Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5954998 times)

Hanswurst

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15825 am: 03.12.2024 14:02 »
Auch hier nochmal:
Das BBVAngG ist am 20. Dezember 2024 als TOP 17 im Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1050/tagesordnung-1050.html?nn=4352766
Feuer frei!

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 181
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15826 am: 03.12.2024 14:28 »
Die Beratungen im Parlment (drei Lesungen) können dann doch frühestens Ende Januar 2025 erfolgen oder irre ich mich? Dann befinden wir uns mitten im Wahlkampf. Wie ist eure Prognose? Wird der Entwurf durchgehen? Ich habe die Befürchtung, dass die CDU am Ende noch zustimmen wird. So kann sie ein unliebsames Thema loswerden...

Candyman

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15827 am: 03.12.2024 14:50 »
Die Beratungen im Parlment (drei Lesungen) können dann doch frühestens Ende Januar 2025 erfolgen oder irre ich mich? Dann befinden wir uns mitten im Wahlkampf. Wie ist eure Prognose? Wird der Entwurf durchgehen? Ich habe die Befürchtung, dass die CDU am Ende noch zustimmen wird. So kann sie ein unliebsames Thema loswerden...

würd ich fast von ausgehen dafür werben im Wahlkampf wird keiner...
hab bis jetzt auch nichts groß gesehen was Parteiprogramme angeht zu dem Thema

Hanswurst

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15828 am: 03.12.2024 15:06 »
Wird zeitlich äußerst knapp. Solange das nicht im Eilverfahren durchgebracht werden soll, hat es eigentlich keine Chance. 16. Dezember Vertrauensfrage, danach 21 Tage zur Auflösung des Bundestages. Trotz Auflösung kann der Bundestag aber noch Gesetze verabschieden. Da dürfte nur noch die Sitzungswoche ab 13. Januar in Frage kommen für die Lesungen bzw. Die zwei folgenden. In den Wochen müsste das Gesetz noch in die entsprechenden Ausschüsse und danach am 14. Februar 2025 wieder in den Bundesrat. Dann sind schon Neuwahlen. Wenn ich da jetzt nichts durcheinandergebracht habe, ist das eine Totgeburt.
« Last Edit: 03.12.2024 15:12 von Hanswurst »

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15829 am: 04.12.2024 06:16 »
Ich muss sagen, dass die Mail des DBwV mit dem Aufruf, Widerspruch einzulegen, bei vielen zwar für Verwunderung gesorgt hat, jedoch haben viele einfach diesen Widerspruch abgeschickt. Ich habe hier in Köln mit einigen Kameraden gesprochen, die allesamt interessiert am Thema waren, aber der Meinung sind, dass das, was ich sage, unrealistisch wäre. Wir sind doch alle so gut bezahlt.

Immerhin wurde so, und ich gehe davon zumindest im Wirkungskreis des DBwV aus, die Anzahl der Widersprüche deutlich erhöht.

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 140
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15830 am: 04.12.2024 07:02 »
Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu dem Rundschreiben des BMI.
 In dem immer wieder genannten Rundschreiben vom 14.06.2021  wird immer Bezug auf ein Rundschreiben vom 01.02.2018 genommen.

Hat das zufällig jemand?


Ja, diese Frage habe ich mir ebenso vor geraumer Zeit gestellt. Das Ursprungsrundschreiben aus 2018 ist nicht auffindbar. Das BMI hat scheinbar kein Archiv online und es ist nur die aktuelle Legislaturperiode eingestellt....
Edit: Ich habe dazu mal bei FragdenStaat ne Anfrage gestellt, vieleicht bekommt man ja ne Antwort ;-)

In dem Rundschreiben geht es um die Alimentation von Beamten mit 3 oder mehr Kindern. Bezugspunkt war das Urteil des OVG NRW vom 07.06.2017. Der dbb hatte dem Personenkreis damals empfohlen Widerspruch einzulegen. Der BMI hat mit dem Rundschreiben empfohlen Widersprüche ruhend zu stellen und den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten...

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15831 am: 04.12.2024 08:08 »
Kameraden gesprochen, die allesamt interessiert am Thema waren, aber der Meinung sind, dass das, was ich sage, unrealistisch wäre. Wir sind doch alle so gut bezahlt.


Ja das ist leider so, das Bubble-Denken begegnet einem nicht nur beim Thema Besoldung. Ich sage nur: "In der freien Wirtschaft....", da weiß man gleich, dass keine Vorstellung besteht.

