Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5910478 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15150 am: 18.10.2024 12:03 »
Oder glaubst du, es würde einen € mehr geben wenn es dieses Schreiben nicht gäbe? Und die aktuellen äußeren Einflüsse auf den Haushalt waren zum Teil gar nicht absehbar in 2021. Deswegen wäre es auch ohne dieses Schreiben nicht schneller gegangen. Denk mal zurück... 2021 mit in Covid..... natürlich hatte man andere Prioritäten im BMI.

Nein, natürlich nicht. Aber ich denke, dass ohne das Rundschreiben ggf. schon Klageerfahren gegen den Bund vor den Verwaltungsgerichten anhängig wären. Letztendlich würde eine Klärung auf einem abgeschlossenen Rechtsweg bessere Ergebnisse liefern, von denen dann alle profitieren könnten.

Ja, das stimmt natürlich. Aber da wären wir wieder bei dem Thema Verfahrensdauer. Und der Weg steht ja immer noch offen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15151 am: 18.10.2024 12:52 »
Mal eine Frage an die Experten hier

Ich habe die Befürchtung, dass die Einschläge in absehbarer Zeit immer schneller und näher kommen werden.

- Kabinettsentwurf
- Gesetzesentwurf
- Verabschiedung und Ausfertigung
- abschlägige Bescheidung sämtlicher Widersprüche.

Insbesondere der letzte Punkt führt zu einem unmittelbaren zeitlichen Druck für die Widerspruchsführer, da umgehend Klage erhoben werden müsste.
Gibt es Ideen für eine Art Muster-Entwurf für eine Klage (ähnlich den Widersprüchen) ?! Ohne dass man über eine Kanzlei gehen zu müssen.
Die Zulässigkeit der Verwaltungsklage dürfte unkritisch sein. Bei der Begründetheit müsste auf jeden Fall individuell abgestellt werden (davon gehe ich aus). Als müsste der Klageführer substantiiert darlegen, dass die eigene Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist.

Also könnte man nicht eine Art Klage mit vorgefertigten Bausteinen vorbereiten ?!




abi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15152 am: 18.10.2024 13:03 »
Nehmen wir an, der Entwurf wird ohne Berücksichtigung der Argumentationen der Verbände durch den BT verabschiedet und durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.

Dann dürfte doch gem. GG, Art. 93 Nr 4a jedermann eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz anstrengen können (damit auch die Verbände), unter Umgehung des eigentlichen Rechtsweges (Widerspruch gegen die Besoldung - Klage vor dem VG, etc. durch den Betroffenen).

Zitat Art. 93 Nr. 4:
"über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein"

Die Grundlage der Beamtenbesoldung wäre m.E. der Art. 33 GG, der eben in Art. 93 Nr. 4 GG explizit mit aufgeführt ist.

Oder habe ich dahingehend einen Denkfehler?  ::)


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15153 am: 18.10.2024 13:06 »
Mal eine Frage an die Experten hier

Ich habe die Befürchtung, dass die Einschläge in absehbarer Zeit immer schneller und näher kommen werden.

- Kabinettsentwurf
- Gesetzesentwurf
- Verabschiedung und Ausfertigung
- abschlägige Bescheidung sämtlicher Widersprüche.

Insbesondere der letzte Punkt führt zu einem unmittelbaren zeitlichen Druck für die Widerspruchsführer, da umgehend Klage erhoben werden müsste.
Gibt es Ideen für eine Art Muster-Entwurf für eine Klage (ähnlich den Widersprüchen) ?! Ohne dass man über eine Kanzlei gehen zu müssen.
Die Zulässigkeit der Verwaltungsklage dürfte unkritisch sein. Bei der Begründetheit müsste auf jeden Fall individuell abgestellt werden (davon gehe ich aus). Als müsste der Klageführer substantiiert darlegen, dass die eigene Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist.

Also könnte man nicht eine Art Klage mit vorgefertigten Bausteinen vorbereiten ?!

Schau mal hier rein:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg367235.html#msg367235


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15155 am: 18.10.2024 16:14 »
Moin,

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html

Eine "Gehaltserhöhung" ...

Ein richtiger Geldsegen der da auf meine Familie zu kommt: trotz 2 Kinder und Ballungsgebiet nämlich genau ~ -150€ (richtig, ein negativ Betrag). Das nenn ich mal eine saftige Gehaltserhöhung.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15156 am: 18.10.2024 16:40 »
Moin,

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html

Eine "Gehaltserhöhung" ...

Ein richtiger Geldsegen der da auf meine Familie zu kommt: trotz 2 Kinder und Ballungsgebiet nämlich genau ~ -150€ (richtig, ein negativ Betrag). Das nenn ich mal eine saftige Gehaltserhöhung.

Der Geldsegen bei mir beläuft sich auf -6€. Ich stelle dem BMI mein nächstes Weissbier einfach in Rechnung.  :o

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15157 am: 18.10.2024 16:47 »
Moin,

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html

Eine "Gehaltserhöhung" ...

Ein richtiger Geldsegen der da auf meine Familie zu kommt: trotz 2 Kinder und Ballungsgebiet nämlich genau ~ -150€ (richtig, ein negativ Betrag). Das nenn ich mal eine saftige Gehaltserhöhung.

