Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5908906 times)

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16485 am: 03.04.2025 11:18 »
...

Deswegen steht auch in dem Rundschreiben als Betreff:"hier: Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen"

Diese Einrede der Verjährung muss also in irgendeinem anderen Schreiben geregelt sein und dieses Rundschreiben gibt nur nochmal an das der Bund auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet hat.

Spätestens jetzt sollte es klar für dich sein. "Umgang mit erhobenen Widersprüchen..."
Wo kein Widerspruch da kein Verzicht...

Ich sehe es wie die anderen hier. 1,- € jährlicher Invest und fertig.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16486 am: 03.04.2025 19:46 »
Es ist erschreckend, was hier wieder diskutiert wird.

Ich hatte schon mal erwähnt, dass der Großteil der Menschen hier im Forum A9 aufwärts besoldet ist.
Ich schicke meinen Widerspruch jedes Jahr per einfachem Brief zur BVA, das kostet mich maximal 1 Euro. Wir sprechen hier also davon, jährlich einen Euro zu sparen und dafür die Gefahr zu laufen, bei einer eventuellen Rückzahlung leer auszugehen, ist die Diskussion nicht wert.

Da es hier um die Binnenbeziehung Beamter-Dienstherr geht, kann das über die Dienstpost zum BVA gehen.
Mir ist es doch egal, dass der Dienstherr meint, mein direkter Ansprechpartner muss am anderen Ende des Staates sitzen.

Hat bisher immer geklappt. Allerdings geht das Schreiben auch schon im September jeweils raus. Damit für den bisher nicht notwendigen Fall ein Einschreiben folgen könnte.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16487 am: 09.04.2025 13:49 »
Die Tagesschau berichtet: das Innenministerium würde an Alexander Dobrindt von der CSU gehen.
Damit wird die Bayrische Lösung mit dem Zuverdienstmodell wahrscheinlicher.
Neuer Finanzminister würde demnach SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16488 am: 09.04.2025 14:01 »
Die Tagesschau berichtet: das Innenministerium würde an Alexander Dobrindt von der CSU gehen.
Damit wird die Bayrische Lösung mit dem Zuverdienstmodell wahrscheinlicher.
Neuer Finanzminister würde demnach SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil.
Aus meiner Sicht ist es total unerheblich wer das Innenministerium übernimmt. Keine Partei hätte es verfassungsgemäß umgesetzt. Aus diesem Grund warten wir weiter auf das BVerfG. Entweder trifft es die jetzige Regierung oder halt die nächste. Irgendwann wird sich eine Partei eine richtig blutige Nase abholen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16489 am: 09.04.2025 14:46 »
Die Tagesschau berichtet: das Innenministerium würde an Alexander Dobrindt von der CSU gehen.
Damit wird die Bayrische Lösung mit dem Zuverdienstmodell wahrscheinlicher.
Neuer Finanzminister würde demnach SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil.

Mit der gleichen inhaltlichen Annahme kann man aber auch vermuten, der Seehofer-Entwurf käme wieder aus der Versenkung.

Zunächst einmal hat Herr Dobrindt nichts mit der bayerischen Landesregierung am Hut. Er ist Landesgruppenchef der CDU/CSU Fraktion. Darüber hinaus Werte ich es einmal als positiv, dass ein SPDler und dazu noch Klingbeil ins BMF käme. Als Soldatensohn und Wahlkreisabgeordneter in Bergen/Munster kann ihm eine amtsangemessene Besoldung insbesondere der Soldaten nicht egal sein.

Warten wir es ab, wer zuerst den Colt zieht. Karlsruhe oder Berlin.

tvchiller

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16490 am: 09.04.2025 15:58 »
Dobrindt ist Vorsitzender der Landesgruppe CSU. Nicht der CDU Fraktion.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16491 am: 09.04.2025 16:05 »
Der Koalitionsvertrag enthält keines der Wörter: Beamte, Besoldung oder Alimentation. Nicht einmal öffentlicher Dienst. Dafür was zur Bonpflicht. Es ist einfach alles nicht mehr wahr. 😵‍💫

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16492 am: 09.04.2025 16:07 »
Inwiefern sollte dieses Nischenthema dort auch eine Rolle spielen? Wer hat denn da ernsthaft etwas anderes erwartet und weshalb?

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16493 am: 09.04.2025 16:25 »
Der Koalitionsvertrag enthält keines der Wörter: Beamte, Besoldung oder Alimentation. Nicht einmal öffentlicher Dienst. Dafür was zur Bonpflicht. Es ist einfach alles nicht mehr wahr. 😵‍💫

merz sprach doch davon, 8% des Personals im öD abzubauen!?
bonPflicht führt ggf. zu steuermehreinnahmen. beides auch vorbereitungen für die Einführung der amtsangemessenen Alimentation:-D

Perikles

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16494 am: 09.04.2025 16:48 »
Inwiefern sollte dieses Nischenthema dort auch eine Rolle spielen? Wer hat denn da ernsthaft etwas anderes erwartet und weshalb?
Naja, das Beurteilungswesen im Bund hat es reingeschafft in den Koalitionsvertrag - und natürlich auch der Personalabbau von 8% (bis 2029) & ressortübergreifende Hospitationen....

1841 Öffentlichen Dienst attraktiver machen
1842 Wir sichern durch eine Fachkräfteoffensive die Qualität und Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst. Dazu
1843 gehören für uns: mehr Frauen in Führungspositionen, flexiblere Arbeitszeitmodelle, bessere
1844 Möglichkeiten für Führen in Teilzeit und eine bessere Abbildung der Vielfalt unserer Gesellschaft in der
1845 öffentlichen Verwaltung.

