Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5851571 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15525 am: 06.11.2024 17:50 »
Klage geht Anfang Dezember vor das VG. Auf nichts aber auch gar nichts können sie sich verständigen, außer auf die Leute draufzukloppen, die den Laden noch zusammenhalten.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15526 am: 06.11.2024 18:04 »
Der arbeitet bei keiner Bundesbehörde. Und ich weiß seine Beiträge sehr zu schätzen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15527 am: 06.11.2024 18:15 »
So langsam kristallisiert sich heraus, was für Konsequenzen die Trumpwahl für Deutschland mit sich bringt. Ich würde sagen, es sieht zappenduster aus. Zu den ganzen Problemen, die Deutschland bisher schon hat, kommen neue kostenträchtige Probleme hinzu, wie mehr Geld für den Ukrainekrieg, mehr Geld für die eigene Verteidigung und die Nato, abwandernde Firmen und dadurch weniger Steuereinnahmen und mehr Bürgergeldempfänger. Ich denke, der Haushaltsplanentwurf ist damit bereits jetzt nur noch Makulatur. Der Kanzler appelliert bereits an den Zusammenhalt der Bevölkerung, aber jammern hilft nichts, wir müssen uns anpassen. Vielleicht wären baldige Neuwahlen doch sinnvoll, wer weiß wie es nächstes Jahr im September in Deutschland ausschaut. Jetzt kann man noch eine demokratische Koalition für weitere 4 Jahre zusammenbringen.

EdekaA11

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15528 am: 06.11.2024 18:20 »
So langsam kristallisiert sich heraus, was für Konsequenzen die Trumpwahl für Deutschland mit sich bringt. Ich würde sagen, es sieht zappenduster aus. Zu den ganzen Problemen, die Deutschland bisher schon hat, kommen neue kostenträchtige Probleme hinzu, wie mehr Geld für den Ukrainekrieg, mehr Geld für die eigene Verteidigung und die Nato, abwandernde Firmen und dadurch weniger Steuereinnahmen und mehr Bürgergeldempfänger. Ich denke, der Haushaltsplanentwurf ist damit bereits jetzt nur noch Makulatur. Der Kanzler appelliert bereits an den Zusammenhalt der Bevölkerung, aber jammern hilft nichts, wir müssen uns anpassen. Vielleicht wären baldige Neuwahlen doch sinnvoll, wer weiß wie es nächstes Jahr im September in Deutschland ausschaut. Jetzt kann man noch eine demokratische Koalition für weitere 4 Jahre zusammenbringen.

Meinst du das Beförderungen nun schwerer sein könnten?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15529 am: 06.11.2024 18:27 »
Göring-Eckardt sagte der Funke-Mediengruppe heute. "Die Ausrufung einer finanziellen außerordentlichen Notlage aus diesem Grund ist dann evident."

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15530 am: 06.11.2024 18:28 »
S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15531 am: 06.11.2024 18:46 »
S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

Will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber:

Heizkosten im Büro
Wasserverbrauch beim Duschen / Toiletten
Abnutzung der Lauffläche in Dienstgebäuden (Instandsetzungen)
Parkplätze vor dem Dienstgebäude
Benutzung der Teeküche
....
Klingt doch nach weiteren Leistungen als geldwerter Vorteil... /s


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15532 am: 06.11.2024 19:04 »
S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

Will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber:

Heizkosten im Büro
Wasserverbrauch beim Duschen / Toiletten
Abnutzung der Lauffläche in Dienstgebäuden (Instandsetzungen)
Parkplätze vor dem Dienstgebäude
Benutzung der Teeküche
....
Klingt doch nach weiteren Leistungen als geldwerter Vorteil... /s

Dafür gibt's ne Leistungsprämie von der Nancy...

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15533 am: 06.11.2024 19:40 »
S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

Diese Argumentation finde ich heftig vor dem Hintergrund, dass ohne das fiktive Partnereinkommen diese Dienstgrade sogar UNTER dem Bürgergeld in den meisten Kommunen lägen. Im Bürgergeld wird die Krankenversicherung aber übernommen und dann nicht als geldwerter Vorteil vom Regelsatz abgezogen. Ein Soldat in A3 stellt sich somit nicht besser als ein Bürgergeldempfänger, sondern im Gegenteil.

Auch entlarvend ist der Satz, dass die amtsangemessene Alimentation den Bedarf einer Beamtenfamilie umfasst. Stünde dort, dass die Mindestalimentation den Bedarf der Beamtenfamilie umfasst zzgl. eines Zuschlags von 15% zur Wahrung des Abstandsgebotes wäre er zumindest für die unteren Besoldungsstufen fast richtig. Aber so bekennt der Dienstherr, die Beamten zu Bedarfsgemeinschaften zu deklarieren. Er gewährleistet also nur den situativen Bedarf zur Lebenshaltung. Nach der Logik warte ich noch auf die Besoldungstabelle, die von A3 bis B12 allen das gleiche Grundgehalt bezahlt. Die Leistung des Beamten ist es dann, durch die Herstellung einer spezifischen Lebenssituation möglichst hohe Zulagen zu generieren. So kommt dann eine Differenzierung in die Tabelle :D man fasst es nicht

koch3399

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15534 am: 06.11.2024 19:42 »
Hallo, an wen müsste ich den Widerspruch bei der BNetzA senden?

Danke für das Muster. Der Widerspruch ist immer an die Behörde zu richten, welche die Bezüge auch auszahlt oder? Das wäre nämlich in meinem Fall die Bundesnetzagentur.

GeBeamter

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« Antwort #15535 am: 06.11.2024 19:46 »
Hallo, an wen müsste ich den Widerspruch bei der BNetzA senden?

Danke für das Muster. Der Widerspruch ist immer an die Behörde zu richten, welche die Bezüge auch auszahlt oder? Das wäre nämlich in meinem Fall die Bundesnetzagentur.

Die BNetzA ist so groß, dass sie evtl. eine eigene Besoldungsstelle hat. Schau Mal im Organigramm bzw suche im Intranet nach Besoldung.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15536 am: 06.11.2024 20:07 »
Hallo, an wen müsste ich den Widerspruch bei der BNetzA senden?

Danke für das Muster. Der Widerspruch ist immer an die Behörde zu richten, welche die Bezüge auch auszahlt oder? Das wäre nämlich in meinem Fall die Bundesnetzagentur.

Die BNetzA ist so groß, dass sie evtl. eine eigene Besoldungsstelle hat. Schau Mal im Organigramm bzw suche im Intranet nach Besoldung.

Die steht immer auf der Bezügemitteilung drauf.

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15537 am: 06.11.2024 20:09 »
Im Bereich des Erfüllungsaufwandes wird angeführt, dass nach den Zahlen (unter anderem des Bundesverwaltungsamtes) 3805 Widersprüche vorliegen. Ca. 1700 für die Zeit 2017 - 2020 und die restlichen WIS ab 2021. Da scheint das Interesse bei den Bundesbeamten ja wirklich gering zu sein. Sollten diese Zahlen die Gesamtzahl ausgeben, so sprechen wir von vielleicht 700 Kollegen, die ab 2021 jährlich WIS eingelegt hatten.