Das hat nichts mit Spitzenbesoldung zu tun [...]
Kurzer Nachtrag:
- In Hessen bekommt ein Endstufen-A16 mit 112.876 € das
2,63-fache eines Endstufen-A6 mit 42.998 € (inklusive Stellenzulage mD).
- Im Bund bekommt ein Endstufen-A16 mit 107.742 € das
2,55-fache eines Endstufen-A6 mit 42.313 €.
- In Berlin bekommt ein Endstufen-A16 mit 103.695 € das
2,36-fache eines Endstufen-A6 mit 43.972 € (inklusive Stellenzulage mD und 150 € monatlicher Hauptstadtzulage).
Welches der drei Beispiele spiegelt in deinen Augen am ehesten das verfassungsrechtlich geforderte Leistungsprinzip wider (losgelöst von der Tatsache, dass natürlich alle sechs genannten Werte erhöht werden müssen)?