Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091860 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9675 am: 19.01.2024 14:46 »
Ich sag ja auch:

Erst mal warten auf das Bundesgesetzblatt.

Dann wissen wir alle wirklich mehr.

(Zumindest bis zur nächsten BT-Wahl - Spässchen!)

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9676 am: 19.01.2024 14:52 »
Was ich sagen will?

Der politische Auftrag Pensionen zu senken - läuft!

Und sonst? Wie kann man sich auf etwas freuen, wenn fast jeder irgendwas anderes für sich ausrechnet?

Aber Gut. Erst mal warten auf das Bundesgesetzblatt.

Wird schon werden.

PS Vielleicht werden dann vor lauter Begeisterung keine Widersprüche mehr eingelegt?

Also die Pensionäre die ich kenne haben ja meist besseres zu tun, als sich den ganzen Tag in einem Forum über die Ungerechtigkeit dieser Welt aufzuregen, aber nun gut. Zum Thema: bis ich (und bestimmt auch viele andere hier) in Pension gehe, haben sich die Regeln noch 5 mal geändert und mutmaßlich auch das Bundesverfassungsgericht gemeldet, oder wir haben sowieso ganz andere Probleme. Wie dem auch sei, ändern können wir es nicht wirklich und ich freue mich über jedes "mehr".
Sorry, aber wenn jeder diese Aussage beherzigt, können wir das ganze Forum schließen, denn die aktiven Beamten haben sicherlich auch was besseres zu tun als sich den ganzen Tag etc....

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9677 am: 19.01.2024 15:03 »
Naja, ich vermute mal die meisten werden hier nicht ausschließlich in ihrer Freizeit unterwegs sein, die sie nutzen können, wie sie möchten ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9678 am: 19.01.2024 15:09 »
Was ich sagen will?

Der politische Auftrag Pensionen zu senken - läuft!

Und sonst? Wie kann man sich auf etwas freuen, wenn fast jeder irgendwas anderes für sich ausrechnet?

Aber Gut. Erst mal warten auf das Bundesgesetzblatt.

Wird schon werden.

PS Vielleicht werden dann vor lauter Begeisterung keine Widersprüche mehr eingelegt?

1. Ist hier bis auf der ein oder andere Troll kaum jemand von dem Entwurf begeistert.
2. Werden die Pensionen nicht gesenkt.
3. Kannst du mit deiner A12 oder A13 Pension schön den Ball flach halten.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9679 am: 19.01.2024 15:32 »
" ... 2. Werden die Pensionen nicht gesenkt. ... "

Ja, das ist ja das Tolle.

Die Pensionen werden nicht gesenkt ... aber die pensionswirksame Besoldung sinkt von Jahr zu Jahr ... und wenn es nur ein paar 10tel Prozent im Vergleich zur Inflation sind.

Aber, macht ja nix.

Und -ich habe als Pensionär schon anderes zu tun, als hier zu lesen und zu posten. Eine halbe Stunde oder so alle  2 -3 Tage reichen. Und heute ist so ein Tag.

Also, schönes Wochende.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9680 am: 19.01.2024 18:02 »
" ... 2. Werden die Pensionen nicht gesenkt. ... "

Ja, das ist ja das Tolle.

Die Pensionen werden nicht gesenkt ... aber die pensionswirksame Besoldung sinkt von Jahr zu Jahr ... und wenn es nur ein paar 10tel Prozent im Vergleich zur Inflation sind.
Genau so ist es. Vielleicht sollte der eine oder andere Forist mal verfolgen, wie sich der ruhegehaltsfähige Anteil seiner Besoldung, und daurauf kommt es letztendlich an, entwickelt (hat). Heutzutage jammern, berechtigterweise, die Rentner über die zu geringe Höhe der gesetzlichen Rente. Wenn es so weiter geht wie in den letzten Jahren, können auch die Versorgungsempfänger/Pensionäre mit einstimmen. Und dafür, dass die Pensionen zusätzlich nicht auch noch gesenkt werden, würde ich keine Hand ins Feuer legen, siehe das Jahr 2001.

Bastel

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« Antwort #9681 am: 19.01.2024 19:10 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

PolareuD

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« Antwort #9682 am: 19.01.2024 19:28 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Bastel

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« Antwort #9683 am: 19.01.2024 21:43 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Man sieht deutlich, dass die Boomer (Generation 1955-1969) zu wenig Kinder gemacht haben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9684 am: 19.01.2024 22:17 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Man sieht deutlich, dass die Boomer (Generation 1955-1969) zu wenig Kinder gemacht haben.

