...Die Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit lernt jeder Beamte im gehobenen Dienst in der Ausbildung/Studium.
Das ein Bundesfinanzminister diese entweder nicht kennt oder bewusst ignoriert und es eines BVerfG bedarf diesen darauf aufmerksam zu machen ist doch das eigentliche Problem an dem unser Land ganz offensichtlich leidet.
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(regierende) (Laien-)Politiker genießen immune Narrenfreiheit, ohne persönliche Konsequenz...
Was ist denn dieses Urteil von "Klatsche"? personengebundene Ohrfeige bestimmt nicht. Gesetz ist nichtig, Konsequenz - quasi keine, es werden paar Zahlen neu sortiert, das wars.
Wenn mir ein gestohlenes Auto angedreht wurde, wenn das aufgedeckt wird, ist das Auto zurückzugeben und mein Kaufpreis vermutlich futsch.
Wenn sich der Staat (zukünftiges, fiktives Kredit-) Vermögen des Volkes verfassungswidrig zueignet, dann passiert ....nichts
Oder hört man etwas davon, das aufgrund der Kreditermächtigung z.B. bei Privatbanken abgeschlossenen Kreditverträge kostenfrei rückabgewickelt werden, alle Mittel aus den Kreditverträgen in anschliessend eingegangenen rechtlichen Verträge ebenso einseitig rückabgewickelt werden? Das nun z.B. zugesagte Subventionen an die Industrie nicht fliessen dürfen, und die Industrie nicht darauf vertrauen durfte, weil sich der Staat an einer "geklauten" Kreditermächtigung bedient hat?
Die 60 Mrd. Haushaltsposten werden umetikettiert, ein bisschen hin- und hergeschoben, das war es.
Und wenn dann mal Jugend, Bildung, Kultur, Personal, ... usw. mal keine Haushaltsermächtigung in den Plan geschrieben wird, kann das 60.Mrd "Scheinloch" derzeit als Ausrede benutzt werden, dass man sich weniger gönnerhaft zeigen will, egal aus welchen wahren Grund. Denn wenn man will, dann ist auch eine Ermächtigung da auch wenn sie verfassungswidrig gestrickt ist. hat ja keine Konsequenz, z.B. auch weil irgendeine "Krise" fegt dann schon wieder über uns hinweg.
Eine Schuldenbremse gilt nicht bei Krise, man sollte explizit politische Krisen, in denen wir dauerhaft stecken, als erster Rechtfertigungsgrund verankern, eine Blanko-Offenbarung