Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091472 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9315 am: 06.01.2024 15:01 »
Und noch was zu denen, die sagen, in der Pension, wenn die Kinder mal weg sind, bräuchte man nicht mehr so viel Geld. (Ich bin Pensionär)

Ich will ja keinem Angst machen. Der Regelfall ist wohl der kerngesunde 90-jährige.😁

Aber es können sich ja mit steigendem Alter - wenn man Pech hat -  so manche Zipperlein und Krankheiten einschleichen.

Und das kann schweinisch teuer werden, wenn man einigermaßen komfortabel weiterleben möchte.

Will ja gar nicht von Pflegeheimen anfangen. Die Kosten dort sind absurd.

Also bleibt gesund und munter. Wünsche ich allen hier.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9316 am: 06.01.2024 15:21 »
Und noch was zu denen, die sagen, in der Pension, wenn die Kinder mal weg sind, bräuchte man nicht mehr so viel Geld. (Ich bin Pensionär)

Ich will ja keinem Angst machen. Der Regelfall ist wohl der kerngesunde 90-jährige.😁

Aber es können sich ja mit steigendem Alter - wenn man Pech hat -  so manche Zipperlein und Krankheiten einschleichen.

Und das kann schweinisch teuer werden, wenn man einigermaßen komfortabel weiterleben möchte.

Will ja gar nicht von Pflegeheimen anfangen. Die Kosten dort sind absurd.

Also bleibt gesund und munter. Wünsche ich allen hier.

Ausdrücklich ging es mir um die heutigen Pensionen und das die mit der Rente plus Betriebsrente mithalten können. Mehr darf es natürlich immer sein...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9317 am: 06.01.2024 19:14 »
Würden wir amtsangemessen besoldet, dann wären die Pensionen auch höher! Wodurch dann auch wieder eine Lücke zu Rente plus VBL entstünde

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9318 am: 07.01.2024 00:02 »
Würden wir amtsangemessen besoldet, dann wären die Pensionen auch höher! Wodurch dann auch wieder eine Lücke zu Rente plus VBL entstünde

Die Rentenversicherung kann man auch nicht nach dem GG verklagen und auch nicht auf die genaue Höhe der Rente.
Die VBL wurde wegen Startgutschriften, etc. in letzter Zeit öfter verklagt. Die kann man aber auch nicht auf die genaue Höhe der Betriebsrente verklagen. Ist auch eine etwas komische Konstruktion, wenig Transparenz und teilweise Schiedsgerichte. Bei privaten Betriebsrenten ist das oftmals anders. Die waren auch damals auch sehr üppig, je nach Karriere war der nominale Betrag höher als Pensionen.

Mir wird da oft schwindelig, wenn man manchmal hört von welch geringen Renten Leute leben, die sehr lang und hart gearbeitet haben. Das gesetzliche Rentensystem ist da auch oftmals eher suboptimal. Alle Systeme haben ihre Probleme und natürlich will niemand schlechter gestellt sein oder leer ausgehen.

Die Koppelung der Pension an die Besoldung aktiver Beamter ist kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Die Rechtsprechung zu Versorgungsempfängern steht noch aus, hier können auch Verschlechterungen drohen. Auch hierzu sind Vorlagebeschlüsse anhängig.

Zur Verschlechterung kann man sich das eine bestimmte BVerfG-Urteil BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99 anschauen. "Der Kl. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid für 1996 mit der Begründung Einspruch, der Versorgungsfreibetrag von 6.000 DM sei verfassungswidrig zu niedrig." Und auch heute noch dürften alle gesetzlichen Rentner diesen Kläger verfluchen, denn die Klage führte zu keiner Verbesserung der Ruhestandsbeamten, sondern zu einer Verschlechterung der gesetzlichen Rentnern bezüglich der Einkommensteuer. Wenn man heute Pensionen und Renten vergleicht, kann der Schuss auch nach hinten losgehen, da man eine noch enormere Divergenz bei der Höhe von Renten und Pensionen hat.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9319 am: 07.01.2024 12:01 »
Würden wir amtsangemessen besoldet, dann wären die Pensionen auch höher! Wodurch dann auch wieder eine Lücke zu Rente plus VBL entstünde
Mir wird da oft schwindelig, wenn man manchmal hört von welch geringen Renten Leute leben, die sehr lang und hart gearbeitet haben. Das gesetzliche Rentensystem ist da auch oftmals eher suboptimal. Alle Systeme haben ihre Probleme und natürlich will niemand schlechter gestellt sein oder leer ausgehen.

Die Koppelung der Pension an die Besoldung aktiver Beamter ist kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Die Rechtsprechung zu Versorgungsempfängern steht noch aus, hier können auch Verschlechterungen drohen. Auch hierzu sind Vorlagebeschlüsse anhängig.

