Nehmen wir an, der Entwurf wird ohne Berücksichtigung der Argumentationen der Verbände durch den BT verabschiedet und durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.
Dann dürfte doch gem. GG, Art. 93 Nr 4a jedermann eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz anstrengen können (damit auch die Verbände), unter Umgehung des eigentlichen Rechtsweges (Widerspruch gegen die Besoldung - Klage vor dem VG, etc. durch den Betroffenen).
Zitat Art. 93 Nr. 4:
"über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein"
Die Grundlage der Beamtenbesoldung wäre m.E. der Art. 33 GG, der eben in Art. 93 Nr. 4 GG explizit mit aufgeführt ist.
Oder habe ich dahingehend einen Denkfehler?