Sunflare

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15832 am: 04.12.2024 08:29 »
Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu dem Rundschreiben des BMI.
 In dem immer wieder genannten Rundschreiben vom 14.06.2021  wird immer Bezug auf ein Rundschreiben vom 01.02.2018 genommen.

Hat das zufällig jemand?


Ja, diese Frage habe ich mir ebenso vor geraumer Zeit gestellt. Das Ursprungsrundschreiben aus 2018 ist nicht auffindbar. Das BMI hat scheinbar kein Archiv online und es ist nur die aktuelle Legislaturperiode eingestellt....
Edit: Ich habe dazu mal bei FragdenStaat ne Anfrage gestellt, vieleicht bekommt man ja ne Antwort ;-)

In dem Rundschreiben geht es um die Alimentation von Beamten mit 3 oder mehr Kindern. Bezugspunkt war das Urteil des OVG NRW vom 07.06.2017. Der dbb hatte dem Personenkreis damals empfohlen Widerspruch einzulegen. Der BMI hat mit dem Rundschreiben empfohlen Widersprüche ruhend zu stellen und den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten...

Gut, aber hast du das Schreiben? Es ist ja nirgends auffindbar...

Candyman

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15833 am: 04.12.2024 11:07 »
Bei uns ging gestern ein schreiben an alle Führungsbereiche mit dem Text des Bundeswehrverbands das man Einspruch einlegen soll + Musterwiderspruch.

Hat nicht lange gedauert bis Kameraden diesen ausgefüllt und Postfertig gemacht haben..

Bleibt zu hoffen, dass ihn genug einreichen, auch wenn es in meinen Augen der ungenaueste Wiederspruch von allen ist.

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15834 am: 04.12.2024 11:20 »
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/personal/amtsangemessene-alimentation-5865216

Bin mir nicht sicher ob nicht Angehöriger der Streitkräfte das lesen können, hoffe es aber.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15835 am: 04.12.2024 11:25 »
Können andere nicht lesen. Du wirst über IAMBw eingelogt und dass hast du nur, wenn du im GB des BMVg beschäftigt bist.

JanK

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15836 am: 04.12.2024 11:30 »
Hallo allerseits,
ich wollte mich gerade mit dem Widerspruch für 2024 befassen und musste feststellen, dass ich auf meinen Widerspruch in 2023 überhaupt keine Rückmeldung der Besoldungsstelle erhalten habe...

Versand habe ich es vorab per Mail und dann per Post an die zuständige Bezügestelle der BAV in Münster.
Da bisherige Schreiben zB. zur Berücksichtigung von PKV Beiträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren auch immer auf diese Weise funktioniert haben, wundert es mich schon, dass dies plötzlich nicht funktioniert haben sollte.

Wie dem auch sei, der Nächste wird dann mal als Einschreiben mit Rückschein gesendet...

Jetzt aber eine grundsätzliche Frage:
Besteht bei meiner Konstellation (Bundesbeamter A11, Mietstufe 2, verh. seit 2019 und 1 Kind seit 2021) überhaupt ein nennenswerter Anpassungsanspruch auf die Besoldung?

Bisher liest sich das eher so, dass ab 3 Kindern in Ballungsräumen ein Anspruch vorhanden ist.



PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,294
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15837 am: 04.12.2024 12:13 »
Jetzt aber eine grundsätzliche Frage:
Besteht bei meiner Konstellation (Bundesbeamter A11, Mietstufe 2, verh. seit 2019 und 1 Kind seit 2021) überhaupt ein nennenswerter Anpassungsanspruch auf die Besoldung?

Bisher liest sich das eher so, dass ab 3 Kindern in Ballungsräumen ein Anspruch vorhanden ist.

Wie genau eine amtsangemessenen Alimentation aussieht, die die Rechtsprechung des BVerfG  umsetzt, kann aktuell noch nicht abschließend beziffert werden. Die gängigen Einschätzungen, u.a. vom DRB, gehen aber davon aus, dasss das gesamte Besoldungsgefüge um ca. 40% angehoben werden muss.


waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15839 am: 04.12.2024 12:43 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-geht-es-jetzt-zeitlich-mit-dem-bbvangg-weiter?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_765894


Keine Ahnung was ich mir jedes mal erhoffe zu lesen. Aber jedes mal denke ich mir am Ende, das es absolute Zeitverschwendung war. Dieser Typ, unglaublich.