..Wenn man heute Pensionen und Renten vergleicht, kann der Schuss auch nach hinten losgehen, da man eine noch enormere Divergenz bei der Höhe von Renten und Pensionen hat.
Nochmals meine Meinung zur Höhe der Beamtenpensionen und zur Forderung"Beiträge der Beamtenschaft zu ihren Pensionen":
Beiträge zu Rückstellungen für ihre Pensionen haben die Beamten schon des öfteren geleistet:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (einfach mal "Eckmann-Vergleich" googeln). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte". Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten  Bezüge.
Offiziell ist die Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht in Versorgungsrücklagen geflossen sind, ist nicht das Versagen der Beamten.

Und zum Vergleich Versorgungsbezüge der Beamten und Rentner:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Die Beamtenversorgung deckt außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich muss die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden.
Das gesetzliche Rentensystem umfasst neben den wenigen Akademikern und Fachhochschulabsolventen sowie den Facharbeitern auch viele Versicherte, die nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sowie Geringverdiener, Mini-Jobber oder Bürgergeldempfänger. Tendenziell höhere Altersbezüge bestimmter leitender Angestellter wie z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte werden zudem ausgeklammert, weil sie in der Regel ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen. Im Bereich der Beamten hingegen gibt es keine ungelernten Arbeitskräfte. Die überwiegende Zahl verfügt sogar über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und größtenteils über ein mindestens 45-jähriges lückenloses Erwerbsleben. Das durchschnittliche Gehaltsniveau ist also schon auf Grund des Bildungsgrads höher als das in der freien Wirtschaft. Folgerichtig fällt auch das arithmetische Mittel bei den Pensionen höher als bei den Renten aus.
Nicht zu vernachlässigen:
Pensionäre müssen aus ihrem voll zu versteuernden Ruhegehalt auch für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9320 am: 08.01.2024 09:00 »
Mal sehen was die Beteiligten heute auf der DBB Jahrestagung von sich geben.
Vor ein paar Wochen hat der DBB noch gepostet, dass er erfreut wäre über die Zusage der Teilnahme der Innenministerin, jetzt geht aus dem Programm hervor, dass sie nicht teilnehmen wird sondern der StS Krösser.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9321 am: 08.01.2024 09:32 »
Mal sehen was die Beteiligten heute auf der DBB Jahrestagung von sich geben.
Vor ein paar Wochen hat der DBB noch gepostet, dass er erfreut wäre über die Zusage der Teilnahme der Innenministerin, jetzt geht aus dem Programm hervor, dass sie nicht teilnehmen wird sondern der StS Krösser.

Erwartet irgendjemand was von diesen Personen? Nichts außer leere Phrasen.

BeuteZoellner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9322 am: 08.01.2024 10:05 »
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2023, Az. 2 BvL 3/19 - Vz 3/23

„Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit 51 Normenkontrollverfahren aus den Jahren 2016 bis 2023 anhängig,…“

„Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt. Schließlich soll durch Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr eine noch intensivere Förderung der Normenkontrollvorlagen erleichtert werden.“

https://rewis.io/urteile/urteil/5oy-21-12-2023-2-bvl-319-vz-323/

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9323 am: 08.01.2024 10:35 »
Herr Silberbach hat Frau Faeser wegen ihres "unentschuldigten" Fehlens in den Senkel gestellt. Um die Zusammenarbeit steht es wohl nicht zum Besten...
Die Dame traut sich wohl nicht den kritischen Fragen zu stellen (amtsangemessene Besoldung, Kürzung um 150 Mio EUR etc.). Einfach nur armselig...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9324 am: 08.01.2024 10:41 »
Herr Silberbach hat Frau Faeser wegen ihres "unentschuldigten" Fehlens in den Senkel gestellt. Um die Zusammenarbeit steht es wohl nicht zum Besten...
Die Dame traut sich wohl nicht den kritischen Fragen zu stellen (amtsangemessene Besoldung, Kürzung um 150 Mio EUR etc.). Einfach nur armselig...

Um es mal wieder bildlich zu machen - Faeser ist für mich die Taube auf der defekten Ampel.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9325 am: 08.01.2024 10:57 »
Nochmals meine Meinung zur Höhe der Beamtenpensionen und zur Forderung"Beiträge der Beamtenschaft zu ihren Pensionen":
Beiträge zu Rückstellungen für ihre Pensionen haben die Beamten schon des öfteren geleistet:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (einfach mal "Eckmann-Vergleich" googeln). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte". Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten  Bezüge.
Offiziell ist die Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht in Versorgungsrücklagen geflossen sind, ist nicht das Versagen der Beamten.

