfängers liegt.

despaired

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9139 am: 25.12.2023 02:57 »
Bezieht sich zwar auf Berlin aber interessant

https://www.morgenpost.de/berlin/article240871770/So-viele-Mitarbeiter-mit-Festanstellung-kuendigen-pro-Jahr.html

Zitat

Junge Beschäftigte zwischen 30 und 40 Jahren geben feste Stellen auf und kündigen ihren Dienst beim Land. Mehr als 1000 solcher Austritte werden inzwischen pro Jahr registriert.


Es wird dabei leider nicht auf die Besoldung als Grund eingegangen ; sondern auf starre Strukturen etc.


PhiSchu1088

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9140 am: 27.12.2023 08:12 »
Bezieht sich zwar auf Berlin aber interessant

https://www.morgenpost.de/berlin/article240871770/So-viele-Mitarbeiter-mit-Festanstellung-kuendigen-pro-Jahr.html

Zitat

Junge Beschäftigte zwischen 30 und 40 Jahren geben feste Stellen auf und kündigen ihren Dienst beim Land. Mehr als 1000 solcher Austritte werden inzwischen pro Jahr registriert.


Es wird dabei leider nicht auf die Besoldung als Grund eingegangen ; sondern auf starre Strukturen etc.

Leider ist der Artikel nur mit kostenpflichtigem Abo zu lesen.  :-\

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9141 am: 27.12.2023 09:53 »
Im Artikel geht es weniger um das Thema Bezahlung als um starre Strukturen im öD, die sowohl Personalentwicklung als auch -gewinnung behindern. Das Thema Beamtenbesoldung ist gar kein Thema, insofern hat der Artikel zum Thema des Threads wenig Relevanz.

despaired

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9142 am: 27.12.2023 10:07 »
Nur weil der Artilel es nicht erwähnt ist das nicht auch Teil des Problems, denn wer genug bezahlt bekommt akzeptiert auch vieles eher und um die Bezahlung zu erwähnen braucht es auch einen Journalisten der das schreiben will ;-)

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9143 am: 28.12.2023 10:37 »
Hallo, habe mit jemandem vom BMI gesprochen.  Anweisung ist ganz klar, Widersprüche ruhend zu stellen, auch wenn der Widerspruchsführer dies nicht beantragt. Das Dilemma ist wohl, dass man ja weiß,  dass die Alimentation nicht rechtmäßig ist, aber ohne Gesetz weiß
der SB im BVA nicht, wie der positive Bescheid aussehen soll. Er kann daher keine Entscheidung treffen. Im BMI sei man aber davon überzeugt, dass nur Beamte mit Kindern unteralimentiert seien bzw. diejenigen der niedrigsten Besoldungsstufen. Intern sei das aber wegen der wenigen Betroffenen nicht hoch aufgehängt. Das sehe man auch an den Gewerkschaften, die sich des Themas ja nicht wirklich annähmen. Weiterhin habe man durchgerechnet, dass der thüringische Landesbeamte im Justizvollzug mit sechs Kindern mehr als A15 beim Bund verdiene und das sei mehr oder weniger nicht übertragbar beim Bund. Dem hätte man politisch für den Bund eine klare Absage erteilt. Der thüringische Besoldungsgeber sei völlig über das Ziel hinausgeschossen. Beim BMI sei man nicht glücklich über die Kürzungen beim AEZ, dies sei aber eine klare politische Vorgabe. Etwas anderes sei nicht politisch vermittelbar.

Hugo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9144 am: 28.12.2023 11:12 »
Die Bürgergelderhöhung ist politisch auch nicht vermittelbar. Wird trotzdem gemacht. Achso, vergessen... wurde ja schon durchgesetzt bevor wir pleite waren.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 564
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9145 am: 28.12.2023 11:32 »
Nicht politisch vermittelbar dürfte eigentlich keine Rolle spielen, wenn es gleichzeitig gegen Recht verstößt, aber da nimmt man es ja nicht so genau.

Hat denn der Herr aus dem BMI auch was dazu gesagt, wie, bzw. wann es denn nun bei dem Thema endlich weitergeht?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9146 am: 28.12.2023 11:39 »
Nicht politisch vermittelbar dürfte eigentlich keine Rolle spielen, wenn es gleichzeitig gegen Recht verstößt, aber da nimmt man es ja nicht so genau.

Hat denn der Herr aus dem BMI auch was dazu gesagt, wie, bzw. wann es denn nun bei dem Thema endlich weitergeht?

Die Bürgergelderhöhung ist politisch auch nicht vermittelbar. Wird trotzdem gemacht. Achso, vergessen... wurde ja schon durchgesetzt bevor wir pleite waren.

Noch einmal, die Bürgergelderhöhung ist letztendlich mittelbar gut für die Höhe der Beamtenbesoldung. Ich verstehe deshalb nicht, wenn man sich in diesem Forum darüber aufregt. Man sollte immer überlegen, was man sich wünscht, sonst wird es irgendwann erfüllt.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 564
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9147 am: 28.12.2023 11:45 »
@lotsch: davon abgesehen, dass ich hier wohl der falsche Adressat bin, ging es denke ich eher um die Vermittelbarkeit der Sache an sich und nicht um eventuelle Auswirkungen auf andere Dinge (die ja ebenfalls nicht vermittelbar sein sollen).

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9148 am: 28.12.2023 11:52 »
Die Person aus dem BMI meinte, es sei eigentlich gehofft worden (sie sprach tatsächlich von "hoffen"), dass es im September 2023 weitergehe. Mit dem Urteil des BVerfG sei alles noch mal auf den Prüfstand gestellt worden.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 564
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9149 am: 28.12.2023 11:56 »
Die Person aus dem BMI meinte, es sei eigentlich gehofft worden (sie sprach tatsächlich von "hoffen"), dass es im September 2023 weitergehe. Mit dem Urteil des BVerfG sei alles noch mal auf den Prüfstand gestellt worden.

Ok, also alles wie immer. Trotzdem danke für die Info.