Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2275786 times)


PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12151 am: 13.05.2024 15:26 »
Damit einem noch weiter schlecht wird hier die nackten Zahlen als Beispiel aus dem Kanton Luzern.

https://personal.lu.ch/down_load/oeffentliche_dokumente/besoldung_verwaltungspersonal

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12152 am: 13.05.2024 16:01 »
Die Schweiz hat ja das Berufsbeamtentum abgeschafft. Jetzt sieht man, dass man damit kein Geld sparen kann, wenn man gutes Personal haben möchte. Es gibt auch keine Studien darüber, dass dadurch Geld gespart werden konnte. Auch sonstige Vergünstigungen, wie z.B. weitgehenden Kündigungsschutz bei hoheitlichen Tätigkeiten muss man weiter gewähren, sonst kann nämlich ein Polizist oder ein Staatsanwalt z.B. nicht uneingeschränkt gegen einen Politiker oder dessen Kinder ermitteln.
Die Drohung mit der Abschaffung des Beamtentums durch verschiedene Politiker ist deshalb nur ein hohles Geplapper, von dem sich nur verschiedene Beamtenverbände beeindrucken lassen. Man sieht doch seit Jahrzehnten wie einfach das Berufsbeamtentum zu händeln ist und welche Vorteile der Staat hat.

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12153 am: 13.05.2024 18:01 »
Damit einem noch weiter schlecht wird hier die nackten Zahlen als Beispiel aus dem Kanton Luzern.

https://personal.lu.ch/down_load/oeffentliche_dokumente/besoldung_verwaltungspersonal
Hast du schonmal in der Schweiz gelebt?
Wahrscheinlich nicht.

Stelle mal die Kosten dagegen, dann sieht es zwar weiterhin besser als hier aus, aber nicht mehr ganz so rosig...


atomkraft

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12155 am: 14.05.2024 11:04 »
Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12156 am: 14.05.2024 11:16 »
Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

 :D :D :D

Passt wunderbar zur Meldung obendrüber. Wertschätzung wohin man schaut.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12157 am: 14.05.2024 11:34 »
Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

Wann war denn diese Personalversammlung?
Ich meine, dass ist dein erster Beitrag und dann gleich so ein Hammer?
Kannst du das irgendwie belegen?

Welcher StS war es denn? 

atomkraft

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12158 am: 14.05.2024 11:38 »
Tidow - ja sorry mein erster Beitrag aber kein Fake ;)

Ein Kollege hatte die Frage wie der Sachstand sei und wie die Position der Hausleitung ist vorab gestellt und sie wurde so beantwortet wie von mir geschrieben.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12159 am: 14.05.2024 11:50 »
Tidow - ja sorry mein erster Beitrag aber kein Fake ;)

Ein Kollege hatte die Frage wie der Sachstand sei und wie die Position der Hausleitung ist vorab gestellt und sie wurde so beantwortet wie von mir geschrieben.

Kannst du mir zufällig sagen, welcher StS es war?

Ich bin jetzt soweit, dass ich das Ganze irgenwie verifizieren möchte und dann über die MdB aus meinem Wahlkreis ein kleine Anfrage erbitte.

Seit das Gerücht über das kostenbedingte "auf eis legen" kursiert, gab es ja schon eine Anfrage, die vom zuständigen StS Saathoff beantwortet wurde, wie es immer geschieht, nach dem Motto :"wir arbeiten drann können aber keinen Termin nennen"

Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.   

Wenn ich meine Raten oder Steuern nicht zahlen kann, dann verkaufe ich mein Haus!! UND DIESE HERREN ignorieren die Verfassung einfach, aus Kostengründen!!
DAS FU:KED mich derart ab!!!

atomkraft

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12160 am: 14.05.2024 12:02 »
Kann ich verstehen - es geht mir genau so und daher habe ich das auch hier gepostet.

Es war - wie schon - geschrieben St Tidow. Die Kaltschnäuzigkeit mit der er das verkündet hat, sagt auch wirklich alles über unseren Stand bei den Hausleitungen. So nach dem Motto: „Stellt euch nicht so an ihr verdient schon mehr als der Durchschnitt“.

Ich hätte zumindest ein „wir verstehen, dass dieser Sachstand für die Beamten unbefriedigend ist und überlegen in der Regierung wie man trotz der angespannten Haushaltslage die Verfassungskonformität schnellstens wieder herstellt“ gut gefunden, aber nichts dergleichen.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12161 am: 14.05.2024 12:10 »
https://www.bmuv.de/ministerium/hausleitung/stefan-tidow

Die Frage ist, gibt es ein Protokoll zu der Veranstalltung?
Hat der Personalrat die Frage und die Antworten dazu?
Das könnte man als Bezug nutzen in der kleinen Anfrage. Sonst wären Zeugen nötig "Das haben sie falsch verstanden".

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12162 am: 14.05.2024 12:15 »
Tidow - ja sorry mein erster Beitrag aber kein Fake ;)

Ein Kollege hatte die Frage wie der Sachstand sei und wie die Position der Hausleitung ist vorab gestellt und sie wurde so beantwortet wie von mir geschrieben.
Warten wir mal ab, welche Floskel dieses mal von Herrn Saathoff kommen wird.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-ist-der-stand-des-bbvangg

atomkraft

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12163 am: 14.05.2024 12:25 »
@Hans1W:

Das kann ich nicht sagen. Ich vermute mal es gibt weder Protokoll noch Aufzeichnung. Und der Personalrat… kein Kommentar.

Ich verstehe auch nicht so ganz, was Du vorhast. Wie willst Du denn eine kleine Anfrage stellen? Dazu brauchst Du doch eine BT-Fraktion, die das macht. Es bringt mE auch nichts die Regierung mit Anfragen dazu zu bringen, zu sagen was wir alle schon wissen - davon kommt die Nachzalung leider nicht schneller. Es ist keine Kohle da und das bisschen Geld was da ist, geht für grün-rote Spleens drauf. Eigentlich können wir uns nur wie Beamte wehren: über den Rechtsweg.
Zitat

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12164 am: 14.05.2024 13:31 »
Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

Dann stellen wir doch die Arbeit auch aus Kostengründen ein.
Das Argument scheint ja legitim zu sein.
Offensichtlich sind die Beamten des Bundes nicht mal mehr Fussabtreter.
Das Wort Wertschätzung bekommt eine ganz neue Bedeutung.