1846 Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts
1847 Das öffentliche Dienstrecht werden wir grundlegend reformieren. Die starren Einstiegs- und
1848 Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen
1849 und vereinfachen Laufbahnwechsel. Karrierewege und Vergütungsmodelle werden wir auf
1850 leistungsorientierte Komponenten, höhere Entscheidungsfreude und Beiträge zur Entbürokratisierung
1851 ausrichten, etwa durch Beurteilungskriterien wie „lösungsorientierte Vorgehensweise“ und
1852 „Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume“. Dabei werden wir bei
1853 Führungspositionen behördenübergreifende oder verwaltungsexterne Erfahrungen stärker gewichten.
1854 Wir werden die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessern. Wir
1855 führen innerhalb der Bundesverwaltung ein Verfahren zur Rotation von Personal zwischen Bund,
1856 Ländern, Kommunen und der EU ein.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16495 am: 09.04.2025 17:05 »
Inwiefern sollte dieses Nischenthema dort auch eine Rolle spielen? Wer hat denn da ernsthaft etwas anderes erwartet und weshalb?
Naja, das Beurteilungswesen im Bund hat es reingeschafft in den Koalitionsvertrag - und natürlich auch der Personalabbau von 8% (bis 2029) & ressortübergreifende Hospitationen....

1841 Öffentlichen Dienst attraktiver machen
1842 Wir sichern durch eine Fachkräfteoffensive die Qualität und Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst. Dazu
1843 gehören für uns: mehr Frauen in Führungspositionen, flexiblere Arbeitszeitmodelle, bessere
1844 Möglichkeiten für Führen in Teilzeit und eine bessere Abbildung der Vielfalt unserer Gesellschaft in der
1845 öffentlichen Verwaltung.

1846 Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts
1847 Das öffentliche Dienstrecht werden wir grundlegend reformieren. Die starren Einstiegs- und
1848 Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen
1849 und vereinfachen Laufbahnwechsel. Karrierewege und Vergütungsmodelle werden wir auf
1850 leistungsorientierte Komponenten, höhere Entscheidungsfreude und Beiträge zur Entbürokratisierung
1851 ausrichten, etwa durch Beurteilungskriterien wie „lösungsorientierte Vorgehensweise“ und
1852 „Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume“. Dabei werden wir bei
1853 Führungspositionen behördenübergreifende oder verwaltungsexterne Erfahrungen stärker gewichten.
1854 Wir werden die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessern. Wir
1855 führen innerhalb der Bundesverwaltung ein Verfahren zur Rotation von Personal zwischen Bund,
1856 Ländern, Kommunen und der EU ein.

Ich übersetze:

Öffentlichen Dienst attraktiver machen: Willkommen im Teilzeitprogramm! Für Leute mit Leistungswillen komplett unattraktiv. Der Fokus liegt nicht auf der Arbeit, sondern in allen anderen Randthemen.

Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts: Abwertung höherer Bildungsabschlüsse. Beurteilungskriterium: Mut zur Nichtanwendung geltenden Rechts. In Führungspositionen ErFAHRung sammeln, konterkariert die o.g. Attraktivitätsziele (klar, für A13 kann man auch schon mal ein bisschen doppelte Haushaltsführung betreiben).
Durchlässigkeit, wenn man aus der Wirtschaft kommt, darf man glücklich sein, für die Hälfte des Gehalts in der Verwaltung zu arbeiten, danach wird man mit dem Brutto nachversichert. Rotation, weil alle sich freuen, dass wenige Personal, dass sie äüberhaupt noch bekommen, abzugeben.

Hummel2805

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« Antwort #16496 am: 09.04.2025 17:17 »
Wenn die CSU das BMI bekommt, dann könnte der Seehofer Entwurf wieder rausgezaubert werden, ohne Mietstufen. Dieses Konzept fände ich generell gerechter!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16497 am: 09.04.2025 17:20 »
Die angeführten Punkte sind alles Themen, um Geld zu sparen. Unter Durchlässigkeit erhöhen verstehen die Herren Menschen ohne Studium für den gD zuzulassen, weil man keine Studierten (hD ausgenommen) in ausreichender Menge findet.

Das der Wille mehr Geld auszugeben (aka AA) vorhanden wäre, hätte mich überrascht. Von daher war dieses Thema dort auch nicht zu erwarten.

HochlebederVorgang

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« Antwort #16498 am: 09.04.2025 17:22 »
Man wird halt erzogen, zu warten und zu ertragen. Vielleicht klappt es ja das nächste Mal mit der Beförderung oder irgendwann demnächst wird vielleicht woanders ein höherwertiger Dienstposten frei.

Das Pferd ist tot, man will es sich nur nicht eingestehen. Ich verstehe es, die meisten haben auch keine Wahl.

GeBeamter

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« Antwort #16499 am: 09.04.2025 17:36 »
Abwarten was da kommt. Zunächst einmal steht da nichts vom Beamtenverhältnis. Diese "Neuerungen" können sich genauso auf die Tarifbeschäftigten beziehen.

Grundsätzlich finde ich die neuen Beurteilungskriterien sinnvoll. Da steht ja nicht, Mut zum Rechtsbruch, sondern Nutzung von Ermessensspielraum. Alleine eine solche neue Bewertung scheitert doch dann wieder in der Realität an den Quoten. Da bekommt dann am Ende doch der altgedientene Kollege die gute Note für Mut zum Ermessen, auch wenn er täglich Hosenträger zum Gürtel-Entscheidungen fällt, weil er zur Beförderung ansteht. Der wirklich mutige Kollege bekommt dann eine Durchschnittsnote in der Kategorie und den nicht protokollierten Dank, für seine mutigen Ermessensentscheidungen.

Wenn man an das Beurteilungssystem ran will, dann muss es grundlegend reformiert werden.