Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Bastel

Zitat von: Soldat am 02.12.2020 15:01
Habe vor Kurzem den DBwV angeschrieben. Die Problematik wird dort nicht erkannt. Es muss unterschieden werden zwischen Bund und Land.

Da fällt einem nichts mehr dazu ein...

emdy

#46
Zitat von: Pacodemias am 02.12.2020 06:17
WIr sind hier als Personalrat immer noch am überlegen, ob wir die Beschäftigten darauf hinweisen sollen Widerspruch einzulegen.

Klare Einschätzung: Ja, unbedingt. Als Teil der Belegschaft würde ich das sehr positiv aufnehmen. Weist auf die nicht vollständig absehbaren Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG hin und gut.

Warum möglichst viele Beamte/Beamtinnen Widerspruch einlegen sollten siehst du am vorherigen Post. Solange nur Einzelne Widerspruch einlegen ist es leicht, das Thema als Spinnerei abzutun.

Dann wird man in Folge dieser Denkfaulheit abgewatscht. Ich habe soviel Vertrauen in unseren Rechtsstaat, dass nicht erst in jedem einzelnen Land und im Bund durchgeklagt werden muss bevor die Besoldung angepasst wird.  :)

vermessen

Gibt es Informationen aus Bundesbehörden oder Interessenvertretern der Bundesbeamtenschaft, wo draus ersichtlich ist, dass auch gegen das BBesG Wiederspruch eingelegt werden soll?

Treudiener

Der vbob hat in seinem Mitgliedermagazin September 2020 2 Seiten dazu veröffentlicht. Letztendlich nur eine Sachverhaltsdarstellung - ohne eine Handlungsempfehlung.
Auf einer Nachfrage des örtlichen Verbindungsmann bei der Geschäftsstelle hieß es, dass kein Rechtsschutz gewährt wird. Enttäuschend!

Bastel

Zitat von: Treudiener am 08.12.2020 14:21
Der vbob hat in seinem Mitgliedermagazin September 2020 2 Seiten dazu veröffentlicht. Letztendlich nur eine Sachverhaltsdarstellung - ohne eine Handlungsempfehlung.
Auf einer Nachfrage des örtlichen Verbindungsmann bei der Geschäftsstelle hieß es, dass kein Rechtsschutz gewährt wird. Enttäuschend!

Einfach austreten und das gesparte Geld in eine anständige Rechtschutzversicherung stecken. Da der Bund z.T. (oder immer?) schlechter als Bayern zahlt kann man auch hier die verfassungsmäßigkeit anzweifeln.

Gruenhorn

Ich habe vor drei Wochen einen Widerspruch eingereicht und eine Alimentation (höherer Dienst) entsprechend der Grundsätze dieses Urteils beantragt.
Zumindest wurde der Widerspruch nicht direkt abgewiesen, sondern es scheint eine interne Prüfung statt zu finden.  Einem Kollegen, der 2 Wochen früher dran war, geht es genauso. Bis jetzt keine Reaktion, weder Eingang bestätigt noch etwas zur Sache.

Pacodemias

Personalrat hat hier doe Info an alle Beamten vertelit. Ich selber habe jetzt auch Widerspruch eingelegt. Mal abwarten.. Ich drück uns die Daumen :)

vermessen

Zitat von: Pacodemias am 18.12.2020 14:03
Personalrat hat hier doe Info an alle Beamten vertelit. Ich selber habe jetzt auch Widerspruch eingelegt. Mal abwarten.. Ich drück uns die Daumen :)

Falls du bei einer Bundesbehörde tätig bist, kannst du mir die Nachricht des PR mal zukommen lassen? Gern auch nur den Text ohne Rückschlüsse auf das Amt.


Pacodemias

Zitat

Falls du bei einer Bundesbehörde tätig bist, kannst du mir die Nachricht des PR mal zukommen lassen? Gern auch nur den Text ohne Rückschlüsse auf das Amt.

Sorry, erst heute gesehen..

Ich hab jetzt auch eine Antwort meines "Dienstherren" bekommen.

Das Verfahren wird ruhend gestellt. Das BMJV hat wohl mitgeteilt, dass die "notwendigen Folgerungen aus den Beschlüssen des BVerfG vom 4. Mai 2020 im Rahmen des Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG) geregelt werden sollen".

Ich darf weiterhin gespannt sein :)

emdy

Zitat von: Pacodemias am 18.01.2021 14:39
Zitat

Ich hab jetzt auch eine Antwort meines "Dienstherren" bekommen.

Das Verfahren wird ruhend gestellt. Das BMJV hat wohl mitgeteilt, dass die "notwendigen Folgerungen aus den Beschlüssen des BVerfG vom 4. Mai 2020 im Rahmen des Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG) geregelt werden sollen".

Ich darf weiterhin gespannt sein :)

Ich hatte zusammen mit einigen Kollegen ebenfalls Widerspruch eingelegt. Unsere Widersprüche hat das BVA als Bezügestelle allesamt zurückgewiesen. Nicht nur handelt der Bund damit uneinheitlich, die Begründung ist hanebüchen.

Da ohne Anstrengung einer Klage der Zug für 2020 damit abgefahren ist: Stammt die Info zur Tätigkeit des BMJV aus deinem Antwortschreiben? Wer war bei dir die Bezügestelle?

vermessen

Meine Bezügestelle hat mir heute auch mitgeteilt, dass, nach Rücksprache mit dem Rechtsreferat, mein Widerspruch ruhend gestellt wird.  :)

Treudiener

Es liegt nun der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetz 2021/22 vor. Nach schneller Durchsicht der 72 Seiten will der Bund die Alimentationsproblematik lösen durch:

- die Eingangsämter für Beamte des einfachen und des mittleren Dienstes anzuheben,
- Grundgehaltsstufen bei der ersten Verleihung eines Amtes teilweise neu zu
bestimmen und
-den Familienzuschlag durch einen von den – stark differierenden – örtlichen
Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlag
(REZ) zu ergänzen.

newT

Zitat von: Treudiener am 03.02.2021 17:18
Es liegt nun der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetz 2021/22 vor.
Hast du einen Link?

emdy

 Das wäre ja weniger als nichts. Wir brauchen einen Link. Es passt aber zum allgemeinen Desinteresse der Kollegen die ich kenne an dem Thema.