Und zum Vergleich Versorgungsbezüge der Beamten und Rentner:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Die Beamtenversorgung deckt außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich muss die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden.
Das gesetzliche Rentensystem umfasst neben den wenigen Akademikern und Fachhochschulabsolventen sowie den Facharbeitern auch viele Versicherte, die nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sowie Geringverdiener, Mini-Jobber oder Bürgergeldempfänger. Tendenziell höhere Altersbezüge bestimmter leitender Angestellter wie z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte werden zudem ausgeklammert, weil sie in der Regel ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen. Im Bereich der Beamten hingegen gibt es keine ungelernten Arbeitskräfte. Die überwiegende Zahl verfügt sogar über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und größtenteils über ein mindestens 45-jähriges lückenloses Erwerbsleben. Das durchschnittliche Gehaltsniveau ist also schon auf Grund des Bildungsgrads höher als das in der freien Wirtschaft. Folgerichtig fällt auch das arithmetische Mittel bei den Pensionen höher als bei den Renten aus.
Nicht zu vernachlässigen:
Pensionäre müssen aus ihrem voll zu versteuernden Ruhegehalt auch für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.

Genau das versuche ich den aufgebrachten Spinnern mit den Forderungen nach Einzahlung in die Rentenkasse und mit ihren unsäglichen Vergleichen der Durchschnittsbezüge auch immer klar zu machen, sogar nahezu mit den gleichen Worten. Auf dem Ohr sind die allerdings taub. Man ist eben erst zufrieden, wenn es allen gleich schlecht geht.

Pendler1

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« Antwort #9326 am: 08.01.2024 11:25 »
@BWBoy

" ... Man ist eben erst zufrieden, wenn es allen gleich schlecht geht. ..."  (Rente vs. Pension)

Genauso isses!

Dumm nur, dass auch die sog. "Seriöse Presse" (z.B. Süddeutsche, Zeit, FAZ) genau darauf immer rumhackt - Ich sage nur "absurd hohe Pensionen, unanständig hohe Pensionen usw." schreiben die.

Und die Leserkommentare (Bürger!!) sind in diesen Blättern entsprechend negativ gegen Pensionen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9327 am: 08.01.2024 11:52 »
@BWBoy

" ... Man ist eben erst zufrieden, wenn es allen gleich schlecht geht. ..."  (Rente vs. Pension)

Genauso isses!

Dumm nur, dass auch die sog. "Seriöse Presse" (z.B. Süddeutsche, Zeit, FAZ) genau darauf immer rumhackt - Ich sage nur "absurd hohe Pensionen, unanständig hohe Pensionen usw." schreiben die.

Und die Leserkommentare (Bürger!!) sind in diesen Blättern entsprechend negativ gegen Pensionen.

Wenn man diesen Kommentaren sachlich begründet entgegenwirkt, kann man aber dem ein oder anderen auch den Zahn ziehen. Zumindest aber eine Gegendarstellung öffentlich wirksam einstellen.

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9328 am: 08.01.2024 13:13 »
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2023, Az. 2 BvL 3/19 - Vz 3/23

„Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit 51 Normenkontrollverfahren aus den Jahren 2016 bis 2023 anhängig,…“

„Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt. Schließlich soll durch Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr eine noch intensivere Förderung der Normenkontrollvorlagen erleichtert werden.“

https://rewis.io/urteile/urteil/5oy-21-12-2023-2-bvl-319-vz-323/

Sehr ermutigend auch:
"Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen."

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9329 am: 08.01.2024 13:32 »
Wenn man diesen Kommentaren sachlich begründet entgegenwirkt, kann man aber dem ein oder anderen auch den Zahn ziehen. Zumindest aber eine Gegendarstellung öffentlich wirksam einstellen.


Das versuche ich grundsätzlich, auch diese "warum bekommen Rentner keine 3000€ Einmalzahlung und Pensionäre wohl" habe ich bereits etliche Male auseinander gepflückt. Zumal ja alleine die Aussage mit den 3000€ bezogen auf die Pensionäre schon mal grundlegend falsch ist. Es sind ja maximal 3000 multipliziert mit dem maximalen Versorgungssatz. kein Pensionär bekommt die 3000. Zudem weise ich immer auf die Erhöhung der Renten(West) von  5,86% in 2023 hin und mache deutlich, dass jeder Pensionär der Rechnen kann und noch länger als n Jahr zu leben hätte mit sicherheit lieber die 5,86% genommen hätte statt die 0% + reduzierte Einmalzahlung.

Da stößt man aber halt auf taube Ohren, egal wie ausführlich und man es erklärt, es gibt nur ich ich ich. Sobald es irgendeine Zahlung für irgendetwas gibt, geht das Geschrei los, wann es das für Rentner gibt, ungeachtet von unterstützungen und Erhöhungen die Rentner bekommen und andere dafür nicht bekommen haben. Der Basiswert für die Rente ist zu niedrig und man hat mit nem breiten Niedriglohnsektor, Minijobs und der schleichenden ABschaffung der Betriebsrenten sicher einiges Falsch gemacht, aber dieses ständige Gezeter ohne sachlichen Hintergrund wird echt teils lächerlich. Plünderung der Rentenkassen in der Vergangenheit blabla, die Pensionskasse wird grundsätzlich wie ein Sieb benutzt und hinterher wird es so dargestellt als würden wird nicht einzahlen und es wäre unsere Schuld, dass das Geld für die Pensionen fehlt. Solche Hetze mindert natürlich auch ein Stück mein Mitgefühl.