Dann sollten es die nachfolgenden Generationen deutlich besser machen. Viel Soaß!  ;)

Ozymandias

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« Antwort #9685 am: 19.01.2024 22:22 »
Nochmal PS:

Der politische Auftrag Pensionen zu senken - läuft!  Und fast keiner merkt´s😁

Die federführenden Damen und Herren im Ministerium haben sich gewiss eine fette Prämie verdient.

Zur Versorgung kann es eigene Rechtsprechung geben. Dazu sind eigene Verfahren vor dem BVerfG anhängig.
Das ganze kann auch stark nach hinten losgehen.
Die 15% überhalb der Grundsicherung hat man so erfunden. Die ehemals 75%, bzw. heute 71,75% ebenso. Was genau dort rausgerechnet wurde, weiß heute niemand mehr. Man hat etwas weniger Fahrtkosten und Werbungskosten, Mieten, Familie und Co. bleiben aber bestehen. Besonders auch wenn ein Beamter erwachsene behinderte Kinder hat. Da gibt es quasi nichts zusätzlich.

Zitat
Unabhängig davon, dass aktuell noch keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der Alimentation von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten existiert, gehe man beim z.B. bei der Gewerkschaft BBW davon aus, dass die aktuellen höchstrichterlichen Kriterien für eine verfassungsrechtliche Unteralimentation nicht nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten gelten, sondern auch im Versorgungsbereich.
Was bei 100 % Besoldung als unteralimentiert gelte, müsse schließlich auch bei einem Versorgungshöchstsatz von maximal 71,75 % so gelten.
Es fällt jedoch auch immer noch die Kürzung des Ruhegehalts von 75 % auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926) ins Gewicht. Diese Kürzung ist zwar – isoliert betrachtet als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258). Jedoch führt die Absenkung des Pensionsniveaus und die daraus resultierende Notwendigkeit eines erhöhten Eigenanteils an der Altersvorsorge − gerade angesichts einer steigenden Lebenserwartung − zu einer weiteren Aufzehrung der Bezüge mit der Folge, dass die Gewährleistung eines der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalts der Beamten nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015, 2 BvL 17/09, BVerfGE 139, 64, juris Rn. 158).

Irgendwo mal raus kopiert. Koppelt man die Pensionen von der Besoldung wegen irgendeinem Urteil ab, dann geht die Tendenz aufgrund der geringen Renten ganz stark nach unten.

Bauernopfer

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« Antwort #9686 am: 19.01.2024 23:05 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Man sieht deutlich, dass die Boomer (Generation 1955-1969) zu wenig Kinder gemacht haben.
Halt mehr Klasse als Masse ;)

Phoenix

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« Antwort #9687 am: 19.01.2024 23:19 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Ja bei den Babyboomern, und als die Babyboomer ins Kinder-kriegen-Alter gekommen sind lag sie auf dem selben Niveau wie heute

Ergo das ganze Problem ist von Boomern verursacht, also können Boomer es auch schön ausbaden

Bauernopfer

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« Antwort #9688 am: 19.01.2024 23:37 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Ja bei den Babyboomern, und als die Babyboomer ins Kinder-kriegen-Alter gekommen sind lag sie auf dem selben Niveau wie heute

Ergo das ganze Problem ist von Boomern verursacht, also können Boomer es auch schön ausbaden
Ganz meine Meinung. Im Sommer bade ich im Mittelmeer und im Winter nach der Sauna im Relaxpool.

Bundi

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« Antwort #9689 am: 20.01.2024 00:10 »
Die Boomer Generation muss halt jetzt die Konsequenzen für ihre Kinderlosigkeit tragen.

Statistisch lag die Geburtenziffer bei den Baby-Boomern bei ca. 2,5 während sie heute bei ca. 1,5 liegt.

https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F08-Zusammengefasste-Geburtenziffer-ab-1871.html

Man sieht deutlich, dass die Boomer (Generation 1955-1969) zu wenig Kinder gemacht haben.

Sorry bin selber Boomer und habe 2 Kinder. Beide bringen wir auch noch durch Studien mit 12 Semestern. Also ich muss mir nichts vorwerfen lassen. Selbst als zur Zeit noch  A13 ist das nicht unerheblicher Aufwand rechne mal mit ca 1000 Euro je Kind im Monat und deshalb habe ich auch so die Nase voll nachdem ich erfahren habe wie sehr mein Dienstherr mich die letzten Jahre beschissen hat.