M.E. ist der Gedanke nicht so abwegig...
Wenn man sich vor Augen hält, welch aufwendige Systematik das BVerfG allein für die Prüfung des Mindestabstands
entwickelt hat und welche Berechnungen hierfür vergenommen müssen, anhand von Daten, die dem einzelnen Beamten überhaupt nicht ohne Weiteres zur Verfügung stehen, kommt die derzeitige gesetzliche Regelung, die dem Beamten abverlangt, zeitnah gegen seine Besoldung vorzugehen, fast einer Beweislastumkehr gleich. Ohne weitere Vorkenntnisse kann dies nicht mehr sein, als ein Schuss in Blaue.
Die Frage ist, ob dies bei einem derart komplexen Sachverhalt noch angemessen sein kann.
Hier kann man durchaus mal das besondere Treueverhältnis mit in die Wertung einbeziehen. Ich stelle es mal Provokant in den Raum:
Wieso soll eigentlich der Beamte nachweisen, dass seine Besoldung nicht verfassungsgemäß ist!?
Genauso könnte man verlangen, dass der Gesetzgeber aufgrund des besonderen Treueverhältnisses verpflichtet ist, darzulegen, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist. Dies korreliert dann übrigens auch mit den besonderen Begründungspflichten, die das BVerfG dem Gesetzgeber in seinen aktuellen Entscheidungen immer mehr verdeutlicht.
Wieso sollte der Beamte nicht grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass seine Besoldung verfassungsgemäß ist!? Von ihm wird schließlich auch erwartet, dass er stets gemäß der Verfassung handelt.
M.E. gehört die Regelung zur zeitnahen Geltendmachung überprüft. Eine tiefgehende Begründung des Widerspruchs ist dem einzelnen Beamten aufgrund des komplexen Prüfprogramms überhaupt nicht zuzuzmuten.
Sie steht im Widerspruch zu den umfassenden Begründungspflichten, die das BVerfG mittlerweile an den Gesetzgeber stellt.
Vielleicht sollte einfach mal jemand klagen, dessen Widerspruch aufgrund der Regelung der zeitnahen Geltendmachung negativ beschieden wurde.
Wenn der Gesetzgeber seinen Begründungspflichten nämlich umfassend nachkommen würde, könnte man sich die zeitnahe Geltendmachung sparen, da er um die Haushaltsrisiken wissen würde.
Hieran zeigt sich, dass auch die Begründung dieser Regelung auf Scheinargumenten beruht. Sie dient nicht, Haushaltsrisiken zeitnah zu erkennen, nein, sie dient mittlerweile dazu, den Kreis derjenigen, die bei offensichtlich verfassungswidriger Besoldung ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen, klein zu halten.