Der Geldsegen bei mir beläuft sich auf -6€. Ich stelle dem BMI mein nächstes Weissbier einfach in Rechnung.  :o

Naja, Merkur muss man nicht zwangsläufig lesen..

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15158 am: 18.10.2024 17:35 »
Nehmen wir an, der Entwurf wird ohne Berücksichtigung der Argumentationen der Verbände durch den BT verabschiedet und durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.

Dann dürfte doch gem. GG, Art. 93 Nr 4a jedermann eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz anstrengen können (damit auch die Verbände), unter Umgehung des eigentlichen Rechtsweges (Widerspruch gegen die Besoldung - Klage vor dem VG, etc. durch den Betroffenen).

Das wäre durchaus eine weitere Möglichkeit das Thema voranzutreiben.

Allerdings erscheint mir die Verfassungsbeschwerde eher der Kummerkasten unter den Rechtsmitteln zu sein. Das BVerfG kommt ja nichtmal zur Bearbeitung der "richtigen Verfahren". Was nichts kostet ist auch nichts...

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15159 am: 18.10.2024 18:16 »
Ich wollte gerade schreiben, dass das hier der "Kummerkasten" wäre..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15160 am: 18.10.2024 18:19 »
Nehmen wir an, der Entwurf wird ohne Berücksichtigung der Argumentationen der Verbände durch den BT verabschiedet und durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.

Dann dürfte doch gem. GG, Art. 93 Nr 4a jedermann eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz anstrengen können (damit auch die Verbände), unter Umgehung des eigentlichen Rechtsweges (Widerspruch gegen die Besoldung - Klage vor dem VG, etc. durch den Betroffenen).

Das wäre durchaus eine weitere Möglichkeit das Thema voranzutreiben.

Allerdings erscheint mir die Verfassungsbeschwerde eher der Kummerkasten unter den Rechtsmitteln zu sein. Das BVerfG kommt ja nichtmal zur Bearbeitung der "richtigen Verfahren". Was nichts kostet ist auch nichts...

Das Problem bei Verfassungsbeschwerden ist, dass sie nicht minder präzise begründet werden müssen, um nicht zu sagen, eher noch präziser als ein Klage vor dem Verwaltungsgericht, da das Bundesverfassungsgericht sich hier nicht veranlasst sehen muss, dem Amtsermittlungsgrundsatz zu folgen. Einen groben Überblick über das, was zu beachten wäre, findet sich bspw. hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=24

DerAlimentierte

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« Antwort #15161 am: 18.10.2024 20:28 »
Moin,

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html

Eine "Gehaltserhöhung" ...

Hurra hurra, wir werden reich … was für eine tolle, gnädige und fürsorgliche Bundesregierung wir haben, die zudem auch alles besser wissen als alle anderen Gewalten unseres Staates und alle Interessenvertretungen. Man kann nur so stolz sein auf unsere aktuelle Bundesregierung! Wir undankbaren Bundesbeamten sehen das alles nicht, wir sind blind, glauben den Gerichtsurteilen, Verfassungsexperten oder sonst wem, aber Herrn StS Saathoff, Madame Faeser & Co. nicht … wir sollten uns schämen, finde ich

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Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15162 am: 19.10.2024 07:07 »
Die BILD hat heute auch eine super Artikel raus gebracht.
Musste echt schmunzeln beim Lesen.

https://m.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

Wie sie aufzählen was so im Gesetzesentwurf steht ist witzig
1. Zuschlag für Verheiratet. Wow was ganz neues.
2. Zuschlag für Kinder. Wow auch was ganz neues.
3. Zuschlag für den Wohnort. Ok, das ist zumindest neu.

Rollo83

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« Antwort #15163 am: 19.10.2024 07:13 »
Moin,

https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html

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Hurra hurra, wir werden reich … was für eine tolle, gnädige und fürsorgliche Bundesregierung wir haben, die zudem auch alles besser wissen als alle anderen Gewalten unseres Staates und alle Interessenvertretungen. Man kann nur so stolz sein auf unsere aktuelle Bundesregierung! Wir undankbaren Bundesbeamten sehen das alles nicht, wir sind blind, glauben den Gerichtsurteilen, Verfassungsexperten oder sonst wem, aber Herrn StS Saathoff, Madame Faeser & Co. nicht … wir sollten uns schämen, finde ich

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Bin jetzt nicht mehr so auf dem Laufenden aber wenn die unteren Stufen deutliche Erhöhungen bekommen, was Ja durchaus korrekt und verdient ist, aber was ist dann mit dem Abstandsgebote ?
Dann wäre die amtsangemessen Allimentierung zwar geregelt, ob korrekt oder nicht steht auf einem anderen Blatt, aber die Abstände zwischen den einzelnen Stufen passen doch dann noch weniger als jetzt ?
Gibts dann dann nicht die nächsten Klagen ?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15164 am: 19.10.2024 07:22 »
Das war absolut klar. Bei jedem zusätzlichen Euro gibt es den Shitstorm aus dem Boulevard. Da hätte man einfach einen verfassungskonformen Entwurf einbringen können.

Mir fehlt ein Statement von Faeser, in dem Sie erklärt, man habe versucht, den Beamten nicht noch mehr Geld in den Rachen zu schieben aber das Bundesverfassungsgericht habe das unmöglich gemacht. Demokratiezersetzung von allen Seiten.