Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Nautiker1970

Ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, steht also zu vermuten, dass der Bund bestrebt ist, zukünftig der am schlechtesten besoldende Dienstherr zu werden. So erklärt es sich dann auch, dass man so viel Zeit benötigt hat, um diesen Anspruch in Gesetzesform zu gießen und dem Ganze mit einer verquasten Gesetzesbegründung den Anschein der Verfassungsmäßigkeit zu geben.
Extrem frustrierend. Und ganz im Ernst, auch ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es perspektivisch soweit kommen wird, das die Besoldung (jedenfalls für Singles und/oder Beamte ohne unterhaltsberechtigte Kinder) eher noch abgeschmolzen wird, als dass man ernsthaft mit Zuwächsen rechnen könnte.

Warzenharry

Einige derer, die dort entscheiden und tatsächlich der Meinung sind dieser Entwurf ist in Ordnung so, müssten dringend mal eine köperlichen Verweiß erhalten.
Die winden sich in Sicherheit, dass ihnen rechtlich niemand was kann. Das ist ein Frechheit!

Lichtstifter

Zitat von: Soldat1980 in 21.08.2024 10:12
Zitat von: BRUBeamter in 21.08.2024 10:10
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Ja besser für das Finanzministerium  ;)

Ursprünglich war aufgrund der BG-Anpassungen wahrscheinlich eine Optimierung für die Beamten im neuen Entwurf vorgesehen. Dann kam das Ass "fiktives Partnereinkommen" und hat sich damit dem Diktat des Porschefahrers gebeugt, indem es dann fiskalisch besser wird.

Es wird spannend werden demnächst. Bekommen wir in den nächstn 11 Tagen bis Ende August die 1000 Seiten hier voll?

Popcorn steht bereit für Swen´s Beiträge, hitzige Debatten zur "Fertilitäts- und Herdprämie", dem Leistungsgedanken, Resignationen, die neuen Zahlen und Beispielrechnungen. Auch die Auskunft von fragdenstaat zu den Klagen mit Vergleichen in RLP wird nicht weniger interessant.


@BalBund

Schöne freie Tage und auch gespannt auf deine Einlassungen.

Liegt Kimonbo eigentlich daneben (des einen EU ist des andern AU)?

Prekariatsbeamter

Streber22

Kann bzw. wird das Gesetz ins Kabinett gehen auch wenn die Gewerkschaften / Verbände erneut negative Stellungnahmen verfassen? Oder muss dann erneut nachgebessert werden?

Admin

der Entwurf zum Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG):
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bbvangg

ich denke, es ist an der Zeit einen neuen Thread dazu aufzumachen

Umlauf

Zitat von: Chapman2023 in 21.08.2024 10:49
Was mich sehr interessieren würde, wie genau das mit dem fiktiven Partnereinkommen funktioniert, wenn die Partnerin/Partner tatsächlich nachweislich nicht gearbeitet hat...?!

Bei Krankheit und Ähnliches verweist man auf die Erwerbsminderungsrente. Ansonsten heißt es Pech gehabt, unter Verweis auf die aktuelle gesellschaftliche Lage, hier insbesondere die Lage der Frau.

Umlauf

Zitat von: Admin in 21.08.2024 11:02
der Entwurf zum Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG):
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bbvangg

ich denke, es ist an der Zeit einen neuen Thread dazu aufzumachen

Das ging ja schnell.

Die Nachzahlung ist sehr abstrakt, daher nichtssagend, im Paragrafen 79a geregelt.

Knecht

Aus wenig wurde gar nichts beim AEZ! Trotz 2 Kindern. Was für eine Riesenfrechheit...

tigertom

Für mich, wohnhaft Mietstufe VI, A9, 1 Kind, sind es 155 EUR minus 69 EUR Abschmelz = 86 EUR brutto.

Ich meinte vorhin spöttisch zu meiner Frau, dass das maximal 100 EUR brutto werden und meine niedrigen Erwartungen wurden noch unterboten.

Danke sehr. Vielen Dank.


MDWiesbaden

Ich bin erschüttert, das ist ein richtiger Faustschlag in die Gesichter der Bundesbeamten.

blubb

Yey... 12€ ... achnee Abschmelzungsbetrag... na so ein Glück das ich nicht noch Geld zurückgeben muss... aber wer weiß was noch kommt.

Wäre ja eine Idee um noch weniger Kosten zu verursachen.

Einfach lächerlich alles..

Umlauf

Zitat von: tigertom in 21.08.2024 11:16
Für mich, wohnhaft Mietstufe VI, A9, 1 Kind, sind es 155 EUR minus 69 EUR Abschmelz = 86 EUR brutto.

Ich meinte vorhin spöttisch zu meiner Frau, dass das maximal 100 EUR brutto werden und meine niedrigen Erwartungen wurden noch unterboten.

Danke sehr. Vielen Dank.

So ist er, der liebe Dienstherr.  :-X

Mal ganz böse erweitert:
Dafür sorgen, dass wenig Sozialwohnungen in der Gemeinde gebaut werden, sonst sinkt die Wohngeldstufe.

Da haben sich die Bewohner eine Gemeinde im Münchner Speckgültel die Bestrafung eingefangen.
Obwohl die Mieten für die ,,normalen" Wohnungen genau so hoch sind, wie in der Nachbarschaft, haben die vielen Sozialwohnungen die Wohngeldstufe gedrückt.

Sprich, ganz böse gesagt: als Beamter frühzeitig an die Segregation denken.

Hummel2805


KlagendePerson

Es ist so lächerlich!  >:(

Nun werde ich mit voller Hingabe meiner Dienstpflicht nachkommen und alles an Zusatzarbeiten gerne und bereitwillig ausüben sowie durch einen gesunden Lebenswandel die Anzahl der Krankheitstage auf 0 reduzieren!

MDWiesbaden

Hallo Karlsruhe, wacht endlich auf.
Schon bald kommt ein ordentlicher Schluck klagen von Bundesbeamten auf euch zu .