Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5994484 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16710 am: 24.06.2025 14:00 »
Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Genauso realistisch wie die 400.000 Wohnungen, die man pro Jahre bauen wollte. Die geballte Inkompetenz ist wirklich beeindruckend. Ob die Ihren eigens verzapften Schwachsinn selbst glauben?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16711 am: 24.06.2025 15:07 »

Da die Bundeswehr heutzutage gut ausgebildete Spezialisten für die Streitkräfte sucht, gehe ich nicht davon aus, dass die personelle Verstärkung überwiegend bei den Mannschaften erfolgen soll, Swen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Verstärkung überwiegend als SAZ in den Unteroffiziersrängen und teilweise in den Offiziersrängen erfolgen soll.

Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Insbesondere, was Du im ersten Satz schreibst, macht die Sache noch einmal deutlich komplexer (und teurer): Dank für die Info, PolareuD. Zugleich fragt man sich so allerdings, wer am Ende eigentlich die Landesverteidigung übernehmen soll, wenn denn dann tatsächlich der Ernstfall eintreten würde. Gibt's da dann eine Art interne Priorisierung, welche Spezialisten man nach und nach entbehren kann, damit die nicht ihre speziellen Aufgaben weiterverfolgen, sondern die Waffe in die Hand nehmen, um die HKL aus näherer Entfernung in den Blick zu nehmen? Oder hält die Bundesrepublik Deutschland am Ende einen äußeren Feind auf, indem man ihm gegenüber klarstellt, dass man derzeit eine hoch spezialisierte Armee ist, die deshalb keine Mannschaften mehr benötigt, weshalb er sich gefälligst ein anderes Kampfgebiet suchen sollte, da er hier auf keine Mannschaften treffen wird, die sich ihm in den Weg stellten...?!

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16712 am: 24.06.2025 15:15 »
Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Das halte ich auch für Utopie, mit nichten werde auch nur ansatzweise solche Quoten erreicht.
Gerade bei den zivilen Angestellten oder Beamten ist das Thema bekannter. Das werden sich viele überlegen.


HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16713 am: 24.06.2025 15:26 »
Unabhängig davon, dass noch andere Verwaltungszweige 5-stelligen Personalbedarf haben...

Das wird in Kompletteskalation enden.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16714 am: 24.06.2025 15:29 »
Das stimmt mich zuversichtlicher als das endlose warten auf Urteile die irgendwie nie kommen.

Solche Äußerungen eines CSU-Ministers machen zuversichtlich?

Wenn er auf Parteilinie bleibt, wird man in der Gesetzesbegründung unterstellen, dass jede:r Beamtenpartner:in Betrag X zur Familienalimentation beiträgt. in Bayern waren es vor ein paar Jahren noch 20.000,00 EUR brutto. Aufgrund der positiven Nominallohnentwicklung könnte man jetzt ja überlegen 25k anzusetzen.

Ein Referent aus dem bayerischen FiMi hat in einem RiA-Aufsatz 2023 auch schon (natürlich nur als seine persönliche Meinung) deutlich gemacht, dass die Beamt:innen doch dankbar dafür sein sollten, dass Vermögensprüfungen bishlang nicht vorgesehen sind. Ein Schelm wen das an die Territion (Zeigen der Folterwerkzeuge zur Einschüchterung) der Inquisition erinnert  ;)

Ich sähe das gar nicht so schwarz. Wenn das BMI die Besoldung auf derzeit gerichtlich verfassungskonforme Füße stellt und das Partnereinkommen, das noch nicht richterlich für verfassungswidrig erklärt wurde, als Korrekturfaktor Einzug erhält, dann verbleibt ab dem Moment, wo das BVerfG das Partnereinkommen als Faktor kippt, eine taugliche Grundlage für die Besoldung.

Aber es muss langsam Mal etwas passieren. Vor einer von dir insinuierten Vermögensprüfung habe ich jedenfalls keine Sorge. Vermögen habe ich nicht aufbauen können als Beamter, mein Haus stellt den einzigen nennenswerten Vermögenswert dar, deckt aber auch gleichzeitig ein Grundbedürfnis für fünf Personen in einer Hochpreisregion. Die Prüfung wäre wohl schnell zu Ende.

Der Dienstherr lässt die Besoldung massiv in den letzten Jahren hinter den verfassungsrechtlichen Anspruch zurückfallen, lässt mit Billigung der Gewerkschaften zu, dass die Entgelte und damit die Besoldung weit hinter den hohen Inflationsraten der Corona- und der Ukrainekrise zurückbleiben und lässt sich jetzt weiter genüsslich Zeit, diesen Zustand zu reparieren. Währenddessen müssen viele Beamte mit hohen Lebenshaltungskosten Ersparnisse antasten. Womöglich führt das dann noch wie bei den Totalverweigerern im Bürgergeld dazu, dass angenommen werden kann, dass man auch ohne das Geld über die Runden kommt und es gibt keine Anpassung der Alimentation. Gleichzeitig werden Parlamentsdiäten wie die Renten an eine Formel zur allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung gebunden und erhöhen sich automatisch. Bitteschön: wer kein Bock auf ständige Reperaturgesetze hat, der setzt die Besoldung auf verfassungskonforme Füße und lässt die Besoldungsanpassung von einem unabhängigen, wissenschaftlichen Gremium anhand von Lohn- und Preisentwicklung automatisch fortentwickeln. Und ja, das kostet Geld. Aber wie man in Köln sagt: Wat nix kost', dat ist och nix.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16715 am: 24.06.2025 15:31 »
Mit dem Haushalt werden zunächst 10.000 Planstellen im militärischen Bereich und weitere 1.000 Planstellen im zivilen Bereich geschaffen.

Mit den Planstellen ist es dann möglich, überhaupt Ausschreibungen zu platzieren und Soldaten bzw. Beamte zu ernennen. Somit legen diese haushaltsrechtlichen Planstellen überhaupt erstmal den Grundstein, um Personal zu gewinnen.

Das Rekrutieren kann auch bspw dadurch gelingen, dass man Soldaten auf Zeit animiert, länger oder auf Lebenszeit zu dienen.

Ob es allerdings gelingt, alle Stellen auch tatsächlich zu besetzen, ist eine zweite Frage und darf natürlich zu Recht bezweifelt werden.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16716 am: 24.06.2025 15:45 »

Ob es allerdings gelingt, alle Stellen auch tatsächlich zu besetzen, ist eine zweite Frage und darf natürlich zu Recht bezweifelt werden.

Leider wird das funktionieren, denn es gilt der alte Spruch: "If you pay bananas, you'll get monkeys". Dann werden halt wie bei der BPol die Anforderungen an die Bewerber gesenkt. Oder in nahezu allen Behörden Juristen eingestellt, die so gerade ihr Examen bestanden haben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16717 am: 24.06.2025 16:27 »
…. oder auf Lebenszeit zu dienen.

Ob es allerdings gelingt, alle Stellen auch tatsächlich zu besetzen, ist eine zweite Frage und darf natürlich zu Recht bezweifelt werden.

Um BS zu werden zu können, muss man erstmal die notwendigen Spitzenbeurteilung vorweisen können und die entsprechende Beurteilungskonferenz zum BS durchlaufen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16718 am: 24.06.2025 18:22 »
Da die Bundeswehr heutzutage gut ausgebildete Spezialisten für die Streitkräfte sucht, gehe ich nicht davon aus, dass die personelle Verstärkung überwiegend bei den Mannschaften erfolgen soll, Swen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Verstärkung überwiegend als SAZ in den Unteroffiziersrängen und teilweise in den Offiziersrängen erfolgen soll.

Wenn ich mir die Berichterstattungen vom Ukrainekrieg ansehe, braucht man durchaus noch Mannschaftsdienstgrade für die Schützengräben. Eine Armee nur mit Unteroffizieren und Offizieren kann ich mir nicht vorstellen. Man kann es auch nicht so machen wie bei den Beamten, dass man die unteren Besoldungsgruppen streicht und erst ab A 7 beginnt, und darunter dann Angestellte beschäftigt (für die Schützengräben).

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16719 am: 24.06.2025 19:31 »
Wenn ich mir die Berichterstattungen vom Ukrainekrieg ansehe, braucht man durchaus noch Mannschaftsdienstgrade für die Schützengräben. Eine Armee nur mit Unteroffizieren und Offizieren kann ich mir nicht vorstellen. Man kann es auch nicht so machen wie bei den Beamten, dass man die unteren Besoldungsgruppen streicht und erst ab A 7 beginnt, und darunter dann Angestellte beschäftigt (für die Schützengräben).

Aktuell hat die Bw ca. 46.000 Mannschafter und ca. 95.000 Unteroffiziere. Im dem Fall LV/BV wird m.M.n. sofort die Wehrpflicht wieder aktiviert. Nach dem §3 (5) Wehrpflichtgesetz unterliegen in dem Fall alle Männer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr der Wehrerfassung. Mannschafter sollten dann nach einer kurzen Grundausbildung ausreichend zur Verfügung stehen.

Ozymandias

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« Antwort #16720 am: 24.06.2025 20:56 »
Für das BMI sind angeblich (keine Quellenverifizierung) für 2025 15,2 Milliarden eingeplant.
Fortfolgend in den Eckwerten nur jeweils 16,3 Milliarden von 2026 bis 2029. In 2027 nur 16,2 Milliarden.
Sind dort nicht alle Bundespolizisten drin?
Riesige Besoldungssprünge sind daher nicht eingeplant und dann nur durch Umschichtung/Erhöhung des Budgets möglich.


waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16721 am: 25.06.2025 06:56 »
Ist es nicht so, dass aktuell keine Klage eines Bundesbeamten beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist?
Selbst wenn also eine Entscheidung kommen sollte, kann der Bund doch sagen, betrifft uns nicht, da gegen uns keine Klage anhängig ist? So wäre es zumindest für mich in meiner kleinen Soldatenwelt einfach, weiterhin die Beschlüsse zu ignorieren.


Ich vermute ebenfalls, dass es entgegen dem, was hier geschrieben wurde, bei den neuen Stellen größtenteils um Mannschafter Stellen handeln wird. Man muss doch nur mal gucken, welche Einheiten genau entstehen sollen, dann kann man schnell erahnen, welche Dienstgradgruppen hier benötigt werden.
Und ich denke es gibt genug Interessenten in Deutschland, dass Problem ist nicht mal die Besoldung, die ja für einen Gefreiten nicht schlecht ist, sondern viel mehr das die Menschen nicht Mobil sind und viele Träume bei den jeweiligen Karrierezentren platzen, weil es eben keinen Marinestützpunkt bei mir vor der Haustür in Hessen gibt.

Warzenharry

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« Antwort #16722 am: 25.06.2025 07:26 »
Es kann auch keine Klage geben, da die Entwürfe sich ja seit 2021 ziehen wie Kaugummi und nie ein BBVAngG gegeben hat, gegen das man hätte klagen können.

Deshalb ist es wichtig, dass das BVerfG den Bund direkt in seinen Entscheidungen erwähnt und klar macht, dass bestimmte Formen der Problemlösung eben unzulässig, weil verfassungwiedrig sind.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16723 am: 25.06.2025 07:38 »
Es kann auch keine Klage geben, da die Entwürfe sich ja seit 2021 ziehen wie Kaugummi und nie ein BBVAngG gegeben hat, gegen das man hätte klagen können.

Deshalb ist es wichtig, dass das BVerfG den Bund direkt in seinen Entscheidungen erwähnt und klar macht, dass bestimmte Formen der Problemlösung eben unzulässig, weil verfassungwiedrig sind.

Dem BVerfG liegen noch keine Klagen vor. Derzeit sind aber 10 Feststellungsklagen auf amtsangemessene Alimentation am mehreren VG“s gegen den Bund anhängig. Der Bund versucht aktuell mit aller Kraft die Verfahren zu verzögern in dem er das Ruhen der Verfahren beantragt. In allen Verfahren wird seitens der Klägern dem Ruhen der Verfahren begründet widersprochen.
« Last Edit: 25.06.2025 07:49 von PolareuD »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16724 am: 25.06.2025 09:17 »
Ist es nicht so, dass aktuell keine Klage eines Bundesbeamten beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist?
Selbst wenn also eine Entscheidung kommen sollte, kann der Bund doch sagen, betrifft uns nicht, da gegen uns keine Klage anhängig ist? So wäre es zumindest für mich in meiner kleinen Soldatenwelt einfach, weiterhin die Beschlüsse zu ignorieren.

Auch wenn Urteile des BVerfG für andere Bundesländer ergehen, sind diese für alle Bundesländer und den Bund und Verwaltungsgerichte bindend und müssen beachtet werden.