@emdy und @BVerfGBeliever
Nur nochmal kurz zum Hintergrund meiner Gedankenspiele:
Nelson wollte wissen, welche Möglichkeiten es noch gäbe, eine verfassungskonforme Besoldung zu erreichen, ohne allen Beamten schlicht 30 % mehr zu bezahlen. In diesem Zusammenhang habe ich einfach eine Idee in den Raum geschmissen, was der Gesetzgeber machen könnte.
Davon ausgehend würde der Gesetzgeber nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil diese Regelungen, die ich in den Raum geworfen habe, für alle Familien mit Kindern gelten würden. So verstanden müsste der Besoldungsgesetzgeber deutlich geringere Familienzuschläge gewähren, weil ja jede Familie unabhängig vom Status mehr netto vom brutto bleiben würde und auch die Beamten auf diese Leistungen ähnlich wie Kindergeld verwiesen werden könnten.
Nichtsdestotrotz bleibe auch ich dabei, dass selbst diese (zugegeben sehr unwahrscheinlichen) Verbesserungen immer noch dazu führen müssten, dass die Struktur der Beamtenbesoldung zumindest dahingehend verbessert werden müsste, dass zumindest die Eingangsgehälter deutlich steigen müssten.
Mit meiner Aussage, dass eine flächendeckende Erhöhung weder politisch noch gesellschaftlich durchsetzbar ist, wollte ich keinesfalls ausdrücken, dass die geplanten Erhöhungen den Anforderung der Rechtsprechung auch nur ansatzweise erfüllen werden. Ich wollte damit nur meiner persönlichen Einschätzung Ausdruck verleihen, dass der Weg zu einer verfassungskonformen Alimentation nach wie vor ein Marathon wird und die handelnden Politiker jeden noch so kleinen Strohhalm greifen werden, um Erhöhungen so gut es geht zu vermeiden. Verbesserungen werden nach meiner Einschätzung daher nur in wohl dosierten kleinen Häppchen kommen, die wiederholt nach einigen Monden vom BVerfG als unzureichend gerügt werden.
Daher habe ich mir auch die Spitze mit der Weltreise als Pensionär erlaubt, in der Hoffnung, spätestens als solcher eine spürbare Nachzahlung für viele Jahre erhalten zu